Einigung zur neuen GAP bringt EU-weite Ökologisierung der Landwirtschaft
Im Rahmen der Trilog-Verhandlungen haben sich EU-Agrarministerrat, EU-Parlament und die EU-Kommission auf die zentralen Eckpunkte der anstehenden EU-Agrarreform geeinigt. Damit sollen künftig 25 Prozent der bisherigen Direktzahlungen an noch strengere Umwelt- und Klimaschutzauflagen gebunden werden. Schon bisher ist der Erhalt agrarischer Direktzahlungen im Rahmen des sogenannten „Greenings“ an die Stilllegung von fünf Prozent der Ackerflächen für ökologische Zwecke, die Einhaltung strenger Fruchtfolgeauflagen und ein Umbruchsverbot für Dauergrünland gebunden. Zusätzlich müssen im Rahmen der Cross-Compliance-Regelungen eine Reihe von über die gesetzlichen Standards hinausgehenden Auflagen in den Bereichen Umwelt-, Boden- Wasser- und Klimaschutz eingehalten werden.