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02.02.2021 | von Ing. Lydia Teufl u. Eva Ulram
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Der Automat - eine Alternative in der Direktvermarktung

Automaten können Landwirten und Konsumenten neue Wege der Direktvermarktung eröffnen.

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© Geissegger-BURGENLAND-LK
Kontaktloser Einkauf ist nicht nur in Zeiten der Coronakrise ein Thema. Der Wunsch, rund um die Uhr einkaufen zu können, kommt jenen Kunden entgegen, die Wert auf regionale Produkte legen und diese zu jeder Tages- und Nachtzeit konsumieren möchten. Oft haben Landwirte personelle und finanzielle Einschränkungen, um wettbewerbsfähige Öffnungszeiten für den Direktverkauf anbieten zu können. Ein Verkauf mittels Automat kann hier Abhilfe schaffen.

Wie wird ein Automat definiert?

Ein Automat ist eine Vorrichtung oder technische Einrichtung, die vom Kunden selbst bedient und ausgelöst werden kann und nach Knopfdruck und Bezahlung, wie Münzeinwurf oder Kartenzahlung die Ware freigibt. Verkaufsstände zur Entnahme von Waren und einer Kassa zum Einwurf eines entsprechenden Geldbetrages durch den Kunden fallen nicht unter den Begriff "Automat“.

Welche Vor- und Nachteile bietet der Verkauf via Automat?

Die Anschaffung eines Verkaufsautomaten bedarf, auch aufgrund der Investitionskosten, einiger Überlegungen.

Dafür sprechen folgende Punkte:
  • + Verkauf unterliegt keinen Öffnungszeiten.
  • + Kontaktloser Einkauf möglich.
  • + Es entstehen geringere Personalkosten als im Hofladen.
  • + Durch den innovativen Vermarktungsweg werden neue Kunden angesprochen.
  • + Kaum Möglichkeit für Diebstähle gegeben.
Gegen einen Automaten sprechen:
  • - Es muss mit hohen Anschaffungskosten gerechnet werden.
  • - Automaten müssen regelmäßig gewartet und gereinigt werden.
  • - Vandalismus ist nicht auszuschließen (Versicherung dagegen teuer aber sinnvoll).
  • - Der logistische und zeitliche Aufwand für das Auffüllen der Waren mit Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum, Behebung von Fehlermeldungen etc. sind nicht zu unterschätzen.

Welcher Automat ist der Richtige?

Je nach Warenangebot ist es sinnvoll, sich für den richtigen Automatentypen zu entscheiden. Ob Spiralautomat, Automat mit Raupenantrieb, Klapp-, oder Trommelautomat - hängt vom Warentyp, Verpackung und Gewicht der Produkte ab und schlägt sich mit unterschiedlichen Anschaffungskosten zu Buche. Die Kosten reichen von ca. 10.000 bis 25.000 Euro. Eine Software, die alle Verkäufe aufzeichnet und ablesen lässt, welche Produkte nachgeschlichtet werden müssen, sind im gehobenen Preissegment inbegriffen. Auch die Zahlungssysteme, wie Münzwechsler mit Scheinannahme (Hauptfehlerquelle bei Automaten) und/oder das Angebot von Kartenzahlung, Zahlung mittels Gutscheinen oder Kundenkarten können bei der Anschaffung des Gerätes ausgewählt werden.

Wo soll der Automat aufgestellt werden?

Der Standort spielt DIE entscheidende Rolle für den wirtschaftlichen Erfolg eines Automaten. Bietet der Automat am Betriebsgelände dem Kunden Einblick in die Herkunft der Produkte, kann ein stärker frequentierter Ort zu höheren Verkaufsquoten führen. Befindet sich das Gerät im Außenbereich, sind ein Dach und eine Rückenabdeckung notwendig und ein Platz im Schatten zu bevorzugen. Dem Kunden ausreichende Parkmöglichkeiten anzubieten erleichtert den Einkauf und wird sich auch wirtschaftlich auswirken. Der Untergrund der Aufstellfläche sollte jedenfalls fest und eben sein, ein leerer Automat wiegt immerhin ca. 480 kg. Normaler Strom ist ausreichend, ein Automat hat in etwa den Stromverbrauch eines Kühlschranks.

Welche Produkte können auf diesem Weg vermarktet werden?

Prinzipiell ist es besser ein breites Produktsortiment anzubieten, um dem Kunden eine attraktive Auswahl zu ermöglichen. Beinahe jedes Produkt bis zu 3 kg ist via Automat verkaufbar, die Ware darf jedoch nie größer als die Ausgabeöffnung des Gerätes sein. Offen angebotene Produkte, wie Beerenschalen führen eher zu Verunreinigungen und Fehlermeldungen. Natürlich müssen auch im Automaten die Lagerbedingungen der jeweiligen Lebensmittel eingehalten werden und auch die Kennzeichnung am Produkt muss den Kennzeichnungsvorschriften entsprechen. Ein Nachteil am Automateneinkauf ist, dass der Kunde genaue Informationen zum Produkt erst bekommt, wenn er dies in Händen hält und bereits bezahlt hat. Informationen zu Produkten und Produzenten könnten am Automaten selbst angebracht werden, um so für bessere Transparenz zu sorgen.

Ein beliebtes Automatenprodukt ist die Milch (Rohmilch). Hier sind die Vorgaben laut "Merkblatt zur Abgabe von Milch mittels Automaten oder Gefäßen zur Selbstbedienung“ einzuhalten. *

Was ist Rechtlich zu beachten?

Generell ist ein Verkauf mittels Automaten innerhalb und außerhalb des Bauernhofes möglich. Das Baurecht muss jedoch in Abstimmung mit der Gemeinde beachtet werden. Wird ein Automat auf Fremdgrund platziert, ist zudem natürlich die Zustimmung des Eigentümers einzuholen.

Wenn beim Verkauf über einen Automaten keine gewerblichen Tätigkeiten ausgeübt werden, ist auch keine gewerberechtliche Bewilligung notwendig. Das ist dann der Fall, wenn jeder Landwirt ausschließlich seine eigenen landwirtschaftlichen Urprodukte sowie Be- und Verarbeitungsprodukte verkauft oder wenn mehrere Bauern zusammen einen Automaten betreiben und jeder Produzent auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung verkauft. Es muss jedoch auf der Rechnung und vor dem Kauf klar ersichtlich sein, wer der Hersteller der Ware ist. Sobald ein Zusammenschluss mehrerer Landwirte zu einer juristischen Person oder Personengemeinschaft (OG, KG, GMBH, Genossenschaft) zum Betrieb eines Automaten erfolgt oder sobald auch nur ein Produkt aus gewerblicher Erzeugung im Automaten mitverkauft wird, ist die Konsequenz wie bei Selbstbedienungsläden eine Gewerbeanmeldung mit allen dazugehörigen rechtlichen Folgen.

In beiden Fällen - gewerblich oder nicht gewerblich - kommt beim Verkauf über einen Automaten das Öffnungszeitengesetz nicht zur Anwendung (anders als bei Selbstbedienungsläden). Dh. es darf 7 Tage in der Woche und 24 Stunden pro Tag der Automat für den Kunden zum Einkauf bereitstehen.

Für Automaten, die ab dem 01. Jänner 2016 in Betrieb genommen wurden, kann eine einfache Ermittlung des Tagesumsatzes in Anspruch genommen werden, wenn die Gegenleistung für den Einzelumsatz 20 Euro nicht übersteigt. Für diese "Kleinbetragsautomaten“ gilt keine Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Aufzeichnungen sind hinsichtlich der verkauften Waren (mindestens alle 6 Wochen) und der vereinnahmten Geldbeträge (Kassenentleerung mindestens einmal pro Monat) zu führen.

Um Vandalismus Einhalt zu gebieten, ist es auch möglich eine Kamera anzubringen. Dabei müssen die Datenschutzrichtlinien eingehalten werden.

Eva Ulram Ernährung, Direktvermarktung Bäuerinnen (EDB)
Lydia Teufl Ernährung, Direktvermarktung, Bäuerinnen (EDB)

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