Bauernparlament betont: EU-Richtlinien gefährden bäuerliche Nutztierhaltung
Eine EU-Richtlinie über Industrieemissionen reguliert vor allem die Abgabe von Emissionen von rund 52.000 industriellen Anlagen in der EU. Ein Novellierungsentwurf zu dieser Richtlinie sieht nunmehr eine massive Herabsetzung der bisherigen Schwellenwerte für die Schweinehaltung und den Einbezug der Rinderhaltung ab einer Anlagengröße von jeweils 150 Großvieheinheiten vor. Ab Überschreiten der Grenzwerte wäre ein sogenanntes IPPC-Verfahren notwendig, was einer Umweltverträglichkeitsprüfung gleichzusetzen ist. Betroffene Betriebe müssten mit Kosten von zumindest 65.000 Euro je Verfahren rechnen. Zudem soll ein umfangreiches Paket von Sondervorschriften für die Haltung von Geflügel, Schweinen und Rindern in der neuen Richtlinie verankert werden.
„Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ lehnt die Einbeziehung der Rinderhaltung in den Anwendungsbereich der Industrie-Emissionsrichtlinie mit allem Nachdruck ab. Auch die im Entwurf vorgesehene massive Absenkung des Schwellenwertes in der Geflügel- und Schweinehaltung wird strikt abgelehnt. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer fordert das Klimaschutzministerium mit Nachdruck auf, sich auf EU-Ebene konsequent für entsprechende Änderungen am vorliegenden Entwurf der Industrie-Emissionsrichtlinie einzusetzen. Im Fall der Umsetzung dieser Richtlinie würden EU-weit betrachtet vor allem bäuerliche Familienbetriebe aus der Nutztierhaltung gedrängt. In Österreich wäre im Fall der tatsächlichen Umsetzung dieses Richtlinienentwurfes ein massiver Rückgang der bäuerlichen Tierhaltung zu erwarten“, erläuterte Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger.