Pflanzenschutz-Sachkundeausweis - Veranstaltungen anderer Bundesländer nun automatisch anerkannt
Voraussetzungen dafür:
- Die Weiterbildungsveranstaltung ist im jeweiligen Bundesland offiziell anerkannt.
- Auf der Teilnahmebestätigung ist angeführt, wo und in welchem Stundenausmaß die Veranstaltung anerkannt ist.
- Die Teilnahmebestätigung wird bei der Verlängerung des Sachkundeausweises vorgelegt.
Beispiel:
Beim Besuch einer landwirtschaftlichen Fachveranstaltung in Oberösterreich gilt die Anerkennung der Bildungsstunden laut Ausschreibung nur für Betriebe aus Oberösterreich.
Bisher: Keine Anrechnung für den NÖ Sachkundeausweis möglich, da die Veranstaltung nicht vorab von der LK NÖ anerkannt wurde.
Neu: Die Weiterbildung kann angerechnet werden, wenn eine entsprechende Teilnahmebestätigung bei der nächsten Verlängerung vorgelegt wird.
Bisher: Keine Anrechnung für den NÖ Sachkundeausweis möglich, da die Veranstaltung nicht vorab von der LK NÖ anerkannt wurde.
Neu: Die Weiterbildung kann angerechnet werden, wenn eine entsprechende Teilnahmebestätigung bei der nächsten Verlängerung vorgelegt wird.
Bitte beachten Sie:
Auskünfte über absolvierte Weiterbildungsstunden sind nur mehr eingeschränkt möglich. Automatisch erfasst werden weiterhin Veranstaltungen, die von der LK NÖ anerkannt und abgewickelt wurden.
Teilnahmebestätigungen von Weiterbildungen aus anderen Bundesländern sind daher unbedingt aufzubewahren und bei der Verlängerung des Sachkundeausweises vorzulegen.