AMA-Nachberechnung und zweite Auszahlung für den MFA 2024 am 25. Juni 2025
Mit der Hauptauszahlung im Dezember letzten Jahres wurden für den MFA 2024 bereits 100 % der Direktzahlungen sowie 75 % der Prämien für ÖPUL (ohne Begrünung-Zwischenfruchtanbau) und Ausgleichszulage überwiesen. Nun erfolgt die 25 %-Restzahlung bei ÖPUL und Ausgleichszulage sowie 100 % für die ÖPUL-Maßnahme Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau mit 25. Juni 2025.
Zusätzlich zur Nachberechnung und Auszahlung offener Prämien für den MFA 2024 werden zu diesem Termin auch noch Nachberechnungen für die Anträge MFA 2015 bis MFA 2023 und die Auszahlung der temporären Agrardieselvergütung 2023 + 2024 (Auszahlung durch das BMF) und von LE-Projektförderungen durchgeführt.
Zusätzlich zur Nachberechnung und Auszahlung offener Prämien für den MFA 2024 werden zu diesem Termin auch noch Nachberechnungen für die Anträge MFA 2015 bis MFA 2023 und die Auszahlung der temporären Agrardieselvergütung 2023 + 2024 (Auszahlung durch das BMF) und von LE-Projektförderungen durchgeführt.
Bescheide und Mitteilungen genau überprüfen
Es wird angeraten, die in den diesbezüglichen Bescheiden und Mitteilungen angeführten Ausgleichszahlungen und Prämien auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen.
Sollten berechtigte Einwände zu diesen Berechnungen und Auszahlungen vorliegen, so kann innerhalb der geltenden Fristen von vier Wochen nach Zustellung der Bescheide und Mitteilungen eine Beschwerde oder ein Einspruch erhoben werden.
Hinweis zu "nicht zustande gekommenen ÖPUL-Maßnahmen"
In der Juni-Mitteilung könnte erstmalig die Info übermittelt werden, dass eine ÖPUL-Maßnahme 2024 nicht gültig zustande gekommen ist. Eine Nachbeantragung der Maßnahme im MFA 2025 inkl. entsprechender Online-Eingabe im eAMA wäre für das Antragsjahr 2025 gegebenenfalls noch 14 Tage nach Erhalt der Mitteilung möglich.