Für wen gelten Fahrtrechte?
Die Antwort lautet "Nein".
Ein landwirtschaftliches Fahrtrecht kann nicht so einfach auf Kunden einer gewerblichen Firma ausgeweitet werden. Es dürfen nur Kunden und Lieferanten des landwirtschaftlichen Betriebes ohne weiteres zufahren. Würden die Räumlichkeiten beispielsweise für Urlaub am Bauernhof genutzt werden, so dürften auch die Feriengäste jederzeit zufahren, da eine Raumvermietung im Rahmen von UaB im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt.
Würde im Grundbuch nur ein "Fahrtrecht" eingeräumt worden sein, ohne jede Einschränkung, so könnten auch die Kunden des Gärtnereibetriebes die Zufahrt ohne weiteres nutzen.
Ein landwirtschaftliches Fahrtrecht kann nicht so einfach auf Kunden einer gewerblichen Firma ausgeweitet werden. Es dürfen nur Kunden und Lieferanten des landwirtschaftlichen Betriebes ohne weiteres zufahren. Würden die Räumlichkeiten beispielsweise für Urlaub am Bauernhof genutzt werden, so dürften auch die Feriengäste jederzeit zufahren, da eine Raumvermietung im Rahmen von UaB im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt.
Würde im Grundbuch nur ein "Fahrtrecht" eingeräumt worden sein, ohne jede Einschränkung, so könnten auch die Kunden des Gärtnereibetriebes die Zufahrt ohne weiteres nutzen.