Bauprojekte: Streit um Flur- und sonstige Schäden vermeiden
Vor einer Grundinanspruchnahme sollte stets ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. Die Zuständigkeit des Bauherrn für alle beanspruchten Flächen vermeidet Diskussionen, wer einen Schaden beheben soll.
Baufirmen
Falls eine Baufirma zusätzliche Flächen beanspruchen will, ist eine schriftliche Sondervereinbarung dringend anzuraten. Die freundliche, wohlwollende Ankündigung des Poliers, man werde da sicher eine gute Lösung finden, hat sich auch schon in Luft aufgelöst. Bei Kleinflächen reicht eine kurze Vereinbarung mit den wichtigsten Inhalten:
> Vertragspartner
> Betroffene Fläche und voraussichtliches Ausmaß
> Bauzeitraum
> Entschädigung/Entgelt und Zahlungsfristen
> Haftungsregelung (z.B. auch für Subunternehmer)
> Ordnungsgemäße Rekultivierung
Der Bauherr soll das Ausmaß der beanspruchten Flächen bereits im vorhinein möglichst genau bekannt geben, auch wegen der AMA-Meldungen. Bei Pachtflächen muss auch der Bewirtschafter mit einbezogen werden.
> Vertragspartner
> Betroffene Fläche und voraussichtliches Ausmaß
> Bauzeitraum
> Entschädigung/Entgelt und Zahlungsfristen
> Haftungsregelung (z.B. auch für Subunternehmer)
> Ordnungsgemäße Rekultivierung
Der Bauherr soll das Ausmaß der beanspruchten Flächen bereits im vorhinein möglichst genau bekannt geben, auch wegen der AMA-Meldungen. Bei Pachtflächen muss auch der Bewirtschafter mit einbezogen werden.
Dokumentation
Begehungen zur Schadensaufnahme mit dem Bauherrn sollten erfolgen, bevor "Gras über den Schaden gewachsen ist“ oder eine Bodenbearbeitung durchgeführt wird. Ansonsten erleichtern eigene Schadensdokumentationen während der Arbeiten die Behebung von Schäden und die Abrechnung danach. In Baupläne und Luftbilder können die Maßangaben eingetragen werden. Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln mit Referenzobjekten sagen mehr als tausend Worte. Für Notizen zum Bauablauf eignen sich Kalenderbücher besonders gut.
Bewertung mit Richtsätzen
Die Schadensbewertungen sind immer auf die konkreten Verhältnisse (z.B. Ertrags- und Preislage) abzustellen. Für eine einfachere Schadensabwicklung ermittelt die Landwirtschaftskammer OÖ in periodischen Abständen Entschädigungsrichtwerte. Die Richtlinie für Ernteverluste ist in der Bezirksbauernkammer erhältlich.
Folgeschäden
Bauarbeiten führen zu Störungen der Bodenstruktur und Verdichtungen. Erfahrungsgemäß treten trotz Wiederherstellungs- und Rekultivierungsarbeiten Schäden an den Folgekulturen auf. Die Folgeschäden nehmen im Laufe der Jahre ab (degressiver Verlauf). Die Schäden können entweder pauschal (rund 50 bis 250% Ertragsentgang nach Grabungsarbeiten) oder mittels jährlicher Schätzung abgegolten werden.
Wirtschaftserschwernisse
Durchschneidungen oder ungünstige Ausformungen verursachen häufig auch Mehraufwendungen oder zusätzliche Wege. Handschriftliche Aufzeichnungen (Datum, Parzelle, Arbeitsgang, Mehraufwand in Stunden, Besonderheiten) sind eine gute Basis für die Abrechnung.
Rekultivierung
Maßstab können die Rekultivierungsrichtlinie der LK Oberösterreich, sowie die Richtlinie für fachgerechte Bodenrekultivierung des Fachbeirates Bodenschutz und die ÖNORM L1211 Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben sein. Ausständige Maßnahmen (Bodenkalkung, Reinigungsschnitt) sind abzugelten.
Abnahmeerklärung
Eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Wiederherstellung sollte nur unterfertigt werden, wenn die Rekultivierung tatsächlich erledigt ist und die Behebung später auftretender oder erkennbarer Mängel gesichert ist.
Zinsansatz
Die Entschädigung einer vorübergehenden Inanspruchnahme wird bei höheren Verkehrswerten teilweise auch über einen Zinsansatz vom Verkehrswert abgeleitet (z.B. 4% von 15 Euro ergeben 0,60 Euro/m² und Jahr). Besonders häufig wird diese Art der Abgeltung bei der kleinflächigen Beanspruchung hochwertiger, aber noch agrarischer genutzter Flächen, etwa für die Aushublagerung eines benachbarten Wohnobjektbaues, vereinbart (z.B. 5% von 80 Euro ergeben 4 Euro/m² und Jahr). Die Abgeltung von Folgeschäden ist auch hier zu bedenken.
Beispiel Flur- und Folgeschäden
Beispiel Flur- und Folgeschäden, vereinfacht | inkl. USt | |||
Richtwert Körnermais bei Totalausfall im Baujahr | 100 % | 0,41 €/m² | ||
1. Folgejahr | 60 % | |||
2. Folgejahr | 40 % | |||
3. Folgejahr | 20 % | |||
4. Folgejahr | 10 % | |||
Folgeschäden (Fruchtfolgedurchschnitt 0,36 €/m²) | 130% | 0,47 €/m² | ||
Flur- und Folgeschäden gesamt | 0,88 €/m² |