Breitbandausbau: Anschluss oder Handkuss für Grundeigentümer
Die Datenleitungen kommen in die Siedlungen und zu den Höfen. Bei aller Vorfreude schützen gute Klärung und klare Regelungen davor, nur zum Handkuss zu kommen oder mit Erschwernissen überrascht zu werden.
Steht ein Ausbau in den Ortschaften in Rede, stellt sich die Frage, wie die eigene Liegenschaft davon berührt ist. Beim Ausfüllen von Interessens- oder Anschlussformularen ist zu beachten, dass keine pauschale Zustimmung zu allen möglichen Durchleitungen auf der Liegenschaft erteilt wird!
Steht ein Ausbau in den Ortschaften in Rede, stellt sich die Frage, wie die eigene Liegenschaft davon berührt ist. Beim Ausfüllen von Interessens- oder Anschlussformularen ist zu beachten, dass keine pauschale Zustimmung zu allen möglichen Durchleitungen auf der Liegenschaft erteilt wird!
Hausanschluss
Ansonsten ist der reine Hausanschluss an die Datenautobahn am einfachsten zu regeln. Zu klären ist der Übergabepunkt am Grundstück, der Leitungsverlauf und der Herstellungspunkt, also wieweit die Leitung vom Unternehmen zum oder im Gebäude hergestellt wird. Ab dem vertraglich und planlich festgelegten Übergabepunkt ist der Grundeigentümer künftig selbst für die Leitung zuständig. Bei einigen Projekten sind Informationen über die Anschlusskonditionen (Herstellungskosten, Anschlussgebühr, laufende monatliche Entgelte der Breitbandnutzung) spärlich. Weit verbreitet sind Anschlussgebühren von 300 Euro und Entgelte von 40 Euro pro Monat.
Durchleitungen
Leitungen (auch) für andere Objekte oder zur Verbindung von Ortschaften sowie Verteiler sind planlich und vertraglich samt der konkreten Grundstücke exakt festzulegen. Teilweise muss statt öffentlichem Gut privater Grund beansprucht werden. Die Regulierungsbehörde (RTR) hat eine Broschüre "Leitungsrechte im TKG“ für Grundeigentümer aufgelegt. Der Artikel Breitband für´s weite Land listet wesentliche Vertragspunkte für ein dauerhaftes Miteinander auf.
Durchleitungen und Hausanschluss
Anstelle von Abgeltungen für das Leitungsrecht vereinbaren manche Grundeigentümer eine günstigere Herstellung von Anschlüssen.
Infopaket
Ein kostenloses E-Mail-Infopaket "Verlegung Telekommunikationsleitung“ samt Vertragsbeispielen können Mitglieder der Landwirtschaftskammer OÖ per E-Mail oder Telefon bei der jeweiligen Bezirks-Dienststelle sowie der Rechtsabteilung (rechtsabteilung@lk-ooe.at, Tel. 050-6902-1290) anfordern.
Generelles Prinzip bei Vertragsvorlagen: Werden Unterlagen mit der Aussage "mit der Landwirtschaftskammer, der Gemeinde, …. abgestimmt“ vorgelegt, ist durch Abgleich zu prüfen, ob dies auch zutrifft und der Inhalt tatsächlich ident ist.