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Infrastrukturprojekte: 5 Tipps zu Genehmigungsverfahren

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25.11.2025 | von Rechtsabteilung, LK OÖ

Neben der Vertragsfrage ist bei Infrastrukturprojekten ein Augenmerk auf Behördenverfahren zu legen. Aufmerksamkeit, Blick auf Amtstafeln sowie Infos unter Nachbarn sind vorteilhaft. 5 Tipps helfen Verfahrensschritte, Änderungen, Fristen und Folgen nicht zu übersehen.

Infrastruktur.jpg © Rechtsabteilung
In Maßnahmenplänen können zusätzliche ökologische Ausgleichsmaßnahmen eingeplant sein © Rechtsabteilung
  1. Fristen beachten
  2. Dokumente sichern
  3. Pläne prüfen
  4. Verträge abgleichen
  5. Parteistellung wahren
Infrastrukturunternehmen müssen für viele ihrer Projekte wie Straßen, Bahn, Wasserbau oder Leitungen behördliche Genehmigungen einholen. Die Inanspruchnahme von Grundstücken ist mit dem Grundeigentümer zu regeln. Idealerweise erfolgt diese Regelung vor Genehmigungsverfahren. 

Zum Genehmigungsverfahren werden Antragsunterlagen eingereicht. Die Behörde legt diese zur Einsicht und Stellungnahme auf.
Die Bekanntmachung von Unterlagen kann durch 
-    persönliche Verständigung oder
-    bei Großverfahren durch öffentliche Kundmachung eines Edikts erfolgen.

1. Fristen beachten

In den behördlichen Schriftstücken sind Fristen, Termine und Rechtsfolgen (Verlust der Parteistellung) angeführt. Die Fristen sind einzuhalten, denn nach deren Ablauf ist es zu spät.
 

2. Dokumente sichern

Die Kundmachungen geben an, wie die öffentlich aufgelegten Einreichunterlagen, Gutachten, Verhandlungsschriften oder später Bescheide zugänglich sind. Die Dokumente sind nur innerhalb der jeweiligen Frist einsehbar oder - wenn sie im Internet veröffentlicht werden - abrufbar; danach nicht mehr.
Bei Einsicht bei der Behörde oder Gemeinde können von wichtigen Unterlagen Bilder mit dem Smartphone aufgenommen oder Kopien erworben werden. Zunehmend können die Dokumente aus dem Internet heruntergeladen und zur Sicherung abgespeichert werden.
 

3. Pläne prüfen

Die Unterlagen und Pläne sollen im Detail geprüft werden. Welche Maßnahmen und Beschreibungen betreffen meine Grundstücke? Wie wirkt sich das Projekt auf meine Grundstücke aus? Ist die Leitung, der Standort oder Abstand wie besprochen eingezeichnet?
Umfangreiche digitale Dokumente können mit der Suchfunktion (Tasten Strg+F) nach Grundstücksnummern, Nachnamen, Flurnamen, Bächen etc. durchsucht werden.
 

4. Verträge abgleichen

Wenn vertragliche Vereinbarungen geschlossen wurden, müssen die Unterlagen mit diesen übereinstimmen. Bei Abweichungen ist eine umgehende Klärung mit dem Unternehmen geboten. So kann etwa eine Planänderung im Verfahren mittels Einwendung des Grundeigentümers sowie einer Änderungsunterlage samt Stellungnahme des Unternehmens erfolgen.
 

5. Parteistellung wahren

Bei Bedarf können Grundeigentümer ihre Parteistellung durch fristgerechte Abgabe von Einwendungen und nachfolgende Teilnahme an Verhandlungen wahren. Einwendungen müssen fristgerecht und richtig eingebracht werden (bei Post am besten Einschreiben; bei Email nach Behördenvorgaben). Bei bereits abgeschlossenen Verträgen ist bei Stellungnahmen auf Einklang mit den Verträgen zu achten.
Konkret formulierte, verständliche, fundierte und in Punkte gegliederte Einwendungen (betroffenes Grundstück, Projektmaßnahme, Forderung von Änderungen oder Auflagen zum Schutz, Begründung,..) haben eine höhere Chance auf erfolgreiche Würdigung durch die Behörde und deren Sachverständige.

Die Bescheide und erteilte Auflagen der Genehmigungsverfahren sind bedeutsam, da sie vom Infrastrukturunternehmen einzuhalten sind. Auch bilden sie die Grundlage für noch abzuschließende Verträge oder behördliche Eingriffe.

Beispiele für aktuelle Kundmachungen (Fristen selbst prüfen!):

(Links auf die Projektunterlagen befinden sich ganz unten!)

Innkreisbahn - ÖBB ("Elektrifizierung")
Frist: 3.12.2025 und Anberaumung Verhandlung
Leitungsanlage Sattledt – Linz/Ebelsberg der Netz OÖ („Betriebsweise Gas/Wasserstoff; Umlegungen“)
Frist 11.12.2025 und Anberaumung Verhandlung
Beschleunigungsgebiete Photovoltaik und Windkraft – Strategische Umweltprüfung (SUP)
Frist 11.12.2025
Stromleitung Mattighofen - Lengau der Netz OÖ („Seilwechsel/Durchfahrtshöhe, Maständerungen; Zufahrten“)
Frist: 16.12.2025
Erdgasfernleitung Bad Leonfelden – Oberkappel der Gas Connect Austria („Neubau – Auflage UVP-Gutachten“)
Frist: 18.12.2025 und Anberaumung mündliche Verhandlung im Jänner
Kundmachungsplattformen (Auszug):
  • Gemeinde-Amtstafeln
  • Land Oberösterreich - Amtstafel
  • BMWET, Energiewegerecht
  • BMIMI, Verkehrswege
  • EVI | Das digitale Amtsblatt Österreichs
  • RIS Informationsangebote
Kundmachungen von Großverfahren gemäß dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) werden künftig im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) - samt erstem Hinweis in Zeitungen - erfolgen.

Links zum Thema

  • 2025 Großverfahren Elektrifizierung der Innkreisbahn - GZ: 2025-0.726.255
  • 2025 Großverfahren Änderung der Betriebsweise der Hochdruckleitungsanlage Windern–Linz, AUWR-2025-198463/23-Hol
  • 2025 SUP Kundmachung
  • 2025 Großverfahren Projekt „Mattighofen - Lengau“, Zl. 2025-0.857.781
  • WAG Loop, AUWR-2024-440484-165_sign.pdf
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