Häusliches Abwasser richtig lagern und entsorgen
Häusliches Abwasser
Häusliches Abwasser stammt aus der Küche, Waschküche, Bad, WC. Weiters aus ähnlich genutzten Räumen in Gewerbebetrieben wie z.B. Gasthäusern und Büroräumen.
Senkgrube
Eine Senkgrube liegt dann vor, wenn das häusliche Abwasser nicht mit Gülle oder Jauche vermischt ist.
Die Senkgrube ist im Oö. Abwasserentsorgungsgesetz geregelt. Behörde ist der Bürgermeister.
Volumen: Das Volumen muss für zwei Monate ausreichen. Näherungsweise kann pro Person der landesweite Durchschnitt von 35 m3 pro Jahr (=95 Liter pro Tag) angesetzt werden. Bei einer zweimonatigen Lagerung wären daher rund 6 m3 Volumen pro Person vorzusehen.
Außeragrarische Nutzung: Wird ein Bauernhof ganz oder teilweise außeragrarisch genutzt, dürfen aus diesem Bereich innerhalb von vier Wochen maximal 50 m³ Abwasser anfallen. Die bäuerliche Familie wird in diese 50 m³ nicht einberechnet.
Die Senkgrube ist im Oö. Abwasserentsorgungsgesetz geregelt. Behörde ist der Bürgermeister.
Volumen: Das Volumen muss für zwei Monate ausreichen. Näherungsweise kann pro Person der landesweite Durchschnitt von 35 m3 pro Jahr (=95 Liter pro Tag) angesetzt werden. Bei einer zweimonatigen Lagerung wären daher rund 6 m3 Volumen pro Person vorzusehen.
Außeragrarische Nutzung: Wird ein Bauernhof ganz oder teilweise außeragrarisch genutzt, dürfen aus diesem Bereich innerhalb von vier Wochen maximal 50 m³ Abwasser anfallen. Die bäuerliche Familie wird in diese 50 m³ nicht einberechnet.
- Beispiel Mietwohnungen: Je Mieter fallen in 4 Wochen 2,66 m³ Abwasser an (95 Liter x 28 Tage). Der zulässige Anfall von 50 m³ reicht demnach für 18 ständig wohnende Mieter aus.
Entsorgung
Die Senkgrubeninhalte können entweder auf landwirtschaftliche Nutzflächen ausgebracht oder in eine Übernahmestelle geführt werden.
Der Eigentümer der Senkgrube hat einen Entsorgungsnachweis zu führen und diesen 5 Jahre lang aufzubewahren. Folgende Punkte sind zu notieren:
Der Eigentümer der Senkgrube hat einen Entsorgungsnachweis zu führen und diesen 5 Jahre lang aufzubewahren. Folgende Punkte sind zu notieren:
- Datum der Abholung,
- Menge,
- Name und Anschrift des übernehmenden Landwirtes oder des Grubendienstes,
- Art der Entsorgung (Ausbringung oder Übernahmestelle).
Güllegrube
Eine Lagerung in einer Güllegrube liegt dann vor, wenn das häusliche Abwasser mit Gülle oder Jauche vermischt wird. Güllegruben werden im Bodenschutzgesetz geregelt. Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft.
- Das Volumen muss für mindestens sechs Monate ausreichen. Nach dem Landesdurchschnitt wären pro Person 17,5 m³ Lagerraum vorzusehen.
- Je Hektar und Jahr dürfen maximal 50 m3 Senkgrubeninhalte ausgebracht werden. Dies entspricht einer Niederschlagshöhe von 5 mm.
- Falls fremde Senkgrubeninhalte ausgebracht werden, sind Aufzeichnungen über die Gesamtmenge und die Ausbringungsfläche zu führen.