EU-Genehmigung für GAP-Strategieplan schafft Rechts- und Planungssicherheit
„Mit der zeitgerecht erfolgten EU-Genehmigung für den österreichischen GAP-Strategieplan wird für die Bäuerinnen und Bauern die dringend erforderliche Rechts- und Planungssicherheit bei Direkt- und Ausgleichszahlungen sowie agrarischen Förderungen geschaffen. Die im November und Dezember anstehenden Voranmeldungen zu den Agrarumweltmaßnahmen des ÖPUL können damit erstmals auf Basis eines genehmigten Programmes und somit auf einer gesicherten Grundlage erfolgen. Der breit angelegte Programmerstellungsprozess sowie die umfassenden Vorabklärungen und Verhandlungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft mit der EU-Kommission haben mit der erfolgten raschen Programmgenehmigung eine verdiente Anerkennung erfahren“, betont LK-Präsident Franz Waldenberger.
Gemeinsame Agrarpolitik ist wirtschaftlich unverzichtbare Grundlage
Die Gemeinsame Agrarpolitik stellt für die bäuerlichen Familienbetriebe des Landes eine wirtschaftlich absolut unverzichtbare Grundlage dar. Ohne EU-Direkt- und Ausgleichszahlungen sowie die Bergbauernförderung sind die heimischen bäuerlichen Familienbetriebe wirtschaftlich nicht nachhaltig zu führen. In den Verhandlungen zur aktuellen GAP-Reform ist es gelungen, das Finanzvolumen für die OÖ Landwirtschaft im Wesentlichen stabil zu halten. Bei vergangenen Reformen hatte insbesondere die schrittweise Vereinheitlichung von Direktzahlungen teils zu erheblichen Mittelabflüssen in extensivere Regionen und damit auch in andere Bundesländer geführt.