Einstieg ins "System Immergrün"
Bei einem Wechsel gilt die ursprünglich beantragte Begrünungsmaßnahme mit 31. Dezember als abgeschlossen und die neu angemeldete beginnt mit 1. Jänner gültig zu laufen. Das heißt bei einem geplanten Wechsel zu "System Immergrün" müssen bereits im Herbst Vorkehrungen getroffen werden, damit ab Jahresbeginn die geforderten 85% der Ackerflächen begrünt sind.
Auswirkungen auf andere ÖPUL-Maßnahmen möglich
Während der Wechsel zu "System Immergrün" praktisch keine negativen Auswirkungen auf andere ÖPUL-Maßnahmen mit sich bringt, kann ein Wechsel von "System Immergrün" zu "Zwischenfruchtanbau" zu unerfreulichen Begleiterscheinungen führen. Im ersten Jahr des Wechsels ist nämlich eine Teilnahme an Mulchsaat und Direktsaat im Rahmen der Maßnahme "Erosionsschutz Acker" nicht möglich, da eine dafür notwendige Begrünungsvariante fehlt. Bei der Maßnahme "Erosionsschutz Acker" handelt es sich zudem um eine mehrjährige Maßnahme mit einer jährlichen Mindestteilnahmefläche von 0,1 ha. Damit es zu keinem inhaltlichen Verstoß kommt, muss mit mindestens 0,1 ha an anderen ebenfalls erosionsmindernden Verfahren teilgenommen werden ("Anhäufungen bei Kartoffeln", "Begrünte Abflusswege" oder "Untersaat bei Ackerbohne, Kürbis, Soja und Sonnenblume").
In weiterer Folge könnte es auch im Rahmen der Maßnahmen "UBB" und "Bio" zu Prämieneinbußen kommen, wenn auf Flächen mit überwiegender Hangneigung ab 10%, erosionsgefährdete Kulturen angebaut werden und eine entsprechende "Erosionsschutz Acker"-Codierung fehlt.
Eine Beratung kann im Falle eines geplanten Wechsels von System Immergrün zu Zwischenfruchtanbau nur dringend empfohlen werden.
In weiterer Folge könnte es auch im Rahmen der Maßnahmen "UBB" und "Bio" zu Prämieneinbußen kommen, wenn auf Flächen mit überwiegender Hangneigung ab 10%, erosionsgefährdete Kulturen angebaut werden und eine entsprechende "Erosionsschutz Acker"-Codierung fehlt.
Eine Beratung kann im Falle eines geplanten Wechsels von System Immergrün zu Zwischenfruchtanbau nur dringend empfohlen werden.
Zulässige Begrünungskulturen
In der Maßnahme "System Immergrün" gelten Haupt- und Zwischenfrüchte als zulässige Begrünungskulturen. Zwischenfrüchte sind aktiv nach Hauptfrüchten anzulegen. Auf eine Zwischenfrucht folgt wiederum eine aktiv angelegte Hauptfrucht. Anrechenbar als Hauptfrucht sind auch Grünbrachen.
Im Fall von Zwischenfrüchten sind mindestens drei Mischungspartner aus zwei Pflanzenfamilien anzubauen. Zur Anlage nach dem 20. September bis 15. Oktober dürfen ausschließlich winterharte Zwischenfrüchte, dann aber auch in Reinsaat, verwendet werden. Ein Umbruch ist in diesen Fällen frühestens am 15. Februar des Folgejahres möglich.
Nach dem 15. Oktober angelegte Zwischenfrüchte werden nicht mehr anerkannt, das heißt es muss eine Hauptfrucht angebaut werden, damit die Fläche als begrünt gilt.
Im Fall von Zwischenfrüchten sind mindestens drei Mischungspartner aus zwei Pflanzenfamilien anzubauen. Zur Anlage nach dem 20. September bis 15. Oktober dürfen ausschließlich winterharte Zwischenfrüchte, dann aber auch in Reinsaat, verwendet werden. Ein Umbruch ist in diesen Fällen frühestens am 15. Februar des Folgejahres möglich.
Nach dem 15. Oktober angelegte Zwischenfrüchte werden nicht mehr anerkannt, das heißt es muss eine Hauptfrucht angebaut werden, damit die Fläche als begrünt gilt.
Pflege und Ernte
Die Mindestanlagedauer der Zwischenfrucht beträgt 42 Tage. Ein dem Pflanzenbestand angepasstes Häckseln (Zeitpunkt, Höhe über dem Boden) ist erlaubt, wenn ein erneutes Nachwachsen der Pflanzen zu erwarten ist. Mahd mit Abtransport und Beweidung sind ebenfalls möglich, sofern auch in diesem Fall eine flächendeckende Begrünung erhalten bleibt.
Achtung: Häckseln, Mahd ohne Abtransport und Walzen sind bei über den Winter bestehenbleibenden Zwischenfrüchten erst nach dem 31. Oktober des jeweiligen Jahres zulässig.
Aufzeichnungsverpflichtung
Schlagbezogene Aufzeichnungen sind laufend über folgende Termine zu führen:
- Ernte der Hauptfrucht
- Anlage und Umbruch der Zwischenfrucht (Begrünung)
- Anlage der Nachfolge-Hauptfrucht
Die AMA stellt online eine Aufzeichnungsvorlage zur Verfügung:
ÖPUL 2023 - Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün
Weitere Infos zur Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün" sind im gleichnamigen AMA-Infoblatt ÖPUL 2023 - Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün sowie im lk-online unter "Förderungen/ÖPUL" zu finden .
ÖPUL 2023 - Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün
Weitere Infos zur Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün" sind im gleichnamigen AMA-Infoblatt ÖPUL 2023 - Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün sowie im lk-online unter "Förderungen/ÖPUL" zu finden .