23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023
Ziele der Maßnahme
- Unterstützung landwirtschaftlicher Einkommen
- Einkommensausgleich in Gebieten mit naturbedingten und gebietsspezifischen Benachteiligungen
Wofür wird die Prämie ausbezahlt?
Die Unterstützung wird für ausgewählte Acker- und Grünlandflächen in Natura 2000 Gebieten und Acker- und Grünlandflächen in sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert gewährt. Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, die durch die gesetzlichen Auflagen in den förderfähigen Gebieten entstehen oder sich aufgrund gebietsspezifischer Benachteiligungen ergeben.
Zugangsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Projektbestätigung von der für den Naturschutz zuständigen Stelle des Landes, welche die ordnungsrechtlich festgelegten Bewirtschaftungsauflagen bestätigt und die entsprechenden, verpflichtend einzuhaltenden Bewirtschaftungsauflagen darlegt oder
- im Falle der Abgeltung der Schutzgutflächen: Ausweisung im Habitatlayer der Bundesländer.
Förderungsverpflichtungen
- Flächenbewirtschaftung gemäß den festgelegten Bewirtschaftungsauflagen (z.B. Naturschutzgesetze und darauf aufbauende Verordnungen). Im Rahmen der gegenständlichen Maßnahme sind Düngeverbot bei 1, 2 oder 3 und mehrmaliger Nutzung Schnittzeitverzögerung um 21, 28, 42, 56, 70 oder 84 Kalendertage.
Natura 2000 Förderung
Förderfähige Flächen | Mähwiesen und Mähweiden (ohne Dauerweiden und Hutweiden) |
N2GI05 dreimalige Nutzung (Mähwiese), keine Düngung | 325 Euro/ha |
N2GI06 zweimalige Nutzung (Mähwiese), keine Düngung | 245 Euro/ha |
N2GI07 einmalige Nutzung (Mähwiese), keine Düngung | 170 Euro/ha |
N2GL02 Schnittzeitpunktverzögerung um 21 Kalendertage | 90 Euro/ha |
N2GL03 Schnittzeitpunktverzögerung um 28 Kalendertage | 150 Euro/ha |
N2GL04 Schnittzeitpunktverzögerung um 42 Kalendertage | 210 Euro/ha |
N2GL05 Schnittzeitpunktverzögerung um 56 Kalendertage | 250 Euro/ha |
N2GL36 Schnittzeitpunktverzögerung um 70 Kalendertage | 380 Euro/ha |
N2GL37 Schnittzeitpunktverzögerung um 84 Kalendertage | 500 Euro/ha |
- Geförderte Flächen sind mit keiner anderen Maßnahme hinsichtlich der Prämie auf der Einzelfläche kombinierbar, ausgenommen der Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“, „Biologische Wirtschaftsweise“, „Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“, „Naturschutz“ sowie „Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“.
- Bestimmte Bewirtschaftungsauflagen können nicht mit anderen Bewirtschaftungsauflagen der Maßnahmen „Natura 2000 – Landwirtschaft“ sowie „Naturschutz“ kombiniert werden. Die entsprechende Festlegung erfolgt in Anhang J gemäß der Kombinationsmöglichkeiten der gleichinhaltlichen Bewirtschaftungsauflagen gemäß 2.23.4 Punkt 1 in der Maßnahme „Naturschutz“