Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Im Laufe eines Antragsjahres kann es vorkommen, dass höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände die Einhaltung der beantragten Flächenbewirtschaftung bzw. eingegangener Fördermaßnahmen oder Auflagen der Konditionalität teilweise oder ganz verunmöglichen. Eine fristgerechte Meldung an die AMA kann in solchen Fällen die Förderfähigkeit aufrechterhalten.
Beispiele für höhere Gewalt
- Naturkatastrophen, schwere Wetterereignisse
- Anzeigepflichtige Seuchen, Pflanzenkrankheiten oder Pflanzenschädlinge
- Tod oder andauernde Berufsunfähigkeit der antragstellenden Person
- Unfallbedingte Zerstörung von Stallgebäuden
- Tod eines Tieres durch Blitzschlag, Steinschlag oder Riss durch große Beutegreifer etc.
Ereignisse höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände können sehr vielfältig sein und sich unterschiedlich auf einzelne ÖPUL-Maßnahmen auswirken. Während einzelne schwere Unwetter heuer in Oberösterreich schon Ernten vernichtet haben, sodass Mindestbewirtschaftungskriterien nicht mehr erfüllbar sind, treibt aktuell v.a. im oberen Mühlviertel der Engerling sein Unwesen und zerstört Grünlandflächen. Können dadurch z.B. Förderbedingungen im Rahmen der Maßnahme „Tierwohl – Weide“ (beantragte Weidetage, Abdeckung des überwiegenden Grundfutterbedarfs über Weide) nicht erfüllt werden, so wäre eine „höhere Gewalt“-Meldung ratsam.
Durchführung der Meldung
Innerhalb von drei Wochen ab dem Zeitpunkt, ab dem die antragstellende Person dazu in der Lage ist, muss eine „höhere Gewalt“-Meldung im eAMA im entsprechenden Formular unter „Eingaben“, im Menüpunkt „Andere Eingaben“ übermittelt werden. Entsprechende Nachweise können gleich mitgeschickt werden oder werden nachgereicht. In manchen Fällen, v.a. wenn das Ausmaß eines Ereignisses noch nicht abschätzbar ist, sollte früh genug eine Meldung zur Fristwahrung gemacht werden – weitere Infos und Nachweise können später folgen.
Die Meldung muss sich auf die betroffenen Förderbereiche (Direktzahlungen, AZ, ÖPUL) beziehen. Je genauer und anschaulicher die betriebliche Situation im Zusammenhang mit der höheren Gewalt beschrieben wird, umso einfacher ist es für die AMA, ein Urteil zu fällen.
Die AMA entscheidet einzelfallbezogen, ob eine Anerkennung als höhere Gewalt oder außergewöhnlicher Umstand möglich und die Prämienfähigkeit weiter gegeben ist. Für eine positive Beurteilung sind jedenfalls die Unvorhersehbarkeit und Unabwendbarkeit von Ereignissen, die vom Antragsteller nicht beeinflussbar waren, entscheidend. Zudem darf das Ereignis zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermaßnahme noch nicht bekannt gewesen sein. Versäumte Handlungen (Fristversäumnisse) aufgrund von höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Umständen sind nach Ende der höheren Gewalt bzw. des außergewöhnlichen Umstands unverzüglich nachzuholen. Negativ beurteilte „höhere Gewalt“-Meldungen können zu Prämieneinbußen führen.
Die Meldung muss sich auf die betroffenen Förderbereiche (Direktzahlungen, AZ, ÖPUL) beziehen. Je genauer und anschaulicher die betriebliche Situation im Zusammenhang mit der höheren Gewalt beschrieben wird, umso einfacher ist es für die AMA, ein Urteil zu fällen.
Die AMA entscheidet einzelfallbezogen, ob eine Anerkennung als höhere Gewalt oder außergewöhnlicher Umstand möglich und die Prämienfähigkeit weiter gegeben ist. Für eine positive Beurteilung sind jedenfalls die Unvorhersehbarkeit und Unabwendbarkeit von Ereignissen, die vom Antragsteller nicht beeinflussbar waren, entscheidend. Zudem darf das Ereignis zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermaßnahme noch nicht bekannt gewesen sein. Versäumte Handlungen (Fristversäumnisse) aufgrund von höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Umständen sind nach Ende der höheren Gewalt bzw. des außergewöhnlichen Umstands unverzüglich nachzuholen. Negativ beurteilte „höhere Gewalt“-Meldungen können zu Prämieneinbußen führen.
Im AMA-Merkblatt „Mehrfachantrag 2025“ sind eine Reihe weiterer Fallkonstellationen von höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände beschrieben, sowie die notwendigen Schritte und vorzulegende Nachweise detailliert dargestellt.