Grünbrachen im MFA

Grünbrache ≠ Grünbrache
Von der Codierung leiten sich wesentliche Auflagen wie z.B. die Mischungspartner bei der Neuansaat, Anlage- und Umbruchstermine sowie Fristen für Pflegeauflagen ab. Hinsichtlich Bewirtschaftung sind somit wesentliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Grünbrache-Arten zu beachten (siehe Tabelle).
Allfällige ÖPUL-Zahlungen hängen ebenfalls an der Codierung und werden aufgrund dieser berechnet. Grünbrachen ohne Code, für die es über die „GLÖZ 6“-Auflagen hinaus keine wesentlichen zusätzlichen Vorgaben gibt, sind im ÖPUL nicht förderfähig und hemmen zudem auch nicht die Dauergrünlandwerdung. Für Stilllegungen am Grünland ist im MFA die Schlagnutzungsart „Grünlandbrache“ zu verwenden. Grünlandbrachen müssen zumindest jedes zweite Jahr gehäckselt oder gepflegt werden.
Unabhängig vom Code haben alle Grünbrachen und Grünlandbrachen eines gemeinsam - sie dürfen nicht genutzt werden. Drusch, Mahd mit Abtransport des Mähguts sowie Beweidung sind ganzjährig untersagt. Erfolgt eine Nutzung, so ist eine andere Schlagnutzungsart zu beantragen, auf Ackerflächen ist dies in den meisten Fällen eine Ackerfutter-Schlagnutzung.
Allfällige ÖPUL-Zahlungen hängen ebenfalls an der Codierung und werden aufgrund dieser berechnet. Grünbrachen ohne Code, für die es über die „GLÖZ 6“-Auflagen hinaus keine wesentlichen zusätzlichen Vorgaben gibt, sind im ÖPUL nicht förderfähig und hemmen zudem auch nicht die Dauergrünlandwerdung. Für Stilllegungen am Grünland ist im MFA die Schlagnutzungsart „Grünlandbrache“ zu verwenden. Grünlandbrachen müssen zumindest jedes zweite Jahr gehäckselt oder gepflegt werden.
Unabhängig vom Code haben alle Grünbrachen und Grünlandbrachen eines gemeinsam - sie dürfen nicht genutzt werden. Drusch, Mahd mit Abtransport des Mähguts sowie Beweidung sind ganzjährig untersagt. Erfolgt eine Nutzung, so ist eine andere Schlagnutzungsart zu beantragen, auf Ackerflächen ist dies in den meisten Fällen eine Ackerfutter-Schlagnutzung.
Biodiversitätsflächen (DIV-Flächen) in UBB/BIO
Ab 2 ha Acker sind auf UBB- und BIO-Betrieben zumindest 7 % der Ackerflächen als DIV-Flächen zu führen. Betriebe mit weniger als 10 ha Acker können diese Verpflichtung auch mit zusätzlichen Grünland-DIV-Flächen erfüllen.
Generell gilt, dass DIV-Flächen am Acker mindestens einmal in zwei Jahren und maximal zweimal pro Jahr gehäckselt, gemäht oder beweidet werden dürfen. Maximal 25 % der Fläche darf vor dem 1. August gemäht oder gehäckselt werden. Je nach Pflege- bzw. Bewirtschaftungsmaßnahmen sind DIV-Flächen am Acker mit den Schlagnutzungen „Grünbrache“, „Sonstiges Feldfutter“ oder „Ackerweide“ zu beantragen.
Generell gilt, dass DIV-Flächen am Acker mindestens einmal in zwei Jahren und maximal zweimal pro Jahr gehäckselt, gemäht oder beweidet werden dürfen. Maximal 25 % der Fläche darf vor dem 1. August gemäht oder gehäckselt werden. Je nach Pflege- bzw. Bewirtschaftungsmaßnahmen sind DIV-Flächen am Acker mit den Schlagnutzungen „Grünbrache“, „Sonstiges Feldfutter“ oder „Ackerweide“ zu beantragen.
- „Grünbrache“ mit Code „DIV“: ganzjährig keine Nutzung, lediglich Pflegemaßnahmen (z.B. Häckseln des Aufwuchses) erlaubt
- „Sonstiges Feldfutter“ mit Code „DIV“: mindestens einmal jährlich Mahd mit Abtransport des Mähguts
- „Ackerweide“ mit Code „DIV“: ausschließlich zweimaliges Beweiden des Aufwuchses ab 1. August; kein Mähen und Häckseln
UBB- bzw. BIO-Grünbrachen sind mit „DIV“ oder gegebenenfalls mit „DIVRS“ (Neueinsaat mit regionaler Acker-Saatgutmischung) zu codieren. Abweichend von den generellen Pflegeauflagen von Acker-DIV-Flächen dürfen Grünbrachen mit Code „DIVRS“ nur maximal einmal pro Jahr und frühestens am 1. Oktober gehäckselt werden.
Nicht produktive Ackerflächen
Die verpflichtende Stilllegung von mindestens 4 % der Ackerflächen gemäß GLÖZ 8 ist seit 2025 obsolet. Anstelle dieser Regelung können im Rahmen der Maßnahme „Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen“ maximal 4 % der Ackerflächen von Nicht-UBB- und Nicht-BIO-Teilnehmenden förderfähig als Grünbrache mit Code „NPA“ beantragt werden. Maximal 50 % der beantragten „NPA“-Grünbrachen dürfen bereits vor dem 1. August gepflegt werden.
Die folgende Tabelle gibt eine ausführliche Übersicht über die verschiedenen Grünbrache-Arten mit ihren wichtigsten Bewirtschaftungs- und Pflegeauflagen.
Die folgende Tabelle gibt eine ausführliche Übersicht über die verschiedenen Grünbrache-Arten mit ihren wichtigsten Bewirtschaftungs- und Pflegeauflagen.
Weitere Informationen können auch in den AMA-Merkblättern „Mehrfachantrag 2025“, „Konditionalität“ sowie der relevanten ÖPUL-Maßnahmen nachgelesen werden.