Die Zwischenfrucht aus Invekos-Sicht
Als Zwischenfrüchte gelten im Begrünungsjahr aktiv angelegte Kulturen (inklusive Untersaaten) nach Hauptfrüchten, auf die wiederum eine aktiv angelegte Hauptfrucht folgt.
Die Begrünungsmaßnahmen
Bei den ÖPUL-Maßnahmen "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" und "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün" handelt es sich um einjährige Maßnahmen, die sich jährlich verlängern, sofern sie nicht abgemeldet werden oder aufgrund nicht erfüllter Teilnahmevoraussetzungen nicht zustande kommen.
Im "System Immergrün" gelten Haupt- und Zwischenfrüchte als Begrünungskulturen, daher wird auch für die gesamte Ackerfläche die "System Immergrün"-Prämie ausbezahlt. Die zentrale Förderbedingung ist die flächendeckende Begrünung von mindestens 85% der Ackerfläche zu jedem Zeitpunkt des Jahres, wobei nicht begrünte Zeitfenster von 30 Tagen zwischen Ernte der Hauptfrucht und Anlage einer Zwischenfrucht, 50 Tagen zwischen Ernte der Hauptfrucht und Anbau der nächsten Hauptfrucht sowie 30 Tagen zwischen Umbruch der Zwischenfrucht und Anbau einer Hauptfrucht zulässig sind. Entsprechende schlagbezogene Aufzeichnungen über diese Termine sind zu führen.
"System Immergrün"-Zwischenfrüchte bestehen aus mindestens drei Mischungspartnern aus zwei Pflanzenfamilien. Die Mindestanlagedauer beträgt 42 Tage. Bei Anlage nach dem 20. September bis zum 15. Oktober sind grundsätzlich winterharte Kulturen anzubauen (auch Reinsaat erlaubt), wobei in untergeordnetem Ausmaß (unter 50%) auch abfrostende Komponenten beigemengt werden dürfen. Die nach dem 20. September angelegten Zwischenfrüchte dürfen frühestens am 15. Februar des Folgejahres umgebrochen werden.
Im "Zwischenfruchtanbau" sind jene Ackerflächen förderfähig, auf denen entsprechende Zwischenfrucht-Mischungen ordnungsgemäß angelegt und im MFA fristgerecht beantragt, d.h. entsprechend codiert wurden - siehe folgende Tabelle.
Im "System Immergrün" gelten Haupt- und Zwischenfrüchte als Begrünungskulturen, daher wird auch für die gesamte Ackerfläche die "System Immergrün"-Prämie ausbezahlt. Die zentrale Förderbedingung ist die flächendeckende Begrünung von mindestens 85% der Ackerfläche zu jedem Zeitpunkt des Jahres, wobei nicht begrünte Zeitfenster von 30 Tagen zwischen Ernte der Hauptfrucht und Anlage einer Zwischenfrucht, 50 Tagen zwischen Ernte der Hauptfrucht und Anbau der nächsten Hauptfrucht sowie 30 Tagen zwischen Umbruch der Zwischenfrucht und Anbau einer Hauptfrucht zulässig sind. Entsprechende schlagbezogene Aufzeichnungen über diese Termine sind zu führen.
"System Immergrün"-Zwischenfrüchte bestehen aus mindestens drei Mischungspartnern aus zwei Pflanzenfamilien. Die Mindestanlagedauer beträgt 42 Tage. Bei Anlage nach dem 20. September bis zum 15. Oktober sind grundsätzlich winterharte Kulturen anzubauen (auch Reinsaat erlaubt), wobei in untergeordnetem Ausmaß (unter 50%) auch abfrostende Komponenten beigemengt werden dürfen. Die nach dem 20. September angelegten Zwischenfrüchte dürfen frühestens am 15. Februar des Folgejahres umgebrochen werden.
Im "Zwischenfruchtanbau" sind jene Ackerflächen förderfähig, auf denen entsprechende Zwischenfrucht-Mischungen ordnungsgemäß angelegt und im MFA fristgerecht beantragt, d.h. entsprechend codiert wurden - siehe folgende Tabelle.
Nachfristen gibt es nicht!
Die Zwischenfrucht-Varianten sind spätestens bis zu folgenden Terminen zu beantragen:
- 31. August 2025 bei Variante 1, 2 und 3
- 30. September 2025 bei Variante 4, 5, 6 und 7
Flächenmonitoring und Kontrolle
Im Rahmen des Flächenmonitorings bzw. vor Ort werden u.a. folgende Sachverhalte geprüft:
- 85-prozentige Begrünung im System Immergrün
- Zeitpunkt von Anlage und Umbruch der Zwischenfrucht
- Mischungspartner
- Häckselverbote
- Flächendeckung
Zwischenfrüchte als Voraussetzung
Für die Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" gilt es als Fördervoraussetzung, gleichzeitig gültig an "System Immergrün" oder "Zwischenfruchtanbau" teilzunehmen. Für "Zwischenfruchtanbau" heißt das u.a., dass mindestens ein Schlag entsprechend codiert sein muss. Im Grundwasser-Gebiet OÖ ist auf die Anlage der Variante 3 zu verzichten.
Um im Rahmen der Maßnahme "Erosionsschutz Acker" förderfähig an den Anbauverfahren Mulchsaat, Direktsaat bzw. Strip-Til teilnehmen zu können, braucht es am jeweiligen Schlag eine der Zwischenfrucht-Varianten 2, 4, 5 oder 6 oder im System Immergrün eine über den Winter bestehen bleibende Zwischenfrucht.
Um im Rahmen der Maßnahme "Erosionsschutz Acker" förderfähig an den Anbauverfahren Mulchsaat, Direktsaat bzw. Strip-Til teilnehmen zu können, braucht es am jeweiligen Schlag eine der Zwischenfrucht-Varianten 2, 4, 5 oder 6 oder im System Immergrün eine über den Winter bestehen bleibende Zwischenfrucht.
Weitere Details zu den Begrünungsmaßnahmen können in den AMA-Merkblättern zu den ÖPUL-Maßnahmen sowie im "lk-online"-Artikel "Begrünung von Ackerflächen im ÖPUL" nachgelesen werden.