Schweinebauern brauchen Perspektiven
Im Jänner 2024 kippte ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) die politisch bereits ausverhandelte Übergangsfrist für unstrukturierte Vollspaltenböden. Seither ist die Bundesregierung aufgefordert das Tierschutzgesetz dementsprechend anzupassen und eine Neuregelung zu schaffen. Dazu wurde umgehend im Februar eine faktenbasierte betriebswirtschaftliche Grundlage für die Begründung einer angepassten Übergangsfrist erstellt. Bis heute gibt es aber keine praxistaugliche Einigung auf Regierungsebene. Das scheitert vor allem an Gesundheitsminister Johannes Rauch.
Präsident Mag. Franz Waldenberger und Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger fordern gemeinsam eine schnelle Anpassung des Tierschutzgesetzes nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Sie appellieren an Gesundheitsminister Johannes Rauch, den praxisnahen Vorschlägen zuzustimmen, um die wirtschaftliche Sicherheit der Schweinehalter zu gewährleisten und wieder für ein attraktiveres Investitionsklima zu sorgen.