Entwaldungsverordnung vorerst aufgeschoben
„Der gewährte Aufschub verschafft uns dringend benötigte Zeit. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass die aktuelle Form der Verordnung nicht praxistauglich ist. Trotz strenger nationaler Forstgesetze verlangt die EUDR von allen Betrieben den Nachweis, dass ihre Produkte von entwaldungsfreien Flächen stammen. Dies stellt eine unnötige bürokratische Belastung dar, insbesondere für Kleinwaldbesitzer, bei denen der administrative Aufwand den Ertrag übersteigen würde. Dies würde zu einer "kalten Stilllegung" bedeutender Waldflächen führen. Daher wurde der zeitliche Aufschub gefordert, um eine praxistauglichere und administrativ einfachere Lösung zu ermöglichen“, so LK-Präsident Franz Waldenberger.