AMA Gütesiegel für Ackerfrüchte gibt neue Perspektiven für Landwirte
Die schrittweise Umsetzung von drei notwendigen Richtlinien zum neuen AMA Gütesiegel für Ackerfrüchte löste bei vielen Ackerbauern Verunsicherung aus. Während die Richtlinie für die Landwirte bereits bei der EU-Kommission zur Notifizierung eingereicht wurde, ließen jene für die Mühlen und Backmischhersteller sowie für die Bäckereien und den Lebensmitteleinzelhandel noch auf sich warten. Nun konnte die AMA-Marketing in einem weiteren Schritt die zweite Richtlinie für das AMA-Gütesiegel-Programm Brot und Gebäck beschließen und diese bei der EU-Kommission zur Notifikation einreichen. Damit wird der Einstieg in das AMA Gütesiegel-Programm für Ackerfrüchte für die Bäuerinnen und Bauern noch attraktiver. Die Anmeldefrist wurde bis 5. Mai verlängert.
„Der Beschluss der zweiten Richtlinie für die Mühlen und Backmischhersteller gibt unseren bäuerlichen Betrieben zusätzliche Sicherheit bei der Umstellung auf das AMA-Gütesiegel für Ackerfrüchte. Mit der Anmeldung zum AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte leistet jeder Landwirt selbst einen Beitrag zur Preisabsicherung und geringerer Austauschbarkeit seiner eigenen Produkte. Fakt ist, dass durch die Teilnahme kein Mehraufwand entsteht und damit eine wesentliche Marktabsicherung verbunden ist“, ist Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger überzeugt und er ergänzt: „Die Gespräche für die dritte Richtlinie für Bäckereien haben bereits begonnen und ich bin zuversichtlich, dass auch diese bald auf Schiene gebracht wird, damit im Spätherbst 2024 die ersten Mehl-, Brot- und Backwaren mit dem AMA-Gütesiegel die österreichische Herkunft von Getreide gekennzeichnet werden können.“