Privatpersonen & Pflanzengesundheit
Die Mithilfe von Privatpersonen ist für die Pflanzengesundheit von großer Bedeutung. Daher ist eine jede Person verpflichtet, das Auftreten eines Quarantäneschädlings bzw. bereits den Verdacht darüber an die zuständige Behörde zu melden. Durch eine aufgeklärte und aufmerksame Bevölkerung kann das Risiko für eine Einschleppung von Quarantäneschädlingen verringert, das Auftreten früh erkannt und eine Ausbreitung bestenfalls verhindert werden.
Helfen Sie mit, die Gesundheit der Pflanzen in Oberösterreich zu schützen!
- Riskieren Sie nicht die Gesundheit unserer Pflanzen und bringen Sie kein Pflanzenmaterial von Ihren Reisen mit. Pflanzenschädlinge können sich unbeabsichtigt über Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, wie beispielsweise Samen, Blumen, Obst und Gemüse ausbreiten, auch wenn diese gesund erscheinen. Schädlinge können auch durch Erde, die an Wurzeln haftet, oder durch Verpackungsmaterial aus Holz Schädlinge übertragen werden.
- Unterstützen Sie die Bewusstseinsbildung der Bevölkerung, indem Sie ihr Umfeld für das Thema der Pflanzengesundheit sensibilisieren.
- Schützen Sie unsere Umwelt und vermeiden Sie die Auspflanzung exotischer Pflanzen in die freie Natur.
- Seien sie aufmerksam und melden Sie, wenn Sie den begründeten Verdacht des Auftretens von Quarantäneschädlingen haben, an die Pflanzenschutzstelle!
Import & Export
Bei phytosanitären Fragen zum nicht gewerblichen Import & Export (Einfuhr und Ausfuhr) von geregelten Waren (z.B. Pflanzen, pflanzliche Produkte, Holz, Saatgut etc.) in bzw. aus dem Gebiet der EU gelten auch für Privatpersonen bestimmte Regelungen, welche Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen. Während für den Bereich des Exportes für in OÖ wohnhafte Exporteure die Pflanzenschutzstelle der Landwirtschaftskammer zuständig ist, sind für den Bereich des Importes (z.B. Auskunft zu Importbestimmungen) das Bundesamt für Ernährungssicherheit und das Bundesamt für Wald zuständig.