Pflanzenpass
Unternehmer, die mit pflanzenpasspflichtiger Ware handeln, müssen im Amtlichen Unternehmerregister eingetragen (registriert) sein. Unternehmer, die Pflanzenpässe ausstellen, müssen zudem für diese Tätigkeit ermächtigt (autorisiert) sein.
Hinweis: Untenstehend werden u.a. Vorlagen zur Verfügung gestellt, welche ermächtigten Unternehmern als Orientierungshilfe zur Erfüllung der Aufzeichnungspflichten dienen sollen. Diese Dokumente sind unverbindlich und vom Unternehmer ggf. an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen!
Hinweis: Untenstehend werden u.a. Vorlagen zur Verfügung gestellt, welche ermächtigten Unternehmern als Orientierungshilfe zur Erfüllung der Aufzeichnungspflichten dienen sollen. Diese Dokumente sind unverbindlich und vom Unternehmer ggf. an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen!
Weiterführende Informationen
- FAQs Pflanzenpass
- Richtlinie Landwirtschaft – Kompendium zu gesetzlich geregelten Schädlingen und über Häufigkeit, Zeitpunkt und Methodik der Untersuchungen
- Unternehmerleitlinien Kernobst, Steinobst, Krautige Pflanzen, Ziergehölze & Gemüsesaatgut: dienen ermächtigten Unternehmer als Hilfestellung zur Erfüllung der Pflanzenpassbestimmungen bei der Produktion von Standard-Vermehrungsmaterial.
- Online-Schulung Pflanzenpass des LFI
- Informationsblatt zum EU-Pflanzenpass
- Muster Pflanzenpass
- Vorlage Aushang Handlungsplan für ermächtigte Unternehmer als .pdf- und .pptx-Datei
- Vorlage Protokoll für Untersuchungen des Pflanzenbestandes für ermächtigte Unternehmer als .pdf- und .xlsx-Datei
- Pflichten der Unternehmer & Amtliches Unternehmerregister