Import & Pflanzengesundheit
Unternehmer, die geregelte Ware (Pflanzen, Obst, Gemüse, Saatgut, Holz und Holzprodukte, gebrauchte land- bzw. forstwirtschaftliche Maschinen und Fahrzeuge, etc.) in das Gebiet der Union einführen, müssen im Amtlichen Unternehmerregister eingetragen (registriert) sein.
Für den Bereich des Importes (z.B. phytosanitäre Importkontrolle, Importholzkontrolle, Verpackungsholzkontrolle und Auskunft zu Importbestimmungen) sind das Bundesamt für Ernährungssicherheit und das Bundesamt für Wald zuständig.