Sanktionen bei Verletzung von ÖPUL-Förderbedingungen
Beispiele für Förderbedingungen
UBB/BIO: Bewirtschaftung von mindestens 7% Biodiversitätsflächen am Acker und Grünland; Erhalt des Grünlandausmaßes (1 Hektar Toleranz im Vertragszeitraum); Weiterbildungsverpflichtung
Optionale Zuschläge in UBB/BIO: Ganzjähriger Erhalt von punktförmigen Landschaftselementen; sortenreiner Anbau von SLK-Sorten
System Immergrün: Begrünung von mindestens 85% der Ackerfläche; schlagbezogene Dokumentation von Anbau- und Umbruchsmaßnahmen
Dies ist nur eine kleine Auswahl, einen Überblick für jede einzelne Maßnahme geben die „ÖPUL 2023“-Merkblätter der AMA.
Optionale Zuschläge in UBB/BIO: Ganzjähriger Erhalt von punktförmigen Landschaftselementen; sortenreiner Anbau von SLK-Sorten
System Immergrün: Begrünung von mindestens 85% der Ackerfläche; schlagbezogene Dokumentation von Anbau- und Umbruchsmaßnahmen
Dies ist nur eine kleine Auswahl, einen Überblick für jede einzelne Maßnahme geben die „ÖPUL 2023“-Merkblätter der AMA.
Sanktionsstufen bei inhaltlichen Verstößen
Die Einhaltung von ÖPUL-Förderbedingungen wird AMA-seitig mit EDV-technischen Verwaltungskontrollen, Vor-Ort-Kontrollen und mittels Flächenmonitoring geprüft. Werden Förderbedingungen einer Hauptmaßnahme oder eines beantragten optionalen Zuschlags nicht eingehalten, so führt dies je nach Schwere, Dauer und Häufigkeit des Verstoßes zu einer Sanktion innerhalb der betroffenen Maßnahme und einer entsprechenden Kürzung der gesamten Maßnahmenprämie.
Sanktionsstufen
- Verwarnung bzw. ab 2027 Kürzung um 1%
- Kürzung um 2%
- Kürzung um 5%
- Kürzung um 10%
- Kürzung um 25%
- Kürzung um 50%
- Kürzung um 100%
Erhöhte Sanktion bei Wiederholung
Bei der ersten Wiederholung eines gleichen Verstoßes erhöht sich die Sanktion um eine Stufe, bei der zweiten Wiederholung um zwei Stufen usw. Als maximale Kürzung gelten 100%. Wird in der Förderperiode zweimal um 100% gekürzt, erfolgt der Ausschluss aus der Maßnahme und die Förderung wird für jene Flächen bis Vertragsbeginn rückgefordert, die im Jahr des Ausschlusses beantragt waren.
Als oberstes Gebot gilt somit die Einhaltung aller Förderbedingungen - dies sichert die volle Prämie einer Maßnahme.
Als oberstes Gebot gilt somit die Einhaltung aller Förderbedingungen - dies sichert die volle Prämie einer Maßnahme.