ÖPUL 2023 - höhere Prämien und Neuerungen ab 2025
Erhöhung der Prämiensätze um mindestens 8%
Wie schon mehrmals berichtet, erfolgt ab dem Antragsjahr 2024 die Umsetzung des Impulsprogramms für die österreichische Landwirtschaft, mit dem alle ÖPUL-Prämiensätze um jedenfalls 8% angehoben werden (davon nicht betroffen sind die Öko-Regelungs-Maßnahmen). Ebenso werden ab 2024 die nationalen Obergrenzen für Flächenzahlungen nach oben korrigiert und bestimmte Prämiensätze um teilweise deutlich mehr als um 8% erhöht.
Inhaltliche Änderungen ab 2025
Ab dem Antragsjahr 2025 werden im ÖPUL auch inhaltliche Änderungen umgesetzt, um die Bereiche Klimaschutz, Biodiversität und Gewässerschutz zu stärken und dadurch insgesamt die Umweltwirkung zu erhöhen. Zusätzlich zu den inhaltlichen Anpassungen einzelner Förderverpflichtungen wird es eine komplett neue Maßnahme sowie einzelne neue Maßnahmenelemente geben.
Der folgende Ausblick auf die wichtigsten ÖPUL-Neuerungen ab 2025 kann bereits als Hilfestellung für etwaige Überlegungen hinsichtlich eines ÖPUL-Einstiegs bzw. eines Einstiegs in neue Maßnahmen bzw. Maßnahmenoptionen angesehen werden.
Der folgende Ausblick auf die wichtigsten ÖPUL-Neuerungen ab 2025 kann bereits als Hilfestellung für etwaige Überlegungen hinsichtlich eines ÖPUL-Einstiegs bzw. eines Einstiegs in neue Maßnahmen bzw. Maßnahmenoptionen angesehen werden.
Öko-Regelung "Neu"
Die Öko-Regelung die zwar im Rahmen des ÖPUL abgewickelt, jedoch ausschließlich EU-finanziert wird, umfasst die Begrünungsmaßnahmen "Zwischenfruchtanbau" und "System Immergrün" sowie die Maßnahmen "Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen" und "Tierwohl - Weide". Die jährlich zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro werden auf die im Rahmen dieser Maßnahmen beantragten Flächen bzw. Tiere verteilt, sodass die Prämienhöhen innerhalb eines Prämienbandes jährlich schwanken.
Aufgrund der hohen Teilnahmerate an den Öko-Regelungs-Maßnahmen bewegten sich die ausbezahlten Prämien 2023 eher am unteren Ende des jeweiligen Prämienbandes. Um für die Jahre ab 2025 etwas mehr finanziellen Spielraum zu bekommen, wird die Maßnahme "Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen" zu einer mit nationalen Mitteln kofinanzierten ÖPUL-Maßnahme und erhält dadurch fixe Prämiensätze. Stattdessen wird die neue Maßnahme „Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen“, die aufgrund des Wegfalls der „GLÖZ 8“-Stilllegungsverpflichtung angeboten wird, Teil der Öko-Regelung. Insgesamt erhofft man sich durch diese Verschiebung eine Prämienerhöhung für die Öko-Regelungs-Maßnahmen.
Aufgrund der hohen Teilnahmerate an den Öko-Regelungs-Maßnahmen bewegten sich die ausbezahlten Prämien 2023 eher am unteren Ende des jeweiligen Prämienbandes. Um für die Jahre ab 2025 etwas mehr finanziellen Spielraum zu bekommen, wird die Maßnahme "Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen" zu einer mit nationalen Mitteln kofinanzierten ÖPUL-Maßnahme und erhält dadurch fixe Prämiensätze. Stattdessen wird die neue Maßnahme „Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen“, die aufgrund des Wegfalls der „GLÖZ 8“-Stilllegungsverpflichtung angeboten wird, Teil der Öko-Regelung. Insgesamt erhofft man sich durch diese Verschiebung eine Prämienerhöhung für die Öko-Regelungs-Maßnahmen.
Adaptierungen bei den Begrünungsmaßnahmen
Während im "System Immergrün" ab 2025 nach dem 20. September bis 15. Oktober angesäte Zwischenfrüchte nur noch überwiegend winterhart sein müssen, wird im "Zwischenfruchtanbau" die Variante 1 flexibel gestaltet. D.h. die Anlage der Begrünung mit mindestens fünf Mischungspartnern aus mindestens drei Pflanzenfamilien erfolgt bis spätestens 10. August. Der früheste Umbruch darf nach 70 Kalendertagen aber nicht vor dem 15. September stattfinden. Vor dem 15. September gilt außerdem ein Befahrungsverbot der mit Variante 1 begrünten Flächen. Die Vorgabe des Anbaus einer nachfolgenden Hauptfrucht im Herbst bleibt bestehen.
UBB und BIO
Bei den Maßnahmen UBB und BIO gibt es v.a. hinsichtlich der Prämien positive Anpassungen/Neuerung - siehe folgende Tabelle:
Tabelle 1: Maßnahmenteile von UBB und BIO, die 2024 um mehr als 8% erhöht wurden sowie neue Prämien/Zuschläge ab 2025
Folgende inhaltliche Änderungen gelten in UBB und BIO ab 2025:
- Die Obstarten Maulbeere und Pfirsich können zukünftig, sofern es sich um punktförmige Landschaftselemente handelt, mit "SO" (Streuobst) codiert werden.
- Im Rahmen der Anbaudiversifizierung (maximal 75% Getreide und Mais und keine Kultur mehr als 55%) für Betriebe ab 5 Hektar Acker, gelten zusätzlich auch Grünbrachen und Spargel als Ausnahmekulturen.
- Zur Erfüllung der feldstückbezogenen Anlageverpflichtung von mindestens 15 Ar Biodiversitätsflächen (bei Feldstücken ab 5 Hektar) können zukünftig auch dem Feldstück zugeordnete Agroforststreifen der Maßnahme "Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen" angerechnet werden.
- Ab 2025 dürfen Acker-Biodiversitätsflächen ab 1. August auch beweidet werden.
- Zusätzlich zu den bestehenden Pflege-/Nutzungsvorgaben von Biodiversitätsflächen darf im ersten Jahr der Beantragung zur Bekämpfung von Beikräutern ein Reinigungsschnitt durchgeführt werden.
- Für Biodiversitätsflächen mit regionaler Acker-Saatgutmischung (DIVRS) wird es zukünftig auch eine Variante geben, in der ein jährlich einmaliges Häckseln ab 1. Oktober erlaubt ist.
- Nur BIO: Wenn erosionsgefährdete Kulturen auf Schlägen ab 10% Hangneigung ohne Maßnahme "Erosionsschutz Acker" und ohne erosionsmindernden Verfahren angebaut werden, wird zukünftig zumindest die halbe Bio-Basismodulprämie ausbezahlt.
Inhaltliche Änderungen ab 2025 bei anderen ÖPUL-Maßnahmen
- Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
- Variante 1 wird zukünftig „variabel“ gestaltet, d.h. späteste Anlage am 10. August, frühester Umbruch nach 70 Kalendertagen, aber nicht vor dem 15. September, Befahrungsverbot bis 14. September.
- Vorgaben hinsichtlich Mischungspartner und Verpflichtung zum Anbau einer Winterung bleiben unverändert.
- Vorbeugender Grundwasserschutz Acker
- Ausweitung der Gebietskulisse in OÖ um Gebiete im Grundwasserkörper zwischen Traun und Alm
- Einführung eines Korridors hinsichtlich anzurechnendem Stickstoffsaldo aus der Vorkultur (ab 20 kg bis maximal 100 kg)
- Cultan-Düngung als neuer Zuschlag
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
- Möglichkeit zur Beantragung der "stark stickstoffreduzierten Fütterung von Schweinen" auch im Rahmen dieser Maßnahme.
- Erosionsschutz Acker
- Untersaaten zukünftig auch bei Mais und Sorghum förderbar
- Humuserhalt und Bodenschutz von umbruchsfähigem Grünland
- Optionaler Zuschlag für die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland zukünftig für maximal 25% des gemähten Grünlands, aber jedenfalls für 2 Hektar und zukünftig auch für gemähtes Grünland mit Hangneigungen ab 18%
- Almbewirtschaftung
- Almeigene Silage darf verfüttert werden.
- Optionaler Zuschlag für die Erstellung eines Almweideplans
- Sofern im Almweideplan entsprechend begründet, darf ein erhöhter Auftrieb von maximal 2,4 RGVE je Hektar Almweidefläche erfolgen.
- Naturschutz und Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
- Neue Förderungen für Feuchtgrünland sowie Abgeltung von erhöhtem Arbeitsaufwand
- Tierwohl - Stallhaltung Rinder bzw. Tierwohl - Schweinehaltung
- Stallskizze und Belegungsplan müssen nicht mehr am Betrieb aufliegen.
- Anerkennung von Kompostmieten, bestehend aus Mischungen oder Schichtungen von Festmist und Ernterückständen/Stroh/Grünschnitt und/oder Strauchschnitt/Astmaterial
- Tierwohl - Schweinehaltung: Zuschlag "Festmistkompostierung" zukünftig möglich
Tabelle 2: Maßnahmenteile anderer ÖPUL-Maßnahmen, die 2024 um mehr als 8% erhöht wurden sowie neue Prämien/Zuschläge ab 2025
Keine Nachfrist für Beantragung von ÖPUL-Maßnahmen
Bei einigen neuen Fördermöglichkeiten ist eine Teilnahme nur möglich, wenn diese im Mehrfachantrag 2025 bis spätestens 31. Dezember 2024 beantragt werden. In der Tabelle oben sind diese mit 󠄀x gekennzeichnet. Die anderen angeführten Zuschläge werden gegebenenfalls automatisch berücksichtigt bzw. sind die betreffenden Schläge bis 15. April 2025 entsprechend zu codieren.
Für die Teilnahme an mehrjährigen Maßnahmen (z.B. UBB, BIO, GW Acker, Erosionsschutz Acker, Naturschutz etc.) besteht heuer zudem die letzte Einstiegsmöglichkeit in dieser Programmperiode. Bei Bedarf empfehlen wir um frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen BBK.
Für die Teilnahme an mehrjährigen Maßnahmen (z.B. UBB, BIO, GW Acker, Erosionsschutz Acker, Naturschutz etc.) besteht heuer zudem die letzte Einstiegsmöglichkeit in dieser Programmperiode. Bei Bedarf empfehlen wir um frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen BBK.