Die Öko-Regelung der GAP 2023
In Österreich wird diese sogenannte Öko-Regelung im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL abgewickelt und umfasst die Begrünungsmaßnahmen "Zwischenfruchtanbau" und "System Immergrün" sowie die Maßnahmen "Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen" und "Tierwohl - Weide". Während es für die ÖPUL-Maßnahmen der 2. Säule fixe Prämiensätze gibt, sind für die Maßnahmen der Öko-Regelung Prämienbänder vorgesehen, wobei die Auszahlung des Mindestbetrags der Prämienbänder jedenfalls garantiert wird. Die Prämienbänder sind im lk-online unter Förderungen/ÖPUL in den Beschreibungen der einzelnen Maßnahmen zu finden.
Fixes Finanzvolumen für Öko-Regelungs-Maßnahmen
Geschuldet ist die unterschiedliche Herangehensweise in der Prämienberechnung dem fix vorgegebenen Finanzvolumen für die Öko-Regelung. Jährlich stehen dafür in etwa 100 Mio. Euro (ca. 15% der Direktzahlungen) zur Verfügung. Des Weiteren gibt es für jede der vier Öko-Regelungs-Maßnahmen wiederum ein eigenes Budget, sodass die tatsächlich ausbezahlte Prämie von der in Österreich im jeweiligen Förderjahr beantragten Fläche bzw. den beantragten Großvieheinheiten (GVE) je Maßnahme abhängt. Mit Schwankungen der Prämienhöhen ist daher von Jahr zu Jahr zu rechnen.
Während in anderen Mitgliedstaaten die Mittel für die Öko-Regelung, welche zu 100% aus EU-Mitteln finanziert wird, bei weitem nicht zur Gänze abgeholt werden, verzeichnen in Österreich die vier als ÖPUL-Maßnahmen umgesetzten Öko-Regelungen eine außerordentlich hohe Teilnahme. Die hohe Teilnahme hat jedoch zur Folge, dass sich die Prämien pro Hektar "Begrünung" in der Maßnahme "Zwischenfruchtanbau" bzw. je GVE in der Maßnahme "Tierwohl - Weide" im Antragsjahr 2023 am unteren Ende der Prämienbänder bewegen. Die Prämiensätze der Maßnahmen "System Immergrün" und "Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen" liegen dagegen ziemlich in der Mitte der Prämienbänder.
Während in anderen Mitgliedstaaten die Mittel für die Öko-Regelung, welche zu 100% aus EU-Mitteln finanziert wird, bei weitem nicht zur Gänze abgeholt werden, verzeichnen in Österreich die vier als ÖPUL-Maßnahmen umgesetzten Öko-Regelungen eine außerordentlich hohe Teilnahme. Die hohe Teilnahme hat jedoch zur Folge, dass sich die Prämien pro Hektar "Begrünung" in der Maßnahme "Zwischenfruchtanbau" bzw. je GVE in der Maßnahme "Tierwohl - Weide" im Antragsjahr 2023 am unteren Ende der Prämienbänder bewegen. Die Prämiensätze der Maßnahmen "System Immergrün" und "Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen" liegen dagegen ziemlich in der Mitte der Prämienbänder.
Höhere Prämien der Öko-Regelungs-Maßnahmen ab 2025 wahrscheinlich
Da ab 2025 "Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen" als Öko-Regelungs-Maßnahme wegfällt, da sie in die 2. Säule verschoben wird, führen die dadurch "frei werdenden" Mittel voraussichtlich zu einer (indirekten) Prämienerhöhung für die verbleibenden Öko-Regelungs-Maßnahmen. Berücksichtigt werden muss jedoch, dass es ab 2025, aufgrund des Wegfalls der Stilllegungsverpflichtung (GLÖZ 8), eine neue Öko-Regelungs-Maßnahme geben wird. Für diese neue Maßnahme "Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen" muss daher ein Teil der genannten "frei werdenden“ Mittel aus dem Öko-Regelungs-Topf eingeplant werden. Durch den Wegfall der Stilllegungsverpflichtung aus GLÖZ 8 kann man dafür ab 2025 mit einer zusätzlichen Prämienanhebung der Maßnahmen UBB und BIO rechnen.
8%-ige Prämienanhebung nicht bei Öko-Regelung
Die im Rahmen des Impulsprogramms für die Landwirtschaft bereitgestellten Mittel, die ausschließlich von Bund und Land stammen, können für die Öko-Regelungs-Maßnahmen nicht verwendet werden, da diese wiederum zu 100% EU-finanziert sind. D.h. die 8%-ige Prämienanhebung der ÖPUL-Maßnahmen ab 2024 gilt leider nicht für die vier Maßnahmen der Öko-Regelung.
Weitere Infos zu den genannten Maßnahmen können im lk-online sowie in den einzelnen AMA-Merkblättern zum ÖPUL nachgelesen werden.
Information zur AMA-Nachberechnung und -Auszahlung für den MFA 2023 am 26. Juni 2024 sind ebenfalls im lk-online zu finden.
Information zur AMA-Nachberechnung und -Auszahlung für den MFA 2023 am 26. Juni 2024 sind ebenfalls im lk-online zu finden.