LK-Vollversammlung stellt klar: Renaturierungsziele nur mit Anreizen statt Verboten umsetzbar
„Die Land- und Forstwirtschaft bekennt sich klar zum Schutz der Lebensgrundlagen, der Biodiversität und des Klimas. Sie ist aber auch Hauptbetroffener der Renaturierungsverordnung. Die Erfahrung zeigt, dass erfolgreiche Naturschutzprojekte die Zusammenarbeit mit Grundeigentümern und den Bewirtschaftern benötigen. Maßnahmen müssen die Grundrechte wie Eigentum und Erwerbsfreiheit respektieren und auf Freiwilligkeit basieren. Daher ist der intensive und ehrliche Einbezug von Vertretern der Land- und Forstwirtschaft, wenn es um die Erstellung der Wiederherstellungspläne geht, unverzichtbar. Die Maßnahmen müssen vor allem umsetzbar, praxistauglich und tatsächlich wirksam sein. Zusätzlich müssen bisher schon von den Bäuerinnen und Bauern erbrachte (Naturschutz-) Maßnahmen sowie Vorleistungen ausreichend berücksichtigt und entsprechend anerkannt werden“, so LK-Präsident Franz Waldenberger.
Weitere Forderungen von Seiten der Landwirtschaftskammer sind primär auf Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes zu setzen und dass alle Teile der Gesellschaft ihren angemessenen Beitrag für intakte Ökosysteme und den Erhalt der Kulturlandschaft leisten.