Futternutzung von Acker-Biodiversitätsflächen
Biodiversitäts-Auflagen gelten für UBB- und BIO-Betriebe unverändert
Wie bei den Ausnahmeregelungen der Vorjahre auch, sind Biodiversitätsflächen aus UBB/BIO im Jahr 2024 ebenfalls nicht von den geänderten "GLÖZ 8"-Vorschriften betroffen. Das heißt, es ist nicht möglich, die 7% Biodiversitätsflächen durch die "GLÖZ 8"-Alternativen "Leguminosen ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz" und/oder "Zwischenfrüchte ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz" zu ersetzen.
Dürfen Acker-Biodiversitätsflächen auch genutzt werden?
Für Acker-Biodiversitätsflächen gelten folgende Pflege- und Nutzungsauflagen weiterhin vollumfänglich:
- Mähen/Häckseln mindestens einmal in zwei Jahren
- Mähen/Häckseln maximal zweimal pro Jahr
- 75% der Biodiversitätsfläche darf je Kalenderjahr frühestens am 1. August gemäht/gehäckselt werden; keine zeitlichen Einschränkungen auf den anderen 25%
- Das Mähgut darf von der Fläche verbracht und genutzt werden, sofern im MFA "Sonstiges Feldfutter" mit dem Code DIV beantragt wird. Ist die Schlagnutzung "Grünbrache", darf ganzjährig keine Nutzung erfolgen. Beweidung und Drusch sind jedenfalls nicht erlaubt.
"GLÖZ 8"-Ausnahme und Auswirkung auf UBB/BIO
Im Jahr 2024 wäre es aufgrund der "GLÖZ 8"-Ausnahme möglich, die gesamten Biodiversitätsflächen als "Sonstiges Feldfutter" zu beantragen und im Rahmen der oben genannten Nutzungsauflagen zu nutzen (maximal 25% vor dem 1. August, maximal zwei Nutzungen pro Jahr etc.). Dafür wäre es jedoch notwendig, auf zumindest 4% der Ackerfläche Leguminosen und/oder Zwischenfrüchte anzulegen, ohne Pflanzenschutz zu bewirtschaften und im MFA entsprechend mit NPF zu codieren.
Achtung: Auch die Ausbringung von gebeiztem Saatgut zählt als flächige Pflanzenschutzmittelanwendung. Bei Einsatz von gebeiztem Saatgut ist somit eine NPF-Codierung nicht zulässig. Die Beimpfung des Saatgutes mit Knöllchenbakterien (Rhizobien) entspricht keiner Beizung und ist daher zulässig.
Zu beachten ist, dass für mit NPF codierte Leguminosen keine ÖPUL-Prämie für förderungswürdige Kulturen der Maßnahmen UBB und BIO, keine Naturschutzprämie und keine Prämie für "Begrünte Abflusswege" der Maßnahme "Erosionsschutz Acker" sowie für Zwischenfrüchte mit dem Code NPF keine Begrünungsprämie für diese Fläche ausbezahlt wird.
- Details zu "GLÖZ 8"-Ausnahme 2024 sind im Artikel "Umsetzung der "GLÖZ 8"-Ausnahme 2024“ zu finden.