ÖPUL-Beantragung im MFA 2026
Umstieg in höherwertige Maßnahmen
Bis 31. Dezember 2025 besteht einmalig in dieser Förderperiode die Möglichkeit, bestimmte im Förderjahr 2025 beantragte Maßnahmen bzw. Maßnahmenflächen in andere, höherwertige Maßnahmen(-flächen) umzuwandeln (siehe folgende Übersicht).
Am häufigsten nachgefragt ist in diesem Zusammenhang sicher die Umstiegsmöglichkeit von UBB in die höherwertige Bio-Maßnahme. Hierzu ist die Bio-Maßnahme bis spätestens Ende Dezember 2025 zu beantragen. Diese ersetzt dann ab 1. Jänner 2026 und für den verbleibenden Vertragszeitraum die Maßnahme UBB (UBB keinesfalls aktiv abmelden). Ein Rück-Umstieg zu UBB ist ab 1. Jänner nicht mehr möglich.
Während bei einem Wechsel von UBB zu BIO alle beantragten Flächen des Betriebs involviert sind (Ausnahmen bei Wechsel zu "Bio-Teilbetrieb"), werden bei den anderen Wechseloptionen in den meisten Fällen nur einzelne Flächen umgewandelt. Hat ein Betrieb im MFA 2025 z.B. "auswaschungsgefährdete Ackerflächen" (AG) oder "begrünte Abflusswege" (BAW) beantragt, so könnte man diese Flächen noch als "Sprungbrett" in die Naturschutz-Maßnahme nutzen. Voraussetzungen dafür sind die Beantragung der Naturschutzmaßnahme im MFA 2026 bis 31. Dezember 2025, die schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit der Naturschutzabteilung des Landes OÖ bzw. direkt mit einem/einer Sachverständigen für Natur und Landschaftsschutz der zuständigen Bezirkshauptmannschaft hinsichtlich Flächenbegutachtung und Erhalt der Naturschutzreferenz für eine der BAW-/AG-Flächen sowie Codierung dieser Flächen bis spätestens 15. April mit "NAT".
Bei einem Wechsel in eine höherwertige Maßnahme entsteht keine Rückzahlungsverpflichtung für die ursprünglich beantragte Maßnahme, sofern die übernommene Restlaufzeit eingehalten wird.
Während bei einem Wechsel von UBB zu BIO alle beantragten Flächen des Betriebs involviert sind (Ausnahmen bei Wechsel zu "Bio-Teilbetrieb"), werden bei den anderen Wechseloptionen in den meisten Fällen nur einzelne Flächen umgewandelt. Hat ein Betrieb im MFA 2025 z.B. "auswaschungsgefährdete Ackerflächen" (AG) oder "begrünte Abflusswege" (BAW) beantragt, so könnte man diese Flächen noch als "Sprungbrett" in die Naturschutz-Maßnahme nutzen. Voraussetzungen dafür sind die Beantragung der Naturschutzmaßnahme im MFA 2026 bis 31. Dezember 2025, die schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit der Naturschutzabteilung des Landes OÖ bzw. direkt mit einem/einer Sachverständigen für Natur und Landschaftsschutz der zuständigen Bezirkshauptmannschaft hinsichtlich Flächenbegutachtung und Erhalt der Naturschutzreferenz für eine der BAW-/AG-Flächen sowie Codierung dieser Flächen bis spätestens 15. April mit "NAT".
Bei einem Wechsel in eine höherwertige Maßnahme entsteht keine Rückzahlungsverpflichtung für die ursprünglich beantragte Maßnahme, sofern die übernommene Restlaufzeit eingehalten wird.
Beantragung einjähriger Maßnahmen zum vorletzten Mal möglich
Die Hälfte der ÖPUL-Maßnahmen sind einjährig und können im MFA 2026 bis 31. Dezember 2025 beantragt werden. Letztmalig kann ein Einstieg mit dem MFA 2027 erfolgen. Werden die Mindestteilnahmebedingungen jährlich erfüllt, so verlängern sich einjährige Maßnahmen und Optionen automatisch um ein weiters Jahr. Erfüllt man diese nicht, erlischt die Maßnahme und müsste wieder neu und fristgerecht beantragt werden.
Übersicht "Einjährige Maßnahmen"
- Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen
- Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
- Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau
- Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
- Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
- Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
- Tierwohl - Behirtung
- Tierwohl - Weide
- Tierwohl - Stallhaltung Rinder
- Tierwohl - Schweinehaltung
- Natura 2000 und andere Schutzgebiete - Landwirtschaft
Einstieg in einjährige Zuschläge bis 31. Dezember 2025
In vielen ÖPUL-Maßnahmen werden auch einjährige Zuschläge angeboten. Die im Folgenden aufgelisteten müssen bei einer Neubeantragung ebenfalls bis 31. Dezember vorangemeldet werden, damit im Folgejahr eine gültige Teilnahme zustande kommt.
- Monitoringzuschläge bei UBB und BIO
- Zuschlag für regionalen Naturschutzplan bei Teilnahme an den Maßnahmen "Naturschutz" und "Ergebnisorientierte Bewirtschaftung"
- Zuschlag für "stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen" im Rahmen der Maßnahmen "Vorbeugender Gewässerschutz - Acker" sowie "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation"
- Almweideplan-Zuschlag bei Teilnahme an Almbewirtschaftung
- Festmistkompostierung bei "Tierwohl - Stallhaltung Rinder" und "Tierwohl - Schweinehaltung"
- Zuschlag für die Haltung von ausschließlich unkupierten Tieren bei "Tierwohl - Schweinehaltung"
- Ausschließlicher Einsatz GVO-freier Eiweißfuttermittel europäischer Herkunft bei "Tierwohl - Schweinehaltung"
Maßnahmenübernahme
Darunter versteht man die Übernahme flächenbezogener Maßnahmen anderer Betriebe, indem Flächen von diesen übernommen werden. Eine Maßnahmenübernahme ist im Rahmen des Mehrfachantrages online einzureichen. Beurteilung und Genehmigung der Maßnahmenübernahme erfolgen durch die AMA anhand folgender Parameter:
Detailliertere Informationen können in den Merkblättern der AMA nachgelesen werden.
- Übergeber der Flächen ist Teilnehmer an Maßnahme
- Übernehmer weitet übernommene Maßnahmenfläche nicht um mehr als 50% aus, d.h. wenn z.B. 10 ha UBB-Flächen übernommen werden, dürfen max. 5 ha Nicht-UBB-Flächen vorhanden sein, damit UBB-Übernahme akzeptiert wird.
- Übernahme wird bis spätestens 15. April 2026 beantragt (bei Maßnahmen "Almbewirtschaftung" und "Tierwohl - Behirtung" bis 15. Juli)
Detailliertere Informationen können in den Merkblättern der AMA nachgelesen werden.
BBK-Termine für MFA 2026: Einladungen in zwei Etappen
Die Bezirksbauernkammern (BBK) versenden die Einladungen zur Abgabe des MFA 2026 gestaffelt. Der Terminversand an Antragstellende, die ihren MFA bisher in der BBK eingereicht haben, erfolgt in zwei Tranchen:
Für Fragen zur Abwicklung steht das INVEKOS-Service von Montag bis Freitag, jeweils von 8 - 12 Uhr, für ganz Oberösterreich unter Tel.-Nr.: 050 6902-1600 zur Verfügung.
- Erste Aussendung: Anfang November wurden Einladungen per Mail oder Brief für Termine von November 2025 bis Jänner 2026 verschickt.
- Zweite Aussendung: Mitte Jänner 2026 folgen die Einladungen für Termine von Februar bis April 2026.
Für Fragen zur Abwicklung steht das INVEKOS-Service von Montag bis Freitag, jeweils von 8 - 12 Uhr, für ganz Oberösterreich unter Tel.-Nr.: 050 6902-1600 zur Verfügung.