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ÖPUL-Beantragung im MFA 2026

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24.11.2025 | von DI Joachim Mandl, DI Leo Weichselbaumer - Gültigkeit: Oberösterreich

Mit dem MFA 2026 können bis längstens 31. Dezember 2025 noch alle einjährigen Maßnahmen und einjährigen Optionen beantragt werden. Ein Neueinstig in mehrjährige Maßnahmen ist in dieser Programmperiode dagegen nicht mehr möglich.

Umstieg in höherwertige Maßnahmen

Bis 31. Dezember 2025 besteht einmalig in dieser Förderperiode die Möglichkeit, bestimmte im Förderjahr 2025 beantragte Maßnahmen bzw. Maßnahmenflächen in andere, höherwertige Maßnahmen(-flächen) umzuwandeln (siehe folgende Übersicht).
Übersicht über Wechselmöglichkeiten in höherwertige Maßnahmen.jpg © LK OÖ/Mandl
© LK OÖ/Mandl
Am häufigsten nachgefragt ist in diesem Zusammenhang sicher die Umstiegsmöglichkeit von UBB in die höherwertige Bio-Maßnahme. Hierzu ist die Bio-Maßnahme bis spätestens Ende Dezember 2025 zu beantragen. Diese ersetzt dann ab 1. Jänner 2026 und für den verbleibenden Vertragszeitraum die Maßnahme UBB (UBB keinesfalls aktiv abmelden). Ein Rück-Umstieg zu UBB ist ab 1. Jänner nicht mehr möglich.

Während bei einem Wechsel von UBB zu BIO alle beantragten Flächen des Betriebs involviert sind (Ausnahmen bei Wechsel zu "Bio-Teilbetrieb"), werden bei den anderen Wechseloptionen in den meisten Fällen nur einzelne Flächen umgewandelt. Hat ein Betrieb im MFA 2025 z.B. "auswaschungsgefährdete Ackerflächen" (AG) oder "begrünte Abflusswege" (BAW) beantragt, so könnte man diese Flächen noch als "Sprungbrett" in die Naturschutz-Maßnahme nutzen. Voraussetzungen dafür sind die Beantragung der Naturschutzmaßnahme im MFA 2026 bis 31. Dezember 2025, die schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit der Naturschutzabteilung des Landes OÖ bzw. direkt mit einem/einer Sachverständigen für Natur und Landschaftsschutz der zuständigen Bezirkshauptmannschaft hinsichtlich Flächenbegutachtung und Erhalt der Naturschutzreferenz für eine der BAW-/AG-Flächen sowie Codierung dieser Flächen bis spätestens 15. April mit "NAT".

Bei einem Wechsel in eine höherwertige Maßnahme entsteht keine Rückzahlungsverpflichtung für die ursprünglich beantragte Maßnahme, sofern die übernommene Restlaufzeit eingehalten wird.

Beantragung einjähriger Maßnahmen zum vorletzten Mal möglich

Die Hälfte der ÖPUL-Maßnahmen sind einjährig und können im MFA 2026 bis 31. Dezember 2025 beantragt werden. Letztmalig kann ein Einstieg mit dem MFA 2027 erfolgen. Werden die Mindestteilnahmebedingungen jährlich erfüllt, so verlängern sich einjährige Maßnahmen und Optionen automatisch um ein weiters Jahr. Erfüllt man diese nicht, erlischt die Maßnahme und müsste wieder neu und fristgerecht beantragt werden.

Übersicht "Einjährige Maßnahmen"

  • Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen
  • Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
  • Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau
  • Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün
  • Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
  • Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
  • Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
  • Tierwohl - Behirtung
  • Tierwohl - Weide
  • Tierwohl - Stallhaltung Rinder
  • Tierwohl - Schweinehaltung
  • Natura 2000 und andere Schutzgebiete - Landwirtschaft
Ein Wechsel zwischen den einjährigen Begrünungsmaßnahmen "Zwischenfruchtanbau“ und "System Immergrün“ ist jährlich möglich, wobei jener von "System Immergrün" zu "Zwischenfruchtanbau" dazu führt, dass die erosionsmindernden Anbauverfahren Mulchsaat und Direktsaat der Maßnahme "Erosionsschutz Acker" wegen fehlender Zwischenfruchtvarianten ab Jahresbeginn nicht beantragt werden können.

Einstieg in einjährige Zuschläge bis 31. Dezember 2025

In vielen ÖPUL-Maßnahmen werden auch einjährige Zuschläge angeboten. Die im Folgenden aufgelisteten müssen bei einer Neubeantragung ebenfalls bis 31. Dezember vorangemeldet werden, damit im Folgejahr eine gültige Teilnahme zustande kommt.
  • Monitoringzuschläge bei UBB und BIO
  • Zuschlag für regionalen Naturschutzplan bei Teilnahme an den Maßnahmen "Naturschutz" und "Ergebnisorientierte Bewirtschaftung" 
  • Zuschlag für "stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen" im Rahmen der Maßnahmen "Vorbeugender Gewässerschutz - Acker" sowie "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation"
  • Almweideplan-Zuschlag bei Teilnahme an Almbewirtschaftung
  • Festmistkompostierung bei "Tierwohl - Stallhaltung Rinder" und "Tierwohl - Schweinehaltung"
  • Zuschlag für die Haltung von ausschließlich unkupierten Tieren bei "Tierwohl - Schweinehaltung"
  • Ausschließlicher Einsatz GVO-freier Eiweißfuttermittel europäischer Herkunft bei "Tierwohl - Schweinehaltung"
Wie bei einjährigen Maßnahmen verlängert sich die Teilnahme automatisch um ein weiteres Jahr, sofern die Mindestteilnahmebedingungen erfüllt werden. Letztmalig ist ein Einstieg in einjährige Zuschläge mit dem MFA 2028 bis 31. Dezember 2027 möglich.

Maßnahmenübernahme

Darunter versteht man die Übernahme flächenbezogener Maßnahmen anderer Betriebe, indem Flächen von diesen übernommen werden. Eine Maßnahmenübernahme ist im Rahmen des Mehrfachantrages online einzureichen. Beurteilung und Genehmigung der Maßnahmenübernahme erfolgen durch die AMA anhand folgender Parameter:
  • Übergeber der Flächen ist Teilnehmer an Maßnahme
  • Übernehmer weitet übernommene Maßnahmenfläche nicht um mehr als 50% aus, d.h. wenn z.B. 10 ha UBB-Flächen übernommen werden, dürfen max. 5 ha Nicht-UBB-Flächen vorhanden sein, damit UBB-Übernahme akzeptiert wird.
  • Übernahme wird bis spätestens 15. April 2026 beantragt (bei Maßnahmen "Almbewirtschaftung" und "Tierwohl - Behirtung" bis 15. Juli)
Bei nicht flächengebundenen Maßnahmen ist eine Maßnahmenübernahme nur in Einzelfällen möglich, wenn diese im Zuge einer Betriebsauflösung, -teilung oder -zusammenlegung erfolgt.

Detailliertere Informationen können in den Merkblättern der AMA  nachgelesen werden.

BBK-Termine für MFA 2026: Einladungen in zwei Etappen

Die Bezirksbauernkammern (BBK) versenden die Einladungen zur Abgabe des MFA 2026 gestaffelt. Der Terminversand an Antragstellende, die ihren MFA bisher in der BBK eingereicht haben, erfolgt in zwei Tranchen:
  • Erste Aussendung: Anfang November wurden Einladungen per Mail oder Brief für Termine von November 2025 bis Jänner 2026 verschickt.
  • Zweite Aussendung: Mitte Jänner 2026 folgen die Einladungen für Termine von Februar bis April 2026.
Die allgemeine Einreichfrist für den MFA 2026 endet am 15. April 2026. Wer für die Beantragung von ÖPUL-Maßnahmen (Frist 31. Dezember 2025) die Unterstützung der BBK benötigt, sollte rechtzeitig vor Weihnachten einen Termin vereinbaren.

Für Fragen zur Abwicklung steht das INVEKOS-Service von Montag bis Freitag, jeweils von 8 - 12 Uhr, für ganz Oberösterreich unter Tel.-Nr.: 050 6902-1600 zur Verfügung.
Winterlandschaft.jpg © LK OÖ/Mandl
Wer ab 2026 neu in ÖPUL-Maßnahmen einsteigen möchte, muss den Antrag bis spätestens 31. Dezember 2025 einreichen - eine Nachreichfrist gibt es nicht! © LK OÖ/Mandl

Links zum Thema

  • ÖPUL-Merkblätter der AMA
  • Monitoringzuschläge bei UBB und BIO

ÖPUL 2023-2027

  • ÖPUL-Beantragung im MFA 2026

  • Sanktionen bei Verletzung von ÖPUL-Förderbedingungen

  • Die Zwischenfrucht aus Invekos-Sicht

  • ÖPUL-Weiterbildungen - die Fristen enden!

  • Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

  • Nichtproduktive Ackerflächen (NPA) im ÖPUL

  • Problemunkräuter in Biodiversitätsflächen und Zwischenfrüchten

  • Grünbrachen im MFA

  • Begrünung von Ackerflächen im ÖPUL

  • Auflagen zur Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen

  • Biodiversitätsflächen am Grünland

  • Biodiversitätsflächen am Acker

  • Tierwohl - Weide

  • Flächenzugänge und Flächenabgänge aus ÖPUL-Sicht

  • Zuschläge und Optionen im Rahmen von ÖPUL-Maßnahmen

  • Bodenprobenerfassung im INVEKOS-GIS (eAMA) selber durchführen!

  • Prämie für Flächenzugang im ÖPUL begrenzt

  • Filmtipp: "ÖPUL" - eine Erfolgsgeschichte seit 30 Jahren

  • Mengenangaben bei “Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ prüfen

  • ÖPUL-Naturschutzmonitoring - jetzt zum UBB/BIO-Zuschlag

  • Verpflichtende Weiterbildung bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen bis Jahresende abschließen

  • Frist für ÖPUL-Weiterbildung läuft mit 31. Dezember 2025 ab

  • Almabtrieb 2025

  • Zwischenfruchtanbau - Begrünungsvariante 1

  • ÖPUL: Aufzeichnungsverpflichtungen bei "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker"

  • Meldeverpflichtungen zu tierbezogenen ÖPUL-Maßnahmen

  • Terminüberblick zur ÖPUL-Maßnahme “Zwischenfruchtanbau“

  • ÖPUL-Infos zu “Almbewirtschaftung“ und “Tierwohl - Behirtung“

  • Übersicht über die Mähzeitpunkte bei Grünland-Biodiversitätsflächen im ÖPUL

  • Ausnahmeregelungen beim optionalen Zuschlag für "Pheromonfallen bei Zuckerrüben" aufgrund des Rübenderbrüsslers

  • Verpflichtende Bodenuntersuchungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Festlegungen und Erleichterungen bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen

  • Kreislaufwirtschaft und bestimmte Ackerkulturen werden im ÖPUL gefördert

  • ÖPUL 2023: Optionaler Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

  • Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

  • Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen werden im ÖPUL gefördert

  • Winterzeit ist Weiterbildungszeit - ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen

  • Neuer optionaler Zuschlag “Almweideplan“ innerhalb der Maßnahme Almbewirtschaftung

  • Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildung im ÖPUL 2023

  • ÖPUL 2023: Auflagen beim "System Immergrün"

  • Informationen zur Maßnahme "Heuwirtschaft"

  • ÖPUL 2023 – ein Überblick

  • 1 Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

  • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

  • 1 C Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen ÖPUL 2023

  • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

  • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

  • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

  • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

  • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

  • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

  • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

  • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

  • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

  • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

  • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

  • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

  • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • Anhänge ÖPUL 2023

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