ID Austria hat seit 5. Dezember 2023 die Handy-Signatur ersetzt
Einfacher Umstieg auf ID Austria Basisfunktion für User der Handy-Signatur
Für bisherige User:innen der Handy-Signatur, die ihre digitale Signatur bevorzugt mit SMS-TAN Funktion bestätigt haben wollen, gibt es die Möglichkeit, auf die einfachere Version, die ID Austria Basisfunktion, selber online umzusteigen und es bleiben die bisher gewohnten Funktionen, wie eben SMS-TAN, gleich und erhalten. Dazu folgenden Informationen:
- Eine Aktivierung der Handy-Signatur ist grundsätzlich nur noch bis einschließlich 4. Dezember 2023 - auch im Wege der Bezirksbauernkammern - möglich.
- Wer bei der Verwendung seiner digitalen Signatur noch länger einen SMS-TAN verwenden will, dem/der wird empfohlen, bis längstens 4. Dezember 2023 zuerst das Zertifikat für die Handy-Signatur bis auf maximal fünf Jahre zu verlängern - Handy-Signatur Verlängerungsservice der A-Trust.
- Danach kann ab 5. Dezember 2023 durch Anmelden bei "oesterreich.gv.at" oder beim Einstieg mit Handy-Signatur, z.B. im eAMA oder einer anderen Anwendung, der (verpflichtende) Online-Umstieg von Handy-Signatur zur ID Austria Basisfunktionen mit zwei Häkchen in einer Checkbox für die restliche Zertifikatslaufzeit (maximal fünf Jahre) einfach und rasch bestätigt werden. In der Nutzung bleibt die ID Austria Basisfunktion ident zur Handysignatur.
Umstellung von Handy-Signatur auf ID Austria Vollfunktion
Ein Umstieg auf ID Austria (Vollfunktion), welche die Basis zur digitalen Ausweisplattform und zahlreichen weiteren Anwendungen darstellt, ist auf mehreren Wegen möglich. Man braucht dazu grundsätzlich ein Smartphone mit biometrischen Erkennungsmöglichkeiten (Fingerabdruck oder Gesichtserkennung bzw. Iris-Scanner, welche die Sicherheitsanforderungen der APP "Digitales Amt" erfüllen) und die aktuellste Version der APP "Digitales Amt" muss am Handy installiert sein:
- Wenn die bisherige Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat oder einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig. Die Handy-Signatur kann einfach selber online auf die ID Austria umgestellt werden. Im Rahmen der Umstellung muss die Nummer des gültigen österreichischen Personalausweises oder Reisepasses erfasst werden.
- Wurde die aktuelle Handy-Signatur nicht durch eine Behörde sondern z.B. durch die Bezirksbauernkammer ausgestellt, muss für die Umstellung auf ID Austria eine Registrierungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Gemeinde, Finanzamt usw.) aufgesucht werden.
- Eine SMS-TAN-Funktion steht bei ID Austria Vollfunktion nicht mehr zur Verfügung!
Neuausstellung der ID Austria ab 5.12.2023
Wenn nach dem 5. Dezember 2023 z.B. ein Handy-Signatur Passwort vergessen wurde oder eine ID Austria neu ausgestellt werden soll, dann wird das immer die ID Austria Vollfunktion sein. Diese Neuausstellung kann zukünftig nur von einer Registrierungsbehörde durchgeführt werden. Dazu muss ein Smartphone mit biometrischen Erkennungsmöglichkeiten, auf dem die aktuellste Version der APP "Digitales Amt" installiert ist, ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) und ein aktuelles Passfoto mitgebracht werden.