Einladungen zum BBK-Abgabetermin MFA 2025
All jene Antragstellerinnen und Antragsteller, die bisher ihren MFA in der BBK abgegeben haben, erhalten von ihrer BBK wieder eine Einladung zur MFA-Abgabe per Post oder per E-Mail zugesandt. Die Versendung erfolgt - wie schon im letzten Jahr - gestaffelt:
Zusendung in der 2. Oktoberhälfte 2024: Für BBK-Termine im November und Dezember 2024
Zusendung in der 1. Dezemberhälfte 2024: Für BBK-Termine im Jänner und Februar 2025
Zusendung in der 1. Februarhälfte 2025: Für BBK-Termine im März und April 2025
Zusendung in der 2. Oktoberhälfte 2024: Für BBK-Termine im November und Dezember 2024
Zusendung in der 1. Dezemberhälfte 2024: Für BBK-Termine im Jänner und Februar 2025
Zusendung in der 1. Februarhälfte 2025: Für BBK-Termine im März und April 2025
ÖPUL-Einstieg bis 31.12.2024 beantragen
Wer ab 2025 noch neu an Maßnahmen des Umweltprogrammes ÖPUL 2023 teilnehmen will, muss dafür bis längsten 31. Dezember 2024 den MFA 2025 einreichen - es gibt keine Nachreichfrist.
Aus diesem Grund erhalten vorzugsweise folgende Betriebe ihren BBK-Abgabetermin bereits im November bzw. Dezember 2024:
Aus diesem Grund erhalten vorzugsweise folgende Betriebe ihren BBK-Abgabetermin bereits im November bzw. Dezember 2024:
- Die in ihrer BBK schon einen geplanten ÖPUL-Einstieg ab 2025 angekündigt haben,
- die aufgrund ihrer diesjährigen Beantragung "Grünbrache mit Code NPF" potentielle Teilnehmer an der neuen Maßnahme "Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen" darstellen,
- die aufgrund der Ausweitung der Gebietskulisse um Gebiete im Grundwasserkörper zwischen Traun und Alm nun neu am "Vorbeugendem Grundwasserschutz Acker" teilnehmen können,
- die aufgrund ihrer Betriebsstruktur an der Option "Stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen" im Rahmen der Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" mitmachen könnten,
- die aufgrund ihrer bisher beantragten Naturschutzflächen im Natura 2000 Gebiet evtl. Handlungsbedarf haben oder
- jene Betriebe, bei denen im Antragsjahr 2023 aus diversen Gründen eine der damals beantragten ÖPUL-Maßnahmen nicht zustande gekommen ist und in diese gegebenenfalls wieder neu einsteigen wollen.
Wichtiger Hinweis: Für die Teilnahme an mehrjährigen Maßnahmen (z.B. UBB, BIO, GW Acker, Erosionsschutz Acker, Naturschutz etc.) besteht heuer zudem die letzte Einstiegsmöglichkeit in dieser Programmperiode. D.h. die Beantragung mehrjähriger Maßnahmen ist nur noch mit dem MFA 2025 bis 31. Dezember 2024 möglich.
Generell ersuchen wir wieder, den mitgeteilten oder neu vereinbarten Termin pünktlich und verlässlich wahrzunehmen und nur bei wirklich zwingenden Gründen rechtzeitig einen Ersatztermin zu vereinbaren. Denn für nicht wahrgenommene oder nicht fristgerecht abgemeldete Termine wird bei der späteren MFA Abgabe ein Kostenersatz verrechnet.