AMA-Nachberechnung und -Auszahlung für den MFA 2023 am 26. Juni 2024
Der Hauptauszahlungstermin findet weiterhin im Dezember des aktuellen Antragsjahres statt und es werden 100% der Direktzahlungen sowie 75% der ÖPUL- (ohne Begrünung-Zwischenfrucht) und AZ-Zahlungen überwiesen. Für den MFA 2023 war dies der 21. Dezember 2023. Wie bereits mehrfach berichtet und informiert wurde, erfolgt die 25%-Restzahlung bei ÖPUL und AZ ab 2023 mit Ende Juni (statt bisher Ende April) des Folgejahres. Für den MFA 2023 ist das der 26. Juni 2024.
Dies hat den Hintergrund, damit ausreichend Vorlaufzeit für die Berechnung vorhanden ist und die Qualität der Berechnung weiter gesteigert werden kann. Ebenso ist es mit diesem zweiten Termin möglich, alle eingebrachten Korrekturen und Einsprüche rechtzeitig einzuarbeiten und offene Beträge auszuzahlen. Die bisherigen zusätzlichen Nachberechnungstermine im Juli/August können dadurch entfallen. Bei der ersten Auszahlung MFA 2023 wurden ausnahmsweise die Landschaftselemente (ca. 20 Mio. Euro) aufgrund technischer Notwendigkeiten auf den zweiten Auszahlungstermin verschoben.
Die Auszahlung der Begrünung-Zwischenfrucht erfolgt neu zu 100% im Juni des Folgejahres der Anlage der Begrünung und damit so früh wie noch nie! Bisher wurden nur 75% im Dezember des Folgejahres der Anlage ausgezahlt!
Zusätzlich zur Nachberechnung und Auszahlung offener Prämien für den MFA 2023 werden zu diesem Termin auch noch Nachberechnungen für die Anträge der alten Periode (MFA 2015 bis MFA 2022), für den Stromkostenzuschuss-Landwirtschaft für energieintensive Bereiche und LE-Projektförderungen, durchgeführt.
Dies hat den Hintergrund, damit ausreichend Vorlaufzeit für die Berechnung vorhanden ist und die Qualität der Berechnung weiter gesteigert werden kann. Ebenso ist es mit diesem zweiten Termin möglich, alle eingebrachten Korrekturen und Einsprüche rechtzeitig einzuarbeiten und offene Beträge auszuzahlen. Die bisherigen zusätzlichen Nachberechnungstermine im Juli/August können dadurch entfallen. Bei der ersten Auszahlung MFA 2023 wurden ausnahmsweise die Landschaftselemente (ca. 20 Mio. Euro) aufgrund technischer Notwendigkeiten auf den zweiten Auszahlungstermin verschoben.
Die Auszahlung der Begrünung-Zwischenfrucht erfolgt neu zu 100% im Juni des Folgejahres der Anlage der Begrünung und damit so früh wie noch nie! Bisher wurden nur 75% im Dezember des Folgejahres der Anlage ausgezahlt!
Zusätzlich zur Nachberechnung und Auszahlung offener Prämien für den MFA 2023 werden zu diesem Termin auch noch Nachberechnungen für die Anträge der alten Periode (MFA 2015 bis MFA 2022), für den Stromkostenzuschuss-Landwirtschaft für energieintensive Bereiche und LE-Projektförderungen, durchgeführt.
Bescheide und Mitteilungen überprüfen
Es wird angeraten, die in den diesbezüglichen Bescheiden und Mitteilungen angeführten Ausgleichszahlungen und Prämien auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen.
Sollten berechtigte Einwände zu diesen Berechnungen und Auszahlungen vorliegen, so
kann innerhalb der geltenden Fristen Beschwerde oder Einspruch erhoben werden.
Hinweis zu "nicht zustande gekommenen ÖPUL-Maßnahmen": In der Juni-Mitteilung könnte erstmalig die Info übermittelt werden, dass eine ÖPUL-Maßnahme 2023 nicht gültig zustande gekommen ist. Eine Nachbeantragung der Maßnahme im MFA 2024 inkl. entsprechender Online-Eingabe im eAMA wäre für das Antragsjahr 2024 gegebenenfalls noch 14 Tage nach Erhalt der Mitteilung möglich.