Versicherungsschutz bei Doppelnutzung
Versicherungsschutz für die Zweitkultur
Sofern vom Antragsteller zugestimmt wurde, dass die Daten des Mehrfachantrags (MFA) an die Österreichische Hagelversicherung übermittelt werden dürfen, ist bei einer beantragten Doppelnutzung auch die Zweitkultur automatisch mit allen versicherbaren Risiken mitversichert – auch für den Dürreindex. Soll die gemäß MFA beantragte Zweitkultur jedoch nicht versichert werden, so ist dies der Österreichischen Hagelversicherung bis 30. April bekanntzugeben.
Zweitkultur nachmelden
Das Nachmelden einer Zweitkultur ist – sofern noch kein Schaden eingetreten ist – jederzeit möglich. Auch die Zweitkultur ist dann gegen Hagel, Elementar- und Überschwemmungsschäden versichert, wenn diese Risiken auch generell mit der Polizze abgedeckt sind. Soll die Zweitkultur zusätzlich mit der Dürreindex-Versicherung abgesichert werden, muss die Nachmeldung bis spätestens 15. Mai und in schriftlicher Form an die Österreichische Hagelversicherung erfolgen.
Anbau der Zweitkultur doch nicht möglich
Nicht immer läuft alles nach Plan! Manchmal kann eine Zweitkultur beispielsweise aufgrund der Witterung oder fehlender Befahrbarkeit der Flächen nicht angebaut werden. In solchen Fällen braucht die Österreichische Hagelversicherung einen Nachweis dafür, dass die Zweitkultur im MFA bis spätestens 30. Juni ordnungsgemäß abgemeldet wurde. Diese Abmeldung ist ein wichtiger Beleg, damit versicherungsseitig weder Deckung noch Prämienverrechnung für Kulturen bestehen, die in der Praxis gar nicht angebaut wurden.
Fazit
MFA und Versicherung gehören bei Doppelnutzungen immer gemeinsam gedacht. Nur wenn die Flächennutzung im MFA mit den Versicherungsmeldungen zusammenpasst, ist der Versicherungsschutz so, wie von Betriebsführenden gewünscht.
Mehr Informationen zum Versicherungsangebot der Österreichischen Hagelversicherung unter www.hagel.at bzw. direkt bei Landesdirektor Ing. Wolfgang Winkler unter der Tel.-Nr. 0664/4118475 oder per E-Mail an winkler@hagel.at.