Pflanzenschutzmittel-Codierungen im MFA hinfällig
Vereinfachung früher als erwartet
Betroffen von dieser Förderbedingung waren in den vergangenen Jahren Betriebe mit Teilnahme an den ÖPUL-Maßnahmen "Biologische Wirtschaftsweise", "Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel", "Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen", "Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen", "Almbewirtschaftung" und "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker". Da diese Vereinfachung erst während der laufenden MFA-Abgabezeit verkündet wurde, können bereits erfasste Codes (PSMBIO, PSMCS, PSMCSH, PSMCSI) im MFA 2026 stehen bleiben. Eine Korrektur, z.B. Löschen oder Ändern von Codes, ist daher nicht erforderlich - auch dann nicht, wenn sich in der laufenden Bewirtschaftung etwas ändert.
Vorgangsweise bei Kontrollen
Bei Vor-Ort-Kontrollen durch die AMA werden Pflanzenschutzmittel-Codierungen für das Jahr 2026 nicht mehr überprüft.
Wichtiger Hinweis: Unzulässige Pflanzenschutzmittel-Codierungen, z.B. Code PSMCS (Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel) bei "Nichtproduktiven Ackerflächen" (NPA) werden jedoch noch im Rahmen der Verwaltungskontrolle geahndet und führen gegebenenfalls auch zu Förderkürzungen.
Unabhängig vom Wegfall dieser ÖPUL-Auflage gelten ab 2026 neue, umfangreiche Aufzeichnungspflichten für alle Pflanzenschutzmittel-Anwender.
Wichtiger Hinweis: Unzulässige Pflanzenschutzmittel-Codierungen, z.B. Code PSMCS (Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel) bei "Nichtproduktiven Ackerflächen" (NPA) werden jedoch noch im Rahmen der Verwaltungskontrolle geahndet und führen gegebenenfalls auch zu Förderkürzungen.
Unabhängig vom Wegfall dieser ÖPUL-Auflage gelten ab 2026 neue, umfangreiche Aufzeichnungspflichten für alle Pflanzenschutzmittel-Anwender.