Frühzeitige Nutzung von Biodiversitätsflächen erlaubt
Nutzung von Biodiversitätsflächen am Acker ab sofort erlaubt
Bei Teilnahme an einer der ÖPUL-Maßnahmen UBB und BIO gilt, dass maximal 25 Prozent der Acker-Biodiversitätsflächen vor dem 1. August gemäht bzw. gehäckselt werden dürfen. Für das Antragsjahr 2026 darf in Anbetracht der erheblichen Niederschlagsdefizite mit sofortiger Wirkung die Nutzung von Acker-Biodiversitätsflächen auch über die 25 Prozent-Grenze hinaus, vor dem 1. August erfolgen. Für jene Biodiversitätsflächen, die die 25 Prozent-Grenze überschreiten, kann jedoch keine UBB- bzw. Bioprämie ausbezahlt werden.
Außerdem ist mittels Korrektur des Mehrfachantrages 2026 auf den „frühzeitig genutzten Biodiversitätsflächen über 25 Prozent“ der Code „OPUBB“ bzw. „OPBIO“ (OP = ohne Prämie) zu setzen. Die Korrektur des Mehrfachantrags kann auch nach der frühzeitigen Nutzung durchgeführt werden, sollte jedoch sehr zeitnah erfolgen, um etwaige Beanstandungen im Zuge von Kontrollen auszuschließen.
Grünland-Biodiversitätsfläche „DIVSZ“
Die Biodiversitätsvariante „DIVSZ“ sieht eine verspätete erste Nutzung vor, um das Aussamen von Wildpflanzen zu ermöglichen und verschiedensten Tieren im Frühjahr einen ungestörten Lebensraum zu bieten. Die erste Nutzung (Mahd oder Beweidung) erfolgt frühestens mit der zweiten Mahd vergleichbarer Schläge, aber nicht vor dem 15. Juni. Eine Nutzung ab dem 15. Juli ist jedenfalls möglich (auch ohne einen bereits das zweite Mal gemähten vergleichbaren Schlag). Diese beiden Termine können aufgrund der Phänologie, d.h. je nach Jahresverlauf, um bis zu 10 Tage vorverlegt werden.
Für die oberösterreichischen Bezirke Kirchdorf/Krems und Steyr wurde für 2026 eine Vorverlegung um vier Tage und für die restlichen Bezirke Oberösterreichs um fünf Tage errechnet (siehe dazu auch Schnittzeitpunktvorverlegung in OÖ um vier bzw. fünf Tage).
Zusätzlich darf die erste Nutzung nun um weitere 14 Tage vorverlegt werden, jedoch nur dann, wenn auch die zweite Mahd auf vergleichbaren Schlägen bereits stattfindet bzw. stattgefunden hat. Somit dürfen DIVSZ-Flächen in den Bezirken Kirchdorf/Krems und Steyr frühestens ab dem 28. Mai und in den restlichen Bezirken Oberösterreichs ab dem 27. Mai genutzt werden, sofern zu den genannten Zeitpunkten auf vergleichbaren Flächen die zweite Mahd erfolgt bzw. bereits erfolgt ist. Diese frühzeitig genutzten DIVSZ-Grünlandflächen erhalten keine UBB- oder Bioprämie. Sie sind im Mehrfachantrag mit „OPUBB“ bzw. „OPBIO“ zu codieren, d.h. es ist eine Korrektur des Mehrfachantrags 2026 erforderlich.
Wichtig: Auf DIVSZ-Flächen, die auch mit „NAT“ (=Naturschutz) codiert sind, gilt diese Ausnahme nicht! Die Auflagen gemäß NAT-Projektbestätigung gelten weiter unverändert.
Grünland-Biodiversitätsfläche „DIVNFZ“
Nutzungsfreier Zeitraum (DIVNFZ) bedeutet, dass nach der ersten Nutzung (Mahd oder Beweidung) mindestens neun Wochen lang keine Nutzung und generell kein Befahren der Fläche erfolgen darf (Überqueren erlaubt). Dieser nutzungsfreie Zeitraum darf im Jahr 2026 aufgrund der gegebenen Ausnahmesituation ausnahmsweise von neun auf sieben Wochen reduziert werden.
Flächen, auf denen diese Ausnahme in Anspruch genommen wird, erhalten so wie auch oben schon beschrieben keine UBB- bzw. Bioprämie und sind im Mehrfachantrag mit „OPUBB“ bzw. „OPBIO“ zu codieren. Es ist somit eine Korrektur des Mehrfachantrags 2026 erforderlich – diese kann auch nach der frühzeitigen Nutzung durchgeführt werden, sollte jedoch sehr zeitnah erfolgen, um etwaige Beanstandungen im Zuge von Kontrollen zu vermeiden.
Bis 14. Juni kann außerdem ganz regulär von der Biodiversitätsvariante „DIVSZ“ zu „DIVNFZ“ gewechselt werden. Auch in diesem Fall ist eine Korrektur des Mehrfachantrags erforderlich.
Bei Fragen zu dieser Ausnahme bzw. zur Abwicklung steht das INVEKOS-Service unter T 050 6902-1600 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.