Hitzeschutzverordnung
Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich Arbeiten im Freien, bei denen Arbeitnehmer:innen Hitze und/oder natürlicher UV-Strahlung durch Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind oder sein können. Nicht betroffen sind somit Arbeiten im geschützten Anbau. Die Verordnung sieht unter anderem eine verpflichtende Ermittlung und Beurteilung von Gefahren sowie einen Maßnahmenplan durch die Betriebe vor.
Die LK Österreich und der ÖBOG stellen Muster zur Verfügung. Diese sind für all jene Betriebe notwendig, bei welchen von Arbeitnehmer:innen, Arbeiten im Freien erbracht werden. Die Muster für die verpflichtende Unterweisung der Mitarbeiter:innen (Unterweisung HitzeschutzVO in verschiedenen Sprachen) ist von den Mitarbeiter:innen zu unterschreiben. Vorhanden sind die Unterlagen in folgenden Sprachen: Englisch, Rumänisch, Bosnisch, Ungarisch, Ukrainisch, Albanisch und Slowenisch.
Bitte beachten Sie auch den Link zu den neuen Maßnahmenblättern sowie zur Unterweisung/Information Ihrer Arbeitnehmer von der Land- und Forstwirtschaftsinspektion Oberösterreich!
Bei Stufe 2 einer Hitzewarnung durch die Geosphere Austria sind die Maßnahmen zum Hitzeschutz umzusetzen.