Kollektivvertrag für Landarbeiter:innen in bäuerlichen Betrieben und in Betrieben mit ldw. Dienstleistungen in OÖ
Anbau und Erntehelfer:
Die Kategorie 5 wird ab 1. Jänner 2026 erhöht auf 1.712 Euro mit einer Erschwerniszulage von 141 Euro.
Diese Erschwerniszulage wird aufgrund der schweren körperlichen Arbeit gewährt, wenn aufgrund der Arbeitszeitaufzeichnung überwiegend Schwerarbeit geleistet wird. Die Erschwerniszulage wird für die gesamte Arbeitszeit ausbezahlt.
Freie Station: Die freie Station für freies Wohnen, Licht, Beheizung und Verpflegung wird für die SV-Beitragspflicht und Lohnsteuerpflicht mit 196,20 Euro monatlich bewertet. Mit diesem Betrag ist auch eine Anrechnung auf den KV-Lohn zulässig, bei teilweiser Gewährung der freien Station nur aliquot.
Freie Station: Die freie Station für freies Wohnen, Licht, Beheizung und Verpflegung wird für die SV-Beitragspflicht und Lohnsteuerpflicht mit 196,20 Euro monatlich bewertet. Mit diesem Betrag ist auch eine Anrechnung auf den KV-Lohn zulässig, bei teilweiser Gewährung der freien Station nur aliquot.