Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Kontakt & Service
  • Karriere
  • LK-Zeitung Der Bauer
  • Newsletter
  • Kleinanzeigen
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Oberösterreich logo
LK Oberösterreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Energie & Umwelt
    • Biologischer Landbau
    • Direktvermarktung
    • Bauen
    • Urlaub am Bauernhof
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Oberösterreich
    • Oberösterreich
    • Aktuelles
      • Aktuelles
      • Aktuelles aus den Bezirken
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Funktionärinnen und Funktionäre
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Aufgaben der Landwirtschaftskammer
      • Tätigkeitsbericht
      • Service für Funktionärinnen und Funktionäre
      • Verbände
      • Videos
    • Vollversammlung
      • Vollversammlung
      • Vollversammlung zum Nachschauen
    • Kommunikation & Medien
      • Kommunikation & Medien
      • LK-Zeitung "Der Bauer"
      • Öffentlichkeitsarbeit & PR
      • Online-Kommunikation & Digitales
      • Medienkooperationen
      • Bildergalerie
      • Newsletter der LK Oberösterreich
    • Kontakt & Service
      • Kontakt & Service
      • Servicenummern
      • Schreiben Sie uns
    • Karriere
    • Publikationen
      • Publikationen
      • Broschüren Land- und Forstwirtschaft
      • Broschüren Recht und Steuer
      • Serviceinformationen
    • Videos
    • Die Bäuerin
    • LK-Gästehaus
    • Amtlicher Pflanzenschutzdienst
    • Kleinanzeigen
    • Wetter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Indizes
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Tiergesundheit & -seuchen
      • Tiergesundheit & -seuchen
      • Tiergesundheit
      • Biosicherheit
      • Afrikanische Schweinepest
      • Blauzungenkrankheit
      • Lumpy Skin Disease
      • Newcastle Krankheit
      • Vogelgrippe
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
    • Forst im Fokus
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Weitere Förderungen
    • Videos ÖPUL
    • Videos Konditionalität
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit(current)2
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2026
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Energie & Umwelt
    • Biologischer Landbau
    • Direktvermarktung
    • Bauen
    • Urlaub am Bauernhof
  1. LK Oberösterreich
  2. Recht & Steuer
  3. Soziales und Arbeit
  4. Pflege

Pflegekosten von der Steuer absetzen

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
02.09.2026 | von Dr. Erich Moser

Pflegebedürftigkeit kann für Betroffene und Angehörige erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. So können Sie außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen.

Pflege.jpg © stock.adobe.com
Pflege darf kein Armutszeugnis sein. Die finanzielle Last kann beim Finanzamt berücksichtigt werden. Das betrifft die Pflege im Heim ebenso wie jene zu Hause. © stock.adobe.com
Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, ist das oftmals nicht nur eine emotionale, sondern auch eine enorme finanzielle Herausforderung. Vielen Betroffenen ist auch unbekannt, dass der Staat sie bei den Kosten unterstützt. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich hohe Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd in der Steuererklärung geltend machen.

Der Anteil der Menschen über 65 Jahren in Österreich liegt laut aktuellen Daten der Statistik Austria bei knapp 21%. Das entspricht mit Stand Anfang 2026 rund 1,9 Mio. Menschen. Die Anzahl von Personen im Hochalter hat überproportional zugenommen. Mittlerweile ist jede vierte Person in der Gruppe der über 65-Jährigen über 80 Jahre alt. Damit steigt auch der Pflegebedarf.

Aufenthalt in Heim

Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nur dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn sie aufgrund von Krankheit, Pflege- oder besonderer Betreuungsbedürftigkeit entstehen und damit die Bemessungsgrundlage für eine allenfalls zu zahlende Einkommensteuer minimieren.
  • Nach dem Einkommensteuergesetz 1988 können außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie 
  • außergewöhnlich sind, 
  • zwangsweise erwachsen und
  • die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.
Die Belastung ist außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst. Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Belastung beeinträchtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen vor Abzug der außergewöhnlichen Belastung zu berechnenden Selbstbehalt übersteigt. Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Dieselben Voraussetzungen wie bei der Unterbringung in einem Pflegeheim gelten auch für die Pflegestation in einem selbstgewählten privaten Alters- oder Pflegeheim sowie für die Betreuung im Privathaushalt. Der besondere Pflege- oder Betreuungsbedarf einer oder eines Beeinträchtigten ist durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen. Bei Bezug eines Pflegegeldes - ab Stufe 1 - kann jedenfalls von einer Pflegebedürftigkeit ausgegangen werden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Bezug von Pflegegeld zwar ein Tatbestandsmerkmal, das zur Abzugsmöglichkeit der Heimkosten führt, er stellt jedoch keine notwendige Voraussetzung dar. Vielmehr kommt es primär auf den tatsächlichen Grad der Behinderung an, der im Ausmaß von mindestens 25% vorliegen muss. Nach Meinung des Bundesministeriums für Finanzen ist bei Zuerkennung von Pflegegeld jedenfalls (ohne Nachweis) von einem mindestens 25%igen Grad der Behinderung auszugehen.

Ersparnis für Haushalt

Trägt die untergebrachte Person die Heimkosten selbst, ist eine Haushaltsersparnis für ersparte Verpflegungskosten - in Höhe von acht Zehntel des Wertes der vollen freien Station gemäß der Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge, BGBl. II Nr. 416/​2001 von 156,96 Euro monatlich - anzusetzen. Die Berücksichtigung eines Selbstbehaltes entfällt. Werden die Aufwendungen von einem Unterhaltsverpflichteten oder von einem nahen Angehörigen (beispielsweise Ehegatte, Lebensgefährte, Kind) getragen, hat eine Kürzung der außergewöhnlichen Belastung um die Haushaltsersparnis zu unterbleiben, allerdings kommt es bei dem Unterhaltsverpflichteten zu einer Berücksichtigung des Selbstbehaltes. Die Höhe desselben hängt von der jeweiligen Höhe des Einkommens der zahlenden Person ab. Zahlt beispielsweise ein Kind die Pflegeheimkosten für seine Eltern, hat beim Kind eine Kürzung um die Haushaltsersparnis zu unterbleiben, der Selbstbehalt ist jedoch zu berücksichtigen. Beim alleinverdienenden (Ehe-)Partner oder bei einem Steuerpflichtigen, dessen Ehepartner oder eingetragener Partner Einkünfte von höchstens 7.411 Euro jährlich (für 2026) erzielt, hat hingegen eine Kürzung um die Haushaltsersparnis zu erfolgen. Bezahlt ein Unterhaltsverpflichteter die Pflegeheimkosten und besteht ein konkreter (vertraglicher) Zusammenhang zwischen der Belastung mit den Pflegekosten und einer Vermögensübertragung (z.B. Übertragung eines Hauses als Gegenleistung für übernommene Pflegekosten), liegt insoweit keine außergewöhnliche Belastung vor.

Betreuung zu Hause

Bei einer Betreuung zu Hause sind die damit verbundenen Aufwendungen - wie bei einer Heimbetreuung - als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn ein beeinträchtigter Steuerpflichtiger nicht mehr fähig ist, den Haushalt selbst zu führen. Auch hierbei ist der besondere Pflege- oder Betreuungsbedarf durch ein ärztliches Gutachten oder durch Bezug von Pflegegeld nachzuweisen.

Sämtliche Aufwendungen sind jedenfalls um öffentliche Zuschüsse zu kürzen, soweit diese die mit der Pflege- und Hilfsbedürftigkeit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen abdecken (z.B. Pflegegeld, Zuschuss zu den Betreuungskosten). Die üblichen Betreuungskosten der Angehörigen, wie Fahrtkosten aus Anlass von Besuchen, Besorgungen, Fernsprechgebühren, sind mangels Außergewöhnlichkeit nicht abzugsfähig.

Behinderung: Freibetrag

Liegt eine Behinderung vor, so können die (tatsächlichen) Aufwendungen nicht neben, sondern nur an Stelle der Behindertenfreibeträge des Einkommensteuergesetzes geltend gemacht werden. Grundsätzlich sind Krankheitskosten vom erkrankten Partner selbst zu tragen, wobei der erkrankten Person ein steuerfreies Existenzminimum von 13.539 Euro (für 2026) bleiben muss. Werden Krankheitskosten für die (Ehe)Partnerin/​ den (Ehe)Partner gezahlt, sind diese bei der zahlenden Person dann als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt zu berücksichtigen, wenn diese den Alleinverdienerabsetzbetrag bezieht oder die Einkünfte der (Ehe)Partnerin/​des (Ehe)Partners im Kalenderjahr 2026 7.411 Euro nicht überschreiten. Behinderungsbedingte Freibeträge gemäß § 35 Einkommensteuergesetz können für die Partnerin/​den Partner mit dem Formular E 30 bereits bei der pensionsauszahlenden Stelle beantragt werden.

Freibeträge nach Grad der Behinderung

  • 25 - 34%: 124 Euro jährlich
  • 35 - 44%: 164 Euro jährlich
  • 45 - 54%: 401 Euro jährlich
  • 55 - 64%: 486 Euro jährlich
  • 65 - 74%: 599 Euro jährlich
  • 75 - 84%: 718 Euro jährlich
  • 85 - 94%: 837 Euro jährlich
  • ab 95%: 1198 Euro jährlich 
Zum nächsten nächster Artikel

Kollektivvertrag für Landarbeiter:innen in bäuerlichen Betrieben und in Betrieben mit ldw. Dienstleistungen in OÖ

Weitere Fachinformation

  • Evaluierung Arbeitnehmerschutz

  • Kollektivvertrag für Landarbeiter:innen in bäuerlichen Betrieben und in Betrieben mit ldw. Dienstleistungen in OÖ

  • Buschenschankbetriebe: Neue Trinkgeldpauschalen ab 1. Juli

  • Hitzeschutzverordnung

  • Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft

  • Pflichtpraktikum

  • Einstellen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern: Die wichtigsten Regelungen im Überblick

  • Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Land- und Forstwirtschaft

  • Video: Einstellen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – die wichtigsten Regelungen

  • Neue Anforderungen für Arbeitsstätten und Unterkünfte

  • Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld in der Land- und Forstwirtschaft

  • Rechtstipp: Bin ich versichert, wenn ich bei den Kindern zuhause bin?

  • Rechtstipp: Partnerschaftsbonus bei Kinderbetreuung

  • Rechtstipp: Mein Mann ist Landwirt - wie hoch ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bei ihm?

  • Ausgleichszulage: Unterstützung für ein Mindesteinkommen im Alter

  • Pensionsantritt sollte man sorgfältig planen

  • Rechtstipp: Ich habe in jungen Jahren eine Erwerbstätigkeit in Deutschland ausgeübt - wie wirkt sich das auf meine Pension aus?

  • Rechtstipp: Können auch dem Vater Kindererziehungsmonate für die Pension angerechnet werden?

  • Bauern und Bäuerinnen ab 50. Geburtstag (auch bei Nebenerwerb) - Feststellung von Schwerarbeitszeiten ehestmöglich beantragen

  • Pflegekosten von der Steuer absetzen

  • Rechtstipp: Unzufrieden mit der Pflegegeldeinstufung durch die Versicherung

  • Rechtstipp: Pensionsversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes beantragen

  • Absicherung von pflegenden Angehörigen in der Pensionsversicherung

  • Beitragsvorschreibung zur bäuerlichen Sozialversicherung

  • Meldung der Einnahmen für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten bis längstens 30. April bei der SVS!

  • So errechnen sich die Beiträge zur Sozialversicherung

  • Welche Versicherungs-/Absicherungsmöglichkeiten gibt es für Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebensgefährten?

  • Gerichtsvertretungen im Sozialrecht

  • Was tun, wenn eine Arbeitskraft am Betrieb ausfällt? - Serie Lebensrealität Bauernhof

  • Aktuelle Grenzen im Sozialversicherungsrecht

  • Arbeitslosengeld Anspruch für Nebenerwerbslandwirte - was hat sich ab 1. Jänner 2026 geändert

  • 100 Euro für die Ihre Gesundheit: Gesundheitshunderter

Downloads

  • Kollektivvertrag für Landarbeiter/innen

    Kollektivvertrag für die Landarbeiter/innen © LK OÖ, Pühringer Martina
    Gültig für Oberösterreich.
  • Pflichtpraktikum und Lehre

    Pflichtpraktikum © LK OÖ, Gangl
    Beschäftigung von Pflichtpraktikant/-innen und Lehrlingen.
  • Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft © LK OÖ, Gangl
    Beschäftigung von Landarbeiter- und Saisonarbeiter/-innen.

Bilden Sie sich weiter Kursangebote

Logo des LFI Österreich
  • 16.11.2026

    Teilflächenspezifischer Pflanzenschutz in der Praxis & Pflanzenschutzmittelaufzeichnung

  • 17.11.2026

    Wirtschaftsdüngerausbringung: Nährstoffe präzise nutzen – Erträge steigern

  • alle Kurse Sozial- und Steuerrecht anzeigen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Verbände
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Oberösterreich
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • Pflanzenschutz-Warndienst

Über uns

Lk Online © 2026 ooe.lko.at

Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Auf der Gugl 3, 4021 Linz

Telefon: +43 (050) 6902 0
E-Mail: office@lk-ooe.at

Impressum | Kontakt | Gewinnspiele | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
Pflege.jpg © stock.adobe.com

Pflege darf kein Armutszeugnis sein. Die finanzielle Last kann beim Finanzamt berücksichtigt werden. Das betrifft die Pflege im Heim ebenso wie jene zu Hause. © stock.adobe.com