Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Kontakt & Service
  • Karriere
  • LK-Zeitung Der Bauer
  • Newsletter
  • Kleinanzeigen
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Oberösterreich logo
LK Oberösterreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Energie & Umwelt
    • Biologischer Landbau
    • Direktvermarktung
    • Bauen
    • Urlaub am Bauernhof
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Oberösterreich
    • Oberösterreich
    • Aktuelles
      • Aktuelles
      • Aktuelles aus den Bezirken
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Funktionärinnen und Funktionäre
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Aufgaben der Landwirtschaftskammer
      • Tätigkeitsbericht
      • Service für Funktionärinnen und Funktionäre
      • Verbände
      • Videos
    • Vollversammlung
      • Vollversammlung
      • Vollversammlung zum Nachschauen
    • Kommunikation & Medien
      • Kommunikation & Medien
      • LK-Zeitung "Der Bauer"
      • Öffentlichkeitsarbeit & PR
      • Online-Kommunikation & Digitales
      • Medienkooperationen
      • Bildergalerie
      • Newsletter der LK Oberösterreich
    • Kontakt & Service
      • Kontakt & Service
      • Servicenummern
      • Schreiben Sie uns
    • Karriere
    • Publikationen
      • Publikationen
      • Broschüren Land- und Forstwirtschaft
      • Broschüren Recht und Steuer
      • Serviceinformationen
    • Videos
    • Die Bäuerin
    • LK-Gästehaus
    • Amtlicher Pflanzenschutzdienst
    • Kleinanzeigen
    • Wetter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Indizes
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
    • Forst im Fokus
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Weitere Förderungen
    • Videos ÖPUL
    • Videos Konditionalität
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit(current)2
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2026
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Energie & Umwelt
    • Biologischer Landbau
    • Direktvermarktung
    • Bauen
    • Urlaub am Bauernhof
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kammerzeitung Der Bauer
  1. LK Oberösterreich
  2. Recht & Steuer
  3. Soziales und Arbeit
  4. Kinder und Familie

Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld in der Land- und Forstwirtschaft

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
16.06.2026 | von Mag. Paul Kammerhofer

Rund um Schwangerschaft und Geburt stehen Bäuerinnen und ihre Familien vor wichtigen organisatorischen und finanziellen Entscheidungen. Welche Leistungen es gibt, wie sie beantragt werden und worauf besonders zu achten ist, zeigt dieser Überblick.

Kinderfüße.jpg © dielechnerei
Kleine Füße, große Veränderungen: Mit der Geburt beginnt nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern auch die Auseinandersetzung mit Leistungen wie Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld. © dielechnerei

Wochengeld und Mutterschaftsbetriebshilfe

Bäuerinnen (Betriebsführerinnen und hauptberuflich beschäftigte Ehegattinnen und Töchter), die bei der SVS in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben Anspruch auf Wochengeld oder Mutterschaftsbetriebshilfe. Das Wochengeld wird ab acht Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin bis acht Wochen nach der tatsächlichen Entbindung ausbezahlt (bei Kaiserschnitt, Früh- und Mehrlingsgeburten sind es zwölf Wochen). Im Regelfall ist in diesem Zeitraum der Einsatz einer Hilfskraft (mindestens vier Tage oder 20 Stunden pro Woche) Voraussetzung für die Leistung. Es können dafür auch Angehörige, Freunde oder der Ehepartner herangezogen werden. Die Höhe des Wochengeldes beträgt im Jahr 2026 pro Tag 72,18 Euro.

Bäuerinnen, die sich statt dem Wochengeld für die Mutterschaftsbetriebshilfe entscheiden, haben - nach Maßgabe der Verfügbarkeit - Anspruch auf eine Arbeitskraft für unaufschiebbare Arbeiten am Hof. Die SVS übernimmt (teilweise) die entstehenden Kosten. Die Abwicklung erfolgt über die Maschinenringe. Um einen rechtzeitigen Einsatz sicherstellen zu können, ist spätestens drei Monate vor der voraussichtlichen Entbindung ein schriftlicher Antrag auf Beistellung einer Betriebshilfe bei der SVS zu stellen.

Wann besteht Anspruch auf Mutterschutz?

Sollten bei Fortdauer der Erwerbstätigkeit während der Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet sein, besteht ein Anspruch auf vorzeitigen Mutterschutz. Die Gefährdung muss vom Facharzt (Frauenheilkunde oder Innere Medizin) oder durch ein amtsärztliches Zeugnis (Freistellungszeugnis) bestätigt werden.

Achtung

Bei Mehrfachversicherung (z.B. eine Bäuerin ist auch unselbständig erwerbstätig) kann das Wochengeld sogar zweimal bezogen werden. Es ist bei jedem zuständigen Krankenversicherungsträger ein eigener Antrag zu stellen.

Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld gebührt unabhängig von einer ausgeübten Erwerbstätigkeit oder Pflichtversicherung. Es sind zwei Varianten möglich: das Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalvariante) oder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.

Wer bekommt Kinderbetreuungsgeld?

Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld hat man wenn man unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt:
  • Anspruch auf (und tatsächlicher Bezug von) Familienbeihilfe
  • gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
  • Einhaltung der Zuverdienstgrenze
Während des Bezuges von Wochengeld ruht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.

Die Varianten

Die Pauschalvariante: Das Kinderbetreuungsgeld als Konto kann man für einen frei wählbaren Zeitraum von 365 - 851 Tagen bzw. 456 - 1.063 Tage (wenn beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld beziehen) beantragen. Abhängig von der gewählten Anspruchsdauer beträgt die Bezugshöhe zwischen 17,65 Euro und 41,14 Euro täglich. Für Eltern mit geringem Einkommen gibt es eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld (täglich 6,06 Euro für max. 365 Tage). Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Mehrlingszuschlag von 50%. Die Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld beträgt zumindest 18.000 Euro jährlich (oder 60% der Letzteinkünfte).

Das einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Für die Beantragung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes muss man vor Beginn des Wochengeldbezugs zumindest 182 Tage erwerbstätig gewesen sein und keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen haben. Die Höhe beträgt 80% der Letzteinkünfte bzw. des Wochengeldes, maximal aber 80,12 Euro täglich (Wert 2026). Bei Bäuerinnen sind dies zumindest 57,74 Euro täglich. Steht Wochengeld mehrfach zu, wird für die Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes die Summe sämtlicher Wochengelder herangezogen. Die Bezugsdauer beträgt maximal 365 Tage ab der Geburt bzw. 426 Tage, wenn beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld beantragen. Die Zuverdienstgrenze beträgt in diesem Fall 8.600 Euro pro Jahr (Wert 2026). Die Prüfung der Zuverdienstgrenze erfolgt im Nachhinein und es kann deshalb auch noch Jahre nach dem Bezug zu Rückforderungen kommen. Bei dieser Variante gibt es keinen Mehrlingszuschlag und keine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld.

Besondere Regelungen zur Berechnung der Zuverdienstgrenzen

Bei beiden Varianten gelten für die Berechnung des maßgeblichen Einkommens hinsichtlich der jeweiligen Zuverdienstgrenzen besondere Vorschriften. Bei Einkünften aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft sind die steuerlichen Jahreseinkünfte zu ermitteln. Die ermittelten Einkünfte sind danach um 30% zu erhöhen. Dieser Betrag darf die geltende Zuverdienstgrenze nicht überschreiten. Beginnt oder endet das Kinderbetreuungsgeld unterjährig, ist besondere Vorsicht hinsichtlich der Zuverdienstgrenzen geboten. Sollten die monatlichen Einkünfte unterschiedlich hoch ausfallen, wird aus diesen Beträgen ein fiktives Jahreseinkommen errechnet und der Zuverdienstgrenze gegenübergestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Einkünfte abgegrenzt werden, sodass nur jene Einkünfte für die Berechnung der Zuverdienstgrenze herangezogen werden, welche im Bezugszeitraum des Kinderbetreuungsgeldes erwirtschaftet wurden.

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen notwendig

Für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ist neben weiteren Voraussetzungen eine fristgerechte Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und die Vorlage der Nachweise beim Sozialversicherungsträger notwendig. Auch gibt es Regeln für den Wechsel zwischen Elternteilen. Ein Elternteil muss das Kinderbetreuungsgeld zumindest 61 Tage beziehen und ein Wechsel zwischen den Elternteilen ist nur zweimal möglich (Aufteilung in drei Bezugsblöcke).

Kinderbetreuungsgeld am Tag der Geburt beantragen

Das Kinderbetreuungsgeld kann frühestens am Tag der Geburt beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt mittels Online-Antrag und dabei ist auch die Wahl zu treffen, ob man sich für das Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalvariante) oder für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld entscheidet. An diese Wahl ist man grundsätzlich gebunden, eine Änderung kann nur innerhalb von 14 Tagen ab der Antragstellung vorgenommen werden. Die Wahl der Kinderbetreuungsgeld-Variante bindet auch den zweiten Elternteil.

Partnerschaftsbonus

Bei jeder Variante gibt es den sogenannten Partnerschaftsbonus. Wenn das Kinderbetreuungsgeld annähernd zu gleichen Teilen bezogen wurde (50:50 bis 60:40), so gebührt jedem Elternteil eine Einmalzahlung von 500 Euro.

Familienzeitbonus und "Papamonat"

Umgangssprachlich ist vom "Papamonat" die Rede und damit ein besonderer Freistellungsanspruch von Arbeitnehmern (gegen Entfall des Entgelts) aus Anlass der Geburt gemeint. Um den Entgeltentfall auszugleichen, wird unter bestimmten Voraussetzungen der sogenannte Familienzeitbonus ausbezahlt. Diese Geldleistung gibt es auch für Selbständige. Wenn ein Vater sich binnen der ersten 91 Tage nach der Geburt seines Kindes vollkommen der Familie widmet und seine Erwerbstätigkeit deshalb für einen Zeitraum zwischen 28 und 31 Tagen unterbricht, kann er den Familienzeitbonus beantragen. Diese finanzielle Unterstützung beträgt 54,87 Euro täglich (Wert 2026).

Unterbrechung der Erwerbstätigkeit muss nachgewiesen werden

Betriebsführer eines land- und fortwirtschaftlichen Betriebes haben eine derartige tatsächliche Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch glaubhafte individuelle Nachweise zu belegen. Solche Nachweise können beispielsweise durch Vorlage von Rechnungen oder Lohnzetteln für den Einsatz einer bezahlten betriebsfremden Hilfskraft oder eine eidesstattliche Erklärung samt Stundenaufzeichnungen über den Einsatz einer unbezahlten Hilfskraft erbracht werden. Gegebenenfalls könnte auch glaubhaft gemacht werden, dass im relevanten Zeitraum betrieblich keine unaufschiebbaren Arbeiten angefallen sind. Voraussetzung für die Leistung des Familienzeitgeldes ist, dass im angeführten Zeitraum jede Erwerbstätigkeit tatsächlich vollkommen eingestellt wird.

Hier geht´s zu weiteren Infos und zu den Formularen.​​​​​​​

Empfehlung: Beratung nutzen

Aufgrund der Komplexität der dargestellten Regelungen empfehlen wir zur Vermeidung von Fehlern und Leistungsverlusten Beratung bei den zuständigen Versicherungsträgern oder der Landwirtschaftskammer in Anspruch zu nehmen.

Links zum Thema

  • SVS: Alles zu "Kinder und Familie"
  • Familienzeitbonus Formulare und weitere Infos
Zum vorigen voriger Artikel

Hitzeschutzverordnung

Zum nächsten nächster Artikel

Pensionsantritt sollte man sorgfältig planen

Weitere Fachinformation

  • Evaluierung Arbeitnehmerschutz

  • Hitzeschutzverordnung

  • Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft

  • Pflichtpraktikum

  • Kollektivvertrag für Landarbeiter:innen in bäuerlichen Betrieben und in Betrieben mit ldw. Dienstleistungen in OÖ

  • Einstellen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern: Die wichtigsten Regelungen im Überblick

  • Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Land- und Forstwirtschaft

  • Video: Einstellen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – die wichtigsten Regelungen

  • Neue Anforderungen für Arbeitsstätten und Unterkünfte

  • Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld in der Land- und Forstwirtschaft

  • Unterhaltsabsetzbetrag: Interessantes Steuerzuckerl

  • Steuerbonus für Alleinverdiener und Alleinerzieher

  • Rechtstipp: Bin ich versichert, wenn ich bei den Kindern zuhause bin?

  • Rechtstipp: Partnerschaftsbonus bei Kinderbetreuung

  • Rechtstipp: Mein Mann ist Landwirt - wie hoch ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bei ihm?

  • Pensionsantritt sollte man sorgfältig planen

  • Rechtstipp: Ich habe in jungen Jahren eine Erwerbstätigkeit in Deutschland ausgeübt - wie wirkt sich das auf meine Pension aus?

  • Rechtstipp: Können auch dem Vater Kindererziehungsmonate für die Pension angerechnet werden?

  • Bauern und Bäuerinnen ab 50. Geburtstag (auch bei Nebenerwerb) - Feststellung von Schwerarbeitszeiten ehestmöglich beantragen

  • Rechtstipp: Unzufrieden mit der Pflegegeldeinstufung durch die Versicherung

  • Rechtstipp: Pensionsversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes beantragen

  • Absicherung von pflegenden Angehörigen in der Pensionsversicherung

  • Beitragsvorschreibung zur bäuerlichen Sozialversicherung

  • Meldung der Einnahmen für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten bis längstens 30. April bei der SVS!

  • So errechnen sich die Beiträge zur Sozialversicherung

  • Welche Versicherungs-/Absicherungsmöglichkeiten gibt es für Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebensgefährten?

  • Was tun, wenn eine Arbeitskraft am Betrieb ausfällt? - Serie Lebensrealität Bauernhof

  • Aktuelle Grenzen im Sozialversicherungsrecht

  • Arbeitslosengeld Anspruch für Nebenerwerbslandwirte - was hat sich ab 1. Jänner 2026 geändert

  • 100 Euro für die Ihre Gesundheit: Gesundheitshunderter

Downloads

  • Kollektivvertrag für Landarbeiter/innen

    Kollektivvertrag für die Landarbeiter/innen © LK OÖ, Pühringer Martina
    Gültig für Oberösterreich.
  • Pflichtpraktikum und Lehre

    Pflichtpraktikum © LK OÖ, Gangl
    Beschäftigung von Pflichtpraktikant/-innen und Lehrlingen.
  • Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft © LK OÖ, Gangl
    Beschäftigung von Landarbeiter- und Saisonarbeiter/-innen.

Bilden Sie sich weiter Kursangebote

Logo des LFI Österreich
  • 02.07.2026

    Sommerschnitt bei Obstbäumen und -sträuchern

  • alle Kurse Sozial- und Steuerrecht anzeigen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Verbände
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Oberösterreich
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • Pflanzenschutz-Warndienst

Über uns

Lk Online © 2026 ooe.lko.at

Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Auf der Gugl 3, 4021 Linz

Telefon: +43 (050) 6902 0
E-Mail: office@lk-ooe.at

Impressum | Kontakt | Gewinnspiele | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
Kinderfüße.jpg © dielechnerei

Kleine Füße, große Veränderungen: Mit der Geburt beginnt nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern auch die Auseinandersetzung mit Leistungen wie Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld. © dielechnerei