GAP-Änderungen genehmigt
Der im September 2022 genehmigte "GAP-Strategieplan Österreich" läutete die aktuelle GAP 2023 bis 2027 ein. Erkenntnisse und Evaluierungen der ersten Umsetzungsjahre und geopolitische, marktwirtschaftliche sowie Klimaschutz-technische Gründe führten nun zu diesem zweiten, relativ umfangreichen Änderungsantrag. Die Europäische Kommission hat den Antrag bewertet und ohne Anmerkungen und früher als erwartet, genehmigt.
Kernpunkte der Änderungen
- Mit dem Impulsprogramm für die Landwirtschaft stehen für die Jahre 2024 bis 2027 zusätzliche 360 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Ein Großteil dieser Mittel fließt ins Agrarumweltprogramm, wodurch die ÖPUL-Prämiensätze bereits ab 2024 um 8% erhöht werden. Um die Attraktivität mancher ÖPUL-Maßnahmenoptionen zusätzlich zu steigern, wurden die nationalen Obergrenzen für Flächenzahlungen nach oben korrigiert und einzelne Prämien-Zuschläge um mehr als 8% erhöht. Die 8-prozentige Prämienanhebung gilt nicht für die Maßnahmen der Öko-Regelung.
Im Rahmen der Investitionsförderung wird die Obergrenze für anrechenbare Kosten bei Investitionen in den Bereichen Tierwohl, Klimawandelanpassung, bodennahe Gülleausbringung sowie in effiziente Bewässerungssysteme auf 500.000 Euro angehoben. - Vereinfachungen bzw. Erleichterungen wird es vor allem in der Konditionalität geben. Während der "GLÖZ 7"-Standard ab 2025 zusätzlich zur aktuell gültigen Regelung alternativ durch spezielle Vorgaben zur Anbaudiversifizierung erfüllt werden kann, fällt im GLÖZ 8 die verpflichtende 4-prozentige Stilllegungsverpflichtung weg. Stattdessen können zukünftig bis zu 4% freiwillig angelegte Ackerstilllegungen im Rahmen einer neuen Maßnahme der Ökoregelung (Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen) gefördert werden.
Um den Verwaltungsaufwand für Kleinbetriebe mit weniger als 10 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (inkl. der anteiligen Futterfläche von Almen und Gemeinschaftsweiden) zu verringern, werden diese aus dem Kontroll- und Sanktionssystem betreffend Konditionalität ausgenommen. Aber Achtung, bei den GABs (Grundanforderungen an die Betriebsführung) handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, die von den Verwaltungsbehörden sehr wohl überprüft werden. Weitere Informationen können im Artikel „Konditionalitäts-Änderungen und deren Auswirkungen“ nachgelesen werden. - Neben der bereits genannten Prämienerhöhung wird es im Agrarumweltprogramm ÖPUL eine Reihe weiterer neuer Zuschläge und Maßnahmenanpassungen geben, v.a. um die Attraktivität der Teilnahme zusätzlich zu erhöhen. Umfangreiche Infos dazu stehen im Artikel ÖPUL 2023 – höhere Prämien und Neuerungen ab 2025“ zur Verfügung.