Freizeitaktivitäten auf der Alm
Haftung des Tierhalters
Wird jemand durch ein Tier geschädigt, so haftet der Tierhalter, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat. In der Alm- und Weidewirtschaft kann der Tierhalter bei der Beurteilung der Frage, welche Verwahrung erforderlich ist, auf anerkannte Standards der Tierhaltung zurückgreifen.
Standards für die Tierhaltung auf Almen und Weiden
Die Standards wurden von den Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit der Almwirtschaft erarbeitet. Sie können auf der Internetseite www.sichere-almen.at eingesehen und heruntergeladen werden. Die wichtigsten Inhalte sind:
- Einzäunung von Almflächen im Allgemeinen nicht erforderlich
- Keine ständige Anwesenheit einer Aufsichtsperson erforderlich
- Einzäunung nur bei touristisch stark frequentierten Stellen
- Gesonderte Verwahrung einzelner aggressiver Tiere
- Hinweistafeln bei Almen mit Mutterkühen an markanten Stellen
- Besonderer Hinweis auf die Gefährlichkeit des Mitführens von Hunden
Verhaltensregeln für Besucher
Vom Bundesministerium für Landwirtschaft, den Landwirtschaftskammern, der Wirtschaftskammer und dem Alpenverein wurden auch Verhaltensregeln für Besucher festgelegt. Diese können ebenfalls auf der Internetseite www.sichere-almen.at eingesehen und heruntergeladen werden.
Hält sich ein Besucher nicht an diese Verhaltensregeln, so kann ihm das als Allein- oder Mitverschulden angerechnet werden.
Hält sich ein Besucher nicht an diese Verhaltensregeln, so kann ihm das als Allein- oder Mitverschulden angerechnet werden.