Drei Wege des Zusammenlebens
In Österreich stehen Paaren heute mehrere rechtliche Modelle zur Verfügung, um ihr Zusammenleben zu gestalten. Neben der klassischen Ehe gibt es die eingetragene Partnerschaft sowie die Lebensgemeinschaft. Auch wenn diese Formen im Alltag oft ähnlich erscheinen, unterscheiden sie sich rechtlich deutlich - mit teils weitreichenden Konsequenzen.
Ehe - die umfassendste Absicherung
Die Ehe bleibt das rechtlich stärkste Modell und steht seit 2019 allen Paaren offen. Sie bringt automatische Rechte wie gegenseitige Unterhaltspflichten, gesetzliches Erbrecht, gemeinsames Sorgerecht für Kinder sowie steuerliche und sozialrechtliche Vorteile. Die Auflösung erfolgt ausschließlich durch ein gesetzlich geregeltes gerichtliches Scheidungsverfahren.
Eingetragene Partnerschaft - weitgehend gleichgestellt
Die eingetragene Partnerschaft steht seit 2019 auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen und ist der Ehe heute in fast allen Bereichen angeglichen. Sie bietet ebenfalls Unterhalts-, Erb- und Sozialversicherungsrechte sowie weitgehende Gleichstellung im Familienrecht. Unterschiede gibt es vor allem im formellen Ablauf der Begründung, die nicht vor dem Standesamt, sondern vor der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgt. Grundsätzlich behalten beide Partnerinnen/Partner ihren bisherigen Namen, sofern sie nicht die Möglichkeit einer Namensbestimmung wählen. Die Auflösung erfolgt ähnlich wie eine Scheidung vor Gericht.
Lebensgemeinschaft - kaum gesetzliche Regeln
Die Lebensgemeinschaft entsteht ohne Formalitäten rein faktisch, sobald zwei Personen in einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft zusammenleben. Sie bietet aber die geringste rechtliche Absicherung. Weder Erbrecht noch Unterhaltspflichten gelten automatisch. Auch vermögensrechtliche Regelungen oder Sorgerechte für Kinder müssen individuell vereinbart oder beantragt werden.