EU-Entwaldungsverordnung: Bürokratie ohne Zusatznutzen
„Green Deal“ darf nicht zum Bürokratie-Monster werden
„Der europäische „Green Deal“ ist die Strategie, mit der die EU ihre Klimaziele für 2050 erreichen will. „Mit ihrem potentiellen Beitrag zu Klimaschutz und Biodiversität kommt der Land- und Forstwirtschaft eine Schlüsselrolle zu. Leider hat dies auch eine Schattenseite - überbordende Bürokratie! Neben zunehmender Bewirtschaftungseinschränkungen entstehen immer mehr Dokumentationsverpflichtungen, um den gesetzlichen Verpflichtungen gerecht zu werden. Viele Regelungen davon bringen die Bäuerinnen und Bauern an ihre Grenzen und gefährden zunehmend unsere Wettbewerbsfähigkeit.“, kritisiert Präsident Mag. Franz Waldenberger.
EU-Entwaldungsverordnung als abschreckendes Beispiel
Die EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz EUDR) besagt, dass bestimmte Produkte wie Holz und alle Holzprodukte sowie Rinder und Soja nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass durch deren Produktion keine Entwaldung und auch keine Waldschädigung entstanden ist. Zur Überprüfung und Nachvollziehbarkeit der Produkte beabsichtigt die Europäische Kommission, ein umfangreiches Informationssystem aufzubauen. Jeder Waldbesitzer, der Holz in Verkehr bringt, hat sich in diesem System zu registrieren und eine Sorgfaltserklärung abzugeben. Dazu ist eine Reihe von Daten einzutragen. Der ganze Aufwand soll betrieben werden, obwohl illegale Entwaldung in Österreich kein Thema ist.
Dringende Reparatur der Verordnung notwendig
„Die Vorgaben sind zu einem völlig realitätsfernen, für bäuerliche Betriebe nicht zumutbaren Regelungs-Wirrwarr verkommen. Wir brauchen dringend Korrekturen, um ein Bürokratie-Monster zu vermeiden. Ich poche dringend darauf, die derzeit noch in der Übergangsphase befindliche Verordnung grundlegend zu überarbeiten!“, fordert Präsident Mag. Franz Waldenberger.