Erkenntnisse aus Kontrollen zur Konditionalität
Die wichtigsten thematischen Blöcke sind der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat, die GLÖZ-Bestimmungen, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und der Tierschutz. Sowohl Verwaltungskontrollen (VWK) als auch Vor-Ort-Kontrollen dienen dazu, die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen zum Erhalt von Förderungen (GLÖZ- Bestimmungen und Grundanforderungen an die Betriebsführung - GAB) sicherzustellen. Die Erfahrungen aus den letzten Kontrolljahren zeigen, dass bestimmte Themen besonders häufig zu Beanstandungen und damit zu Kürzungen geführt haben.
Der häufigste Punkt betrifft die Mengenbeschränkung von Wirtschaftsdünger. Im Rahmen von Verwaltungskontrollen wurde wiederholt festgestellt, dass die zulässige Obergrenze von 170 kg Stickstoff je ha landwirtschaftlicher Nutzfläche überschritten wurden. Eng damit verbunden ist die Stickstoffdokumentation, die in einigen Fällen unvollständig oder fehlerhaft war. In manchen Fällen waren entsprechende Unterlagen gar nicht vorhanden.
Auch Gewässerrandzonen bzw. Pufferstreifen (Nitratschutz und GLÖZ 4) waren häufig Grund für Beanstandungen. Oft fehlte der ganzjährig mit lebenden Pflanzen bewachsene Streifen ab der Böschungsoberkante von Gewässern (3m oder mehr bei belasteten Gewässern). Ebenso relevant waren augenscheinliche Direkteinträge oder Abschwemmungen in Gewässer sowie die Ausbringung von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln auf Gewässerrandstreifen, oder die Nichteinhaltung des Bodenbearbeitungsverbotes (GLÖZ 4).
Bei Pflanzenschutzmittelgeräten wurde wiederholt festgestellt, dass die vorgeschriebenen Überprüfungen entweder gar nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt wurden. In Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte müssen alle drei Jahre überprüft werden.
Im Bereich Anbaudiversifizierung und Fruchtfolge (GLÖZ 7) kam es im Rahmen von Verwaltungskontrollen zu Beanstandungen, wenn sowohl eine Hauptkultur mehr als 75% der Ackerfläche einnahm als auch der jährliche Wechsel der Hauptkultur auf mindestens 30% der Ackerfläche nicht eingehalten wurde.
Auch die technischen Anforderungen an Düngerlagerungen führten zu Sanktionen. Typische Mängel betrafen eine unzureichende Lagerkapazität, fehlende oder ungültige Dichtheitsatteste, nicht zulässige Zwischenlagerungen sowie ungeeignete Lagerflächen für Stallmist.
Im Bereich Pflanzenschutzmittelanwendung wurde häufig festgestellt, dass Anwendungsbestimmungen nicht eingehalten wurden. Besonders relevant waren Anwendungen entgegen den Zulassungsbestimmungen, etwa hinsichtlich Kultur bzw. Einsatzgebiet, Aufwandmenge oder Konzentration sowie die Unterschreitung der vorgeschriebenen Wartefristen. Auch bei der Dokumentation der Anwendung von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln fehlten in einigen Fällen wesentliche Angaben wie Kulturart, Feldstück, Handelsbezeichnung oder das genaue Anwendungsdatum.
Die Phosphordüngung war ebenfalls ein häufiger Beanstandungspunkt, insbesondere wenn der auf gesamtbetrieblicher Ebene ermittelte P₂O₅-Bedarf überschritten wurde.
Bei Landschaftselementen wurden Verstöße gegen das Entfernungsverbot von GLÖZ-Landschaftselementen und Naturdenkmälern festgestellt.
Auch die Regeln für Feldmieten führten zu Mängeln, etwa durch zu geringe Abstände zu Oberflächengewässern, eine zu lange Lagerdauer oder ungeeignete Standorte.
Im Bereich Mindestbodenbedeckung wurde beanstandet, dass zwischen 1. November und 15. Februar nicht mindestens 80% der Ackerflächen ausreichend bedeckt waren.
Tierschutz ist als weiteres wichtiges Thema bei Konditionalitätskontrollen zu nennen. Bei tierbezogenen Kontrollen traten Mängel bei der Verwendung von Hormonen und Tierarzneimitteln auf, insbesondere durch fehlende oder unvollständige Abgabe- und Anwendungsbelege. Weitere Beanstandungen betrafen das Füttern und Tränken, etwa wenn der Wasserbedarf der Tiere nicht ausreichend gedeckt war, zum Beispiel durch zu geringe Durchlaufgeschwindigkeiten oder eine unzureichende Anzahl an Tränken. Bei der Einstreu und Beschäftigung in der Schweinehaltung fehlte teilweise der Zugang zu geeignetem, nicht gesundheitsgefährdendem Beschäftigungsmaterial. Ebenso wurde bei Kontrollen festgestellt, dass kranke oder verletzte Tiere nicht unverzüglich angemessen untergebracht, versorgt oder - wenn erforderlich - tierärztlich behandelt wurden. Auch die Besatzdichte und Bewegungsfreiheit der Tiere ist relevant und führte teilweise zu Beanstandungen und Sanktionen.
Der häufigste Punkt betrifft die Mengenbeschränkung von Wirtschaftsdünger. Im Rahmen von Verwaltungskontrollen wurde wiederholt festgestellt, dass die zulässige Obergrenze von 170 kg Stickstoff je ha landwirtschaftlicher Nutzfläche überschritten wurden. Eng damit verbunden ist die Stickstoffdokumentation, die in einigen Fällen unvollständig oder fehlerhaft war. In manchen Fällen waren entsprechende Unterlagen gar nicht vorhanden.
Auch Gewässerrandzonen bzw. Pufferstreifen (Nitratschutz und GLÖZ 4) waren häufig Grund für Beanstandungen. Oft fehlte der ganzjährig mit lebenden Pflanzen bewachsene Streifen ab der Böschungsoberkante von Gewässern (3m oder mehr bei belasteten Gewässern). Ebenso relevant waren augenscheinliche Direkteinträge oder Abschwemmungen in Gewässer sowie die Ausbringung von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln auf Gewässerrandstreifen, oder die Nichteinhaltung des Bodenbearbeitungsverbotes (GLÖZ 4).
Bei Pflanzenschutzmittelgeräten wurde wiederholt festgestellt, dass die vorgeschriebenen Überprüfungen entweder gar nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt wurden. In Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte müssen alle drei Jahre überprüft werden.
Im Bereich Anbaudiversifizierung und Fruchtfolge (GLÖZ 7) kam es im Rahmen von Verwaltungskontrollen zu Beanstandungen, wenn sowohl eine Hauptkultur mehr als 75% der Ackerfläche einnahm als auch der jährliche Wechsel der Hauptkultur auf mindestens 30% der Ackerfläche nicht eingehalten wurde.
Auch die technischen Anforderungen an Düngerlagerungen führten zu Sanktionen. Typische Mängel betrafen eine unzureichende Lagerkapazität, fehlende oder ungültige Dichtheitsatteste, nicht zulässige Zwischenlagerungen sowie ungeeignete Lagerflächen für Stallmist.
Im Bereich Pflanzenschutzmittelanwendung wurde häufig festgestellt, dass Anwendungsbestimmungen nicht eingehalten wurden. Besonders relevant waren Anwendungen entgegen den Zulassungsbestimmungen, etwa hinsichtlich Kultur bzw. Einsatzgebiet, Aufwandmenge oder Konzentration sowie die Unterschreitung der vorgeschriebenen Wartefristen. Auch bei der Dokumentation der Anwendung von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln fehlten in einigen Fällen wesentliche Angaben wie Kulturart, Feldstück, Handelsbezeichnung oder das genaue Anwendungsdatum.
Die Phosphordüngung war ebenfalls ein häufiger Beanstandungspunkt, insbesondere wenn der auf gesamtbetrieblicher Ebene ermittelte P₂O₅-Bedarf überschritten wurde.
Bei Landschaftselementen wurden Verstöße gegen das Entfernungsverbot von GLÖZ-Landschaftselementen und Naturdenkmälern festgestellt.
Auch die Regeln für Feldmieten führten zu Mängeln, etwa durch zu geringe Abstände zu Oberflächengewässern, eine zu lange Lagerdauer oder ungeeignete Standorte.
Im Bereich Mindestbodenbedeckung wurde beanstandet, dass zwischen 1. November und 15. Februar nicht mindestens 80% der Ackerflächen ausreichend bedeckt waren.
Tierschutz ist als weiteres wichtiges Thema bei Konditionalitätskontrollen zu nennen. Bei tierbezogenen Kontrollen traten Mängel bei der Verwendung von Hormonen und Tierarzneimitteln auf, insbesondere durch fehlende oder unvollständige Abgabe- und Anwendungsbelege. Weitere Beanstandungen betrafen das Füttern und Tränken, etwa wenn der Wasserbedarf der Tiere nicht ausreichend gedeckt war, zum Beispiel durch zu geringe Durchlaufgeschwindigkeiten oder eine unzureichende Anzahl an Tränken. Bei der Einstreu und Beschäftigung in der Schweinehaltung fehlte teilweise der Zugang zu geeignetem, nicht gesundheitsgefährdendem Beschäftigungsmaterial. Ebenso wurde bei Kontrollen festgestellt, dass kranke oder verletzte Tiere nicht unverzüglich angemessen untergebracht, versorgt oder - wenn erforderlich - tierärztlich behandelt wurden. Auch die Besatzdichte und Bewegungsfreiheit der Tiere ist relevant und führte teilweise zu Beanstandungen und Sanktionen.
Fazit
Die Ergebnisse der Konditionalitäts-Kontrollen zeigen, dass viele Beanstandungen durch sorgfältige Planung, laufende Eigenkontrolle und eine vollständige Dokumentation vermeidbar wären. Wer die geltenden Auflagen kennt, Merkblätter beachtet und Fristen einhält, kann Sanktionen vermeiden und die Konditionalitätsanforderungen sicher erfüllen.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Verpflichtungen finden sich in den entsprechenden Merkblättern auf der AMA-Homepage unter "Formulare & Merkblätter" --> "Konditionalität".
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Verpflichtungen finden sich in den entsprechenden Merkblättern auf der AMA-Homepage unter "Formulare & Merkblätter" --> "Konditionalität".