Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Kontakt & Service
  • Karriere
  • LK-Zeitung Der Bauer
  • Newsletter
  • Kleinanzeigen
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Oberösterreich logo
LK Oberösterreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Energie & Umwelt
    • Biologischer Landbau
    • Direktvermarktung
    • Bauen
    • Urlaub am Bauernhof
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Oberösterreich
    • Oberösterreich
    • Aktuelles
      • Aktuelles
      • Aktuelles aus den Bezirken
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Funktionärinnen und Funktionäre
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Aufgaben der Landwirtschaftskammer
      • Tätigkeitsbericht
      • Service für Funktionärinnen und Funktionäre
      • Verbände
      • LK-Wahl
    • Vollversammlung
      • Vollversammlung
      • Vollversammlung zum Nachschauen
    • Kommunikation & Medien
      • Kommunikation & Medien
      • LK-Zeitung "Der Bauer"
      • Öffentlichkeitsarbeit & PR
      • Online-Kommunikation & Digitales
      • Medienkooperationen
      • Bildergalerie
      • Newsletter der LK Oberösterreich
    • Kontakt & Service
      • Kontakt & Service
      • Servicenummern
      • Schreiben Sie uns
    • Karriere
      • Karriere
      • Karriere in der LK Oberösterreich
      • Offene Stellen
      • News und Einblicke
    • Publikationen
      • Publikationen
      • Broschüren Land- und Forstwirtschaft
      • Broschüren Recht und Steuer
      • Serviceinformationen
    • Videos
    • Die Bäuerin
    • LK-Gästehaus
    • Amtlicher Pflanzenschutzdienst
    • Kleinanzeigen
    • Wetter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Indizes
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
    • Webinar Forst im Fokus
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
    • Videos ÖPUL
    • Videos Konditionalität
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen(current)2
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Energie & Umwelt
    • Biologischer Landbau
    • Direktvermarktung
    • Bauen
    • Urlaub am Bauernhof
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kammerzeitung Der Bauer
  1. LK Oberösterreich
  2. Recht & Steuer
  3. Allgemeine Rechtsfragen
  4. Erbrecht

Erbrecht - Der gesetzliche Pflichtteil

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
14.05.2022 | von Mag. Andrea Arbeithuber, LK OÖ

Das Gesetz sieht vor, dass erbberechtigte, aber vom Verstorbenen durch ein Testament oder Erbvertrag beispielsweise nicht oder zu wenig bedachte Personen eine Anteil aus der Verlassenschaft fordern können.

Der Pflichtteilsanspruch ist ein ausschließlicher Geldzahlungsanspruch. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Dinge des Nachlasses, sofern nicht in der letztwilligen Verfügung anderslautende Regelungen enthalten sind. Der Pflichtteil wird vom reinen Wert der Verlassenschaft berechnet, also von dem, was von den Aktiven nach Abzug aller Schulden und Verfahrenskosten übrig bleibt. Pflichtteilsberechtigte haben im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens das Recht, die Schätzung der Verlassenschaft zu verlangen.

Höhe des Pflichtteils

  • Kinder: Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches
  • Ehegatte/EP: Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches
Beachte: Eltern, Geschwister und Lebensgefährten sind nicht pflichtteilsberechtigt.
© LK OÖ/Hebesberger
Der Pflichtteilsverzicht muss bei einem Notar gemacht werden. © LK OÖ/Hebesberger

Anfall und Fälligkeit des Pflichtteilsanspruchs

Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Tod des Verstorbenen. Fällig wird er erst hingegen ein Jahr nach dem Tod des Verstorbenen. In der letztwilligen Verfügung kann der Verfügende die Stundung des Pflichtteilsanspruchs auf höchstens 5 Jahre nach seinem Tod oder die Zahlung in Teilbeträgen innerhalb von 5 Jahren anordnen. Auf Antrag des Pflichtteilsschuldners (Erben) kann der Stundungszeitraum auf 5 Jahre (in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen auf höchstens 10 Jahre) durch das Gericht verlängert werden.

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Der Anspruch der Pflichtteilsberechtigten kann nicht dadurch umgangen werden, dass ein Erblasser noch zu Lebzeiten sein Vermögen verschenkt. Im Gesetz ist daher eine besondere Schenkungsanrechnung vorgesehen, wobei auf Verlangen eines Pflichtteilsberechtigten oder eines Erben Schenkungen des Erblassers dem reinen Nachlass wieder hinzuzuzählen sind und damit den Pflichtteil erhöhen. 
Schenkungen des Verstorbenen an Pflichtteilsberechtigte zu Lebzeiten sind ohne zeitliche Einschränkungen anzurechnen, also unabhängig davon welche Frist zwischen Schenkung und Tod des Geschenkgebers liegt.
Schenkungen an nicht Pflichtteilsberechtigte, die früher als zwei Jahre vor dem Tod des Erblassers vorgenommen wurden, sind hingegen nicht zu berücksichtigen.

Pflichtteilsminderung

Standen ein Elternteil und sein Kind zu keiner Zeit oder zumindest über zumindest 20 Jahre nicht in einem Naheverhältnis, wie es in der Familie zwischen Eltern und Kindern gewöhnlich besteht, so mindert sich der Pflichtteil, wenn es der Verstorbene in Form einer letztwilligen Verfügung angeordnet hat, auf die Hälfte. Mit dieser Bestimmung kann daher der Pflichtteilsanspruch von Kindern, zu denen nie eine Nahebeziehung oder zumindest über einen längeren Zeitraum keine Nahebeziehung bestanden hat, noch einmal um die Hälfte reduziert werden. 
Das Recht auf Pflichtteilsminderung steht nicht zu, wenn der Verstorbene die Ausübung des Rechts auf persönlichen Verkehr mit dem Pflichtteilsberechtigten grundlos abgelehnt oder berechtigten Anlass für den fehlenden Kontakt gegeben hat.

Pflichtteilsverzichtserklärung

Durch sogenannte Pflichtteilsverzichtserklärungen bzw. durch Verzicht auf die Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen, das sind Verträge zwischen z.B. den Eltern und den weichenden Kindern, kann anlässlich der Übergabe verhindert werden, dass nach dem Tod von Seiten der weichenden Kinder zusätzliche Ansprüche an die Hofübernehmer gestellt werden.
Diese Verträge sind in Form eines Notariatsaktes oder eines gerichtlichen Protokolls zu errichten.

 

Downloads zum Thema

  • Soll ich ein Testament machen PDF 316,52 kB
Zum vorigen voriger Artikel

Das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten

Zum nächsten nächster Artikel

Das Pflegevermächtnis

Weitere Fachinformation

  • Viehmängel

  • Verträge: Geschriebenes ist auch durchsetzbar

  • Rechtsfragen beim Maschinenkauf - Überblick

  • Weihnachtszeit, Geschenkezeit, aber was tun, wenn's nicht gefällt?

  • Mountainbiken: Aktualisierter Gestattungsvertrag

  • Traktor zu spät geliefert

  • Alte Rechnung - muss diese noch bezahlt werden?

  • Vertragsabschluss durch Minderjährige

  • Freiflächen-Photovoltaik: ­Vorsicht bei Vertragsgestaltung

  • Vermittlung von Grundstücken durch Makler

  • Wie lange gilt ein Gutschein?

  • Vertragsänderungen bei Gestattungsverträgen für Handymasten

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Gewährleistungsrecht - Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren

  • Wenn der Käufer nicht bezahlt

  • Rücktrittsrecht

  • Augen auf beim Online-Kauf

  • Irrtum über Eigenschaft einer gekauften Sache

  • Traktorkauf ohne Garantie

  • Lastenfreistellung bei Grundkauf

  • Worauf achten bei Optionsverträgen?

  • Gewährleistung NEU

  • Preiserhöhungen bei Bauverträgen

  • Landwirtschaft und Tourismus - Übersicht

  • Freizeitaktivitäten auf der Alm

  • Freizeitaktivitäten und Landwirtschaft - Übersicht

  • Unbefugtes Anlegen neuer Steige verboten

  • Langlaufen - welche Regeln zu beachten sind

  • Pilzesammeln im Wald

  • Geocaching - die elektronische Schnitzeljagd

  • Verlassenschaftsverfahren

  • Das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten

  • Erbrecht - Der gesetzliche Pflichtteil

  • Das Pflegevermächtnis

  • Prüfen Sie Ihr Testament

  • Neu überarbeitetes Handbuch zur Rechtsformwahl in der Land- und Forstwirtschaft

  • Trennung, was nun? - Informationen zum Kindesunterhalt

  • PV-Anlage mit Konfliktpotenzial

  • Sachkundenachweis zur Anwendung von Mäuse- und Rattengift

  • Instandsetzung von Uferschäden an Fließgewässern in OÖ

  • Kinder und Traktoren - worauf es zu achten gilt

  • Urheberrecht und Internet

  • Vorsicht vor betrügerischen Kleinanzeigen

  • Wer gilt rechtlich als Landwirt?

  • Absicherung in der Familie

  • Patientenverfügung und Voraussetzungen

  • Beleidigungen im Internet – Ist im World Wide Web wirklich alles erlaubt?

  • Unterhaltsverzicht und Mindestsicherung

  • Fehlverhalten von Hund oder Hundebesitzer?

  • Urheberrechtsverletzungen im Internetzeitalter – Was darf ich wirklich?

  • Aushang Grundverkehr

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Verbände
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Oberösterreich
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 ooe.lko.at

Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Auf der Gugl 3, 4021 Linz

Telefon: +43 (050) 6902 0
E-Mail: office@lk-ooe.at

Impressum | Kontakt | Gewinnspiele | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
© LK OÖ/Hebesberger

Der Pflichtteilsverzicht muss bei einem Notar gemacht werden. © LK OÖ/Hebesberger