Als Buschenschank wird der Ausschank von Wein und Obstwein, von Trauben- und Obstmost, von Trauben- und Obstsaft sowie von selbst gebrannten geistigen Getränken durch Besitzer von Wein- und Obstgärten verstanden. Aber brauche ich dazu eine Gewerbeberechtigung? Wie viele Sitzplätze sind zulässig? Welche Speisen und Getränke dürfen angeboten werden? Und was ist sonst noch zu beachten?
In folgenden Artikeln können Sie die wichtigsten Informationen zum Thema nachlesen: