Arten von Abwasser
Die Begriffe "häusliches und betriebliches" Abwasser sind im OÖ. Abwasserentsorgungsgesetz definiert.
Häusliches Abwasser stammt aus Küchen, Waschküchen, Waschräumen, Sanitärräumen. Weiters fallen unter diesen Begriff in der Beschaffenheit vergleichbare Abwässer wie z.B. Abwässer aus Gewerbebetrieben, landwirtschaftlichen Betrieben oder sonstigen Betrieben.
Bei einer Verwendung von Gebäuden für Urlaub am Bauernhof, Ferienwohnungen, Mietwohnungen, Seminarräumen, Gasthäusern, Büroräumen etc. fällt ebenfalls häusliches Abwasser an. Dies auch dann, wenn der ganze Hof oder ein Teil davon gewerblich genutzt wird. Häusliche Abwässer dürfen auf landwirtschaftliche Nutzflächen ausgebracht, in einer Kleinkläranlage gereinigt oder in einen öffentlichen Kanal eingeleitet werden.
Häusliches Abwasser stammt aus Küchen, Waschküchen, Waschräumen, Sanitärräumen. Weiters fallen unter diesen Begriff in der Beschaffenheit vergleichbare Abwässer wie z.B. Abwässer aus Gewerbebetrieben, landwirtschaftlichen Betrieben oder sonstigen Betrieben.
Bei einer Verwendung von Gebäuden für Urlaub am Bauernhof, Ferienwohnungen, Mietwohnungen, Seminarräumen, Gasthäusern, Büroräumen etc. fällt ebenfalls häusliches Abwasser an. Dies auch dann, wenn der ganze Hof oder ein Teil davon gewerblich genutzt wird. Häusliche Abwässer dürfen auf landwirtschaftliche Nutzflächen ausgebracht, in einer Kleinkläranlage gereinigt oder in einen öffentlichen Kanal eingeleitet werden.
Bei "Betrieblichem Abwasser" handelt es sich um ein Abwasser aus Erzeugungsprozessen, welches nach seiner Herkunft und Beschaffenheit weder häusliches Abwasser noch landwirtschaftliches Abwasser wie z.B. Gülle, Jauche ist. Beispielshaft kann das Abwasser einer Autowaschanlage angeführt werden. Betriebliche Abwässer kommen auf Hofstellen nur sehr selten vor. Eine Ausbringung auf landwirtschaftliche Nutzflächen ist nicht gestattet. Eine Einleitung in den öffentlichen Kanal muss unter Bekanntgabe der genauen Zusammensetzung des Abwassers beantragt werden.