ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Weide“
Bei „Tierwohl – Weide“ handelt es sich um eine „einjährige Maßnahme“, die sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn die Mindestteilnahmebedingungen eingehalten und die Maßnahme nicht abgemeldet wurde. Als Mindestteilnahmebedingung gilt ein im Weidezeitraum (1. April bis 31. Oktober) gemeldeter und geweideter durchschnittlicher Tierbestand von zumindest 2 RGVE. Damit eine beantragte Tierkategorie auch gültig zustande kommt und im Folgejahr automatisch verlängert wird, braucht es mindestens 120 bzw. optional 150 Tage, an denen mindestens ein Tier einer Kategorie im Weidezeitraum am Betrieb gehalten und geweidet wird. Kann in einem Jahr eine der Mindestteilnahmebedingungen nicht erfüllt werden, erlischt die Verpflichtung entweder für die betroffene(n) Kategorie(n) oder die gesamte Maßnahme.
Förderbedingungen
- Weidehaltung an mindestens 120 Tagen (optional beantragbarer Zuschlag für mindestens 150 Weidetage) im Zeitraum von 1. April bis einschließlich 31. Oktober mit allen Tieren der jeweils beantragten Kategorie. Die Abmeldung einzelner Tiere ist möglich. Weidetage auf Almen und Gemeinschaftsweiden werden angerechnet.
- Der Grundfutterbedarf muss während der gesamten Weidedauer überwiegend über die Beweidung abgedeckt werden - das bedeutet, dass die Ernährung der Tiere hauptsächlich über den Weideaufwuchs erfolgen muss. Ein untergeordnetes „Zufüttern“ im Stall oder auf der Weide ist daher nicht generell ausgeschlossen. Die Beweidung muss außerdem über einen wesentlichen Teil des Tages erfolgen, wobei auch eine Beweidung in der Nacht möglich ist.
- Für die Dauer der Weidehaltung ist den Tieren Zugang zu einer Tränke und eine Unterstellmöglichkeit (oder Möglichkeit der raschen Verbringung in den Stall, wenn notwendig) bereitzustellen.
- Laufende Aufzeichnungen sind zu führen über die geweideten Tierkategorien/-gruppen und Weideorte, Beginn/Ende zusammenhängender Weidezeiträume je Weideort, tierbezogene Hinderungs- und Unterbrechungsgründe, wie z.B. Krankheit, Geburt, Witterungsextreme etc. Eine Aufzeichnungsvorlage steht online unter www.ama.at zur Verfügung. Auch andere Aufzeichnungen werden anerkannt, sofern diese die notwendigen Angaben enthalten.
Beantragung und Meldepflichten
Grundsätzlich muss mit allen Tieren der beantragten Kategorie teilgenommen werden. Ist die Mindestweidedauer von 120 bzw. 150 Tagen für einzelne oder mehrere Tiere oder die gesamte Tierkategorie nicht einhaltbar, so ist dies der AMA mittels Abmeldungen mitzuteilen.
Details zur Beantragung im Mehrfachantrag und zu Meldepflichten können detailliert im Artikel Der Weidezeitraum bei der ÖPUL-Maßnahme Tierwohl - Weide hat begonnen nachgelesen werden.
Details zur Beantragung im Mehrfachantrag und zu Meldepflichten können detailliert im Artikel Der Weidezeitraum bei der ÖPUL-Maßnahme Tierwohl - Weide hat begonnen nachgelesen werden.
Beanstandungen bei Vor-Ort-Kontrollen
Wie in den Vorjahren auch, wurden im Antragsjahr 2025 bei Vor-Ort-Kontrollen der Maßnahme „Tierwohl – Weide“ relativ oft Abweichungen festgestellt, die in vielen Fällen zu Förderkürzungen führten. Im Folgenden die häufigsten Beanstandungen:
- Keine/mangelnde Weidedokumentation
- Weidedauer nicht eingehalten
- Keine/unzureichende Weidemöglichkeit für beantragte Tiere bzw. Grundfutterbedarf nicht überwiegend über die Beweidung gedeckt
- Beantragte, aber nicht (mehr) geweidete Tiere wurden nicht abgemeldet
- Beantragte Tiere werden gar nicht mehr am Betrieb gehalten
Weiterführende Informationen zur ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Weide“ können dem gleichlautenden AMA-Merkblatt entnommen werden.