Zuschläge und Optionen im Rahmen von ÖPUL-Maßnahmen
Dabei handelt es sich einerseits um automatisch berechnete Zuschläge, die meist bei Überschreitung bestimmter Grenzen ausgelöst werden. Beispielhaft genannt seien hier die Zuschläge im Rahmen der Maßnahmen UBB und BIO im Bereich der Biodiversitätsflächen, der Zuschlag bei Anbau von mehr als 15% förderungswürdiger Ackerkulturen, sowie für gemähte Steilflächen ab 50% Hangneigung. In der Bio-Maßnahme werden bei entsprechender Bewirtschaftung außerdem Zuschläge für Kreislaufwirtschaft auf Grünland- und Ackerflächen sowie der pauschale Transaktionskosten-Zuschlag gewährt.
Andere Zuschläge wiederum sind bis 15. April mit entsprechender Schlagnutzung und/oder Codierung im Mehrfachantrag (MFA) zu beantragen. Bei UBB und BIO sind dies die Zuschläge für seltene, regional wertvolle, landwirtschaftliche Kulturpflanzen (Code SLK + Angabe der Sorte), für Wildkräuter- und Brutflächen (WB) für Pheromonfallen bei Zuckerrüben (PZR) und für Streuobstbäume (SO) als Landschaftselemente. Der Zuschlag für Mehrnutzenhecken ist mit der Schlagnutzungsart "LSE Mehrnutzenhecke" beantragbar.
Weitere Zuschläge (siehe Tabelle) sind für eine Teilnahme im Jahr 2027 über den MFA-Maßnahmenantrag bis 31. Dezember 2026 voranzumelden.
Neuer UBB-Zuschlag "Biologische Wirtschaftsweise"
Ab dem Antragsjahr 2027 wird für Bio-Betriebe, die an der Maßnahme UBB teilnehmen, der optionale Zuschlag "Biologische Wirtschaftsweise" in Höhe von 80 Euro je Hektar angeboten, um Mehrleistungen und Ertragsverluste durch die Einhaltung der Bio-Vorgaben abzugelten.
Als Voraussetzungen für den Erhalt dieses Zuschlags gelten die Anerkennung des gesamten Betriebes als Bio-Betrieb gemäß Bio-Verordnung (EU) 2018/848, das Vorhandensein eines Vertrags mit einer Bio-Kontrollstelle von 1. Jänner bis 31. Dezember des betreffenden Antragsjahres sowie die Beantragung des Zuschlags im MFA bis 31. Dezember vor dem ersten Verpflichtungsjahr (d.h. beispielsweise Beantragung im MFA 2027 bis spätestens 31. Dezember 2026).
Als Voraussetzungen für den Erhalt dieses Zuschlags gelten die Anerkennung des gesamten Betriebes als Bio-Betrieb gemäß Bio-Verordnung (EU) 2018/848, das Vorhandensein eines Vertrags mit einer Bio-Kontrollstelle von 1. Jänner bis 31. Dezember des betreffenden Antragsjahres sowie die Beantragung des Zuschlags im MFA bis 31. Dezember vor dem ersten Verpflichtungsjahr (d.h. beispielsweise Beantragung im MFA 2027 bis spätestens 31. Dezember 2026).
Weiterführende Informationen können auf der Homepage der AMA unter Formulare und Merkblätter in den jeweiligen "ÖPUL 2023"-Merkblättern nachgelesen werden.