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Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

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24.07.2026 | von DI Joachim Mandl - Gültigkeit: Oberösterreich

Als höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände gelten unvorhersehbare Ereignisse, auf die Förderwerber keinen Einfluss haben, zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bekannt waren und deren Folgen trotz aller Sorgfalt nicht vermieden hätten werden können.

Im Laufe eines Antragsjahres kann es vorkommen, dass höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände die Einhaltung der beantragten Flächenbewirtschaftung bzw. der Förderbedingungen beantragter Ausgleichszahlungen teilweise oder ganz verunmöglichen. Eine fristgerechte Meldung an die AMA kann in solchen Fällen die Förderfähigkeit aufrechterhalten.
Trockenheitsgeschädigter Mais.jpg © Österreichische Hagelversicherung
Vor allem auf leichten Böden und weiterhin ausbleibendem Regen wird es möglicherweise keine Ernte geben. Wenn dies klar ist, sollte umgehend eine "höhere Gewalt"-Meldung an die AMA erfolgen. © Österreichische Hagelversicherung

Beispiele für Ereignisse „höherer Gewalt“

  • Naturkatastrophen oder schwere Wetterereignisse, die den Betrieb erheblich in Mitleidenschaft ziehen (z.B. keine Ernte der beantragten Kultur möglich)
  • Anzeigepflichtige Seuchen, Pflanzenkrankheiten oder Pflanzenschädlinge
  • Unfallbedingte Zerstörung von Stallgebäuden
  • Tod oder andauernde Berufsunfähigkeit der antragstellenden oder einer am Betrieb maßgeblich eingebundenen Person
  • Tod eines Tieres durch Blitzschlag, Steinschlag oder Riss durch große Beutegreifer
Ereignisse höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände können sehr vielfältig sein und sich unterschiedlich auf einzelne ÖPUL-Maßnahmen auswirken.

Trockenheit und Niederschlagsdefizit

Im Falle der Flächenbewirtschaftung ist es heuer vor allem die lange anhaltendende Trockenheit, die möglicherweise dazu führt, dass die ÖPUL- und gegebenenfalls die AZ-Ernteverpflichtung (Drusch, Mahd mit Abtransport des Erntegutes, vollflächige Beweidung) trotz angemessener und fachgerechter Pflege der Kultur nicht erfüllbar sind. Auf Ackerflächen (ausgenommen Ackerfutterflächen) ist eine Ernte auf zumindest 85 % der Fläche eines Schlages erforderlich. Wenn nur eine kleine Fläche eines Schlages (unter 15 %) nicht geerntet werden kann, so wäre kein Handlungsbedarf (z.B. in Form einer „Höheren Gewalt“-Meldung) erforderlich und die Prämie kann vollständig gewährt werden. Weitere Infos zur Mindestbewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im lk-online unter Mindestbewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.

Aufgrund der vielerorts bereits sehr trockenen Böden und der möglicherweise weiterhin ausbleibenden Niederschläge könnte es gegebenenfalls dazu kommen, dass Zwischenfrüchte, die im Rahmen einer der Begrünungsmaßnahmen ordnungsgemäß angelegt wurden, keine bzw. eine nur unzureichende Flächendeckung erlangen. Wie auch bei einer nicht erfüllten Ernteverpflichtung aufgrund höherer Gewalt, kann eine „höhere Gewalt“-Meldung auch bei Nichterfüllung von Förderbedingungen einzelner ÖPUL-Maßnahmen gestellt werden.

Durchführung der Meldung

Innerhalb von drei Wochen ab dem Zeitpunkt, ab dem die antragstellende Person erkennt, dass Förderbedingungen nicht erfüllbar sind, ist eine „höhere Gewalt“-Meldung im eAMA im entsprechenden Formular unter „Eingaben“, im Menüpunkt „Andere Eingaben“ an die AMA zu richten. Eine Beschreibung, weshalb der Ernteverpflichtung nicht nachgekommen werden kann sowie Fotos der betroffenen Fläche, Wetter- bzw. Niederschlagsdaten und gegebenenfalls ein Schadensprotokoll der Hagelversicherung sind zur Nachvollziehbarkeit ebenfalls zu übermitteln. In manchen Fällen, v.a. wenn das Ausmaß eines Ereignisses noch nicht abschätzbar ist, sollte früh genug eine Meldung zur Fristwahrung gemacht werden – weitere Infos und Nachweise könnten später noch nachgeliefert werden.

Die Meldung muss sich auf die betroffenen Förderbereiche (Direktzahlungen, AZ, ÖPUL) beziehen. Je genauer und anschaulicher die betriebliche Situation im Zusammenhang mit der höheren Gewalt beschrieben wird, umso einfacher ist es für die AMA ein Urteil zu fällen.

Die AMA entscheidet einzelfallbezogen, ob eine Anerkennung als höhere Gewalt oder außergewöhnlicher Umstand möglich und die Prämienfähigkeit weiter gegeben ist. Für eine positive Beurteilung sind jedenfalls die Unvorhersehbarkeit und Unabwendbarkeit von Ereignissen, die vom Antragsteller nicht beeinflussbar waren, entscheidend. Zudem darf das Ereignis zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermaßnahme noch nicht bekannt gewesen sein. Versäumte Handlungen (Fristversäumnisse) aufgrund von höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Umständen sind nach Ende der höheren Gewalt bzw. des außergewöhnlichen Umstands unverzüglich nachzuholen. Negativ beurteilte „höhere Gewalt“-Meldungen können zu Prämieneinbußen führen.

Im AMA-Merkblatt „Mehrfachantrag 2026“ sind eine Reihe weiterer Fallkonstellationen von höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände beschrieben sowie die notwendigen Schritte und vorzulegenden Nachweise detailliert dargestellt.

Links zum Thema

  • Mindestbewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen
  • Mehrfachantrag 2026

ÖPUL 2023-2027

  • Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

  • Grünbrachen im MFA

  • Mindestbewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen

  • Begrünung von Ackerflächen im ÖPUL

  • Frühzeitige Nutzung von Biodiversitätsflächen erlaubt

  • ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl - Weide"

  • Schnittzeitpunktvorverlegung in OÖ um vier bzw. fünf Tage

  • Pflanzenschutzmittel-Codierungen im MFA hinfällig

  • Biodiversitätsflächen im Grünland

  • Nichtproduktive Ackerflächen (NPA) im ÖPUL

  • Biodiversitätsflächen am Acker

  • Flächenzugänge und Flächenabgänge aus ÖPUL-Sicht

  • ÖPUL-Maßnahmen mit Aufzeichnungsverpflichtungen

  • Bodenprobenerfassung im INVEKOS-GIS (eAMA) selber durchführen!

  • Terminüberblick zur ÖPUL-Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“

  • ÖPUL-Maßnahme “Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“: Fristen bis Jahresende beachten

  • Informationen zu den ÖPUL-Maßnahmen “Almbewirtschaftung“ und “Tierwohl - Behirtung“

  • ÖPUL-Insektizidverzicht: Vorzeitiger Ausstieg für Weinbaubetriebe möglich

  • Die Reduktion von Emissionen lohnt sich

  • ÖPUL: Nachhaltigkeit braucht Dokumentation

  • Vorzeitige Nutzung von Biodiversitätsflächen möglich

  • Informationen zu den ÖPUL Naturschutz-Maßnahmen

  • ÖPUL Naturschutz: Auflagen der Projektbestätigung beachten

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“

  • Besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von ÖPUL-Auflagen im Antragsjahr 2026

  • ÖPUL-Maßnahme "Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen"

  • Der Weidezeitraum bei der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl - Weide" hat begonnen

  • Fragen und Antworten zur Biodiversität am Grünland (UBB/Bio)

  • Fragen und Antworten zur Biodiversität am Acker (UBB/Bio)

  • AMA informiert zur ÖPUL-Maßnahme “Erosionsschutz Acker“

  • Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

  • AMA informiert zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Schweinehaltung“

  • AMA: Früheste Umbruchtermine von Zwischenfrüchten

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