Grünbrachen im MFA
Grünbrache ≠ Grünbrache
Von der Codierung leiten sich wesentliche Auflagen wie z.B. die Mischungspartner bei der Neuansaat, Anlage- und Umbruchstermine sowie Fristen für Pflegeauflagen ab. Hinsichtlich Bewirtschaftung sind z.T. wesentliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Grünbrache-Arten zu beachten.
Unabhängig vom Code haben alle Grünbrachen und Grünlandbrachen (Stilllegungen am Grünland, die zumindest jedes zweite Jahr gehäckselt werden müssen) eines gemeinsam - sie dürfen nicht genutzt werden. Drusch, Mahd mit Abtransport des Mähguts sowie Beweidung sind ganzjährig untersagt. Erfolgt eine Nutzung, so ist eine andere Schlagnutzungsart zu beantragen, auf Ackerflächen ist dies dann in der Regel eine Ackerfutter-Schlagnutzung.
Allfällige ÖPUL-Zahlungen hängen ebenfalls an der Codierung und werden aufgrund dieser berechnet. Grünbrachen ohne Code, für die es über die „GLÖZ 6“- und gegebenenfalls über die „GLÖZ 4“-Auflagen hinaus keine wesentlichen zusätzlichen Vorgaben gibt, sind im ÖPUL nicht förderfähig und hemmen zudem auch nicht die Dauergrünlandwerdung.
Unabhängig vom Code haben alle Grünbrachen und Grünlandbrachen (Stilllegungen am Grünland, die zumindest jedes zweite Jahr gehäckselt werden müssen) eines gemeinsam - sie dürfen nicht genutzt werden. Drusch, Mahd mit Abtransport des Mähguts sowie Beweidung sind ganzjährig untersagt. Erfolgt eine Nutzung, so ist eine andere Schlagnutzungsart zu beantragen, auf Ackerflächen ist dies dann in der Regel eine Ackerfutter-Schlagnutzung.
Allfällige ÖPUL-Zahlungen hängen ebenfalls an der Codierung und werden aufgrund dieser berechnet. Grünbrachen ohne Code, für die es über die „GLÖZ 6“- und gegebenenfalls über die „GLÖZ 4“-Auflagen hinaus keine wesentlichen zusätzlichen Vorgaben gibt, sind im ÖPUL nicht förderfähig und hemmen zudem auch nicht die Dauergrünlandwerdung.
Biodiversitätsflächen (DIV-Flächen) in UBB/BIO
Ab 2 ha Acker sind auf UBB- und BIO-Betrieben zumindest 7 % der Ackerflächen als DIV-Flächen zu bewirtschaften. Betriebe mit weniger als 10 ha Acker können diese Verpflichtung auch mit zusätzlichen Grünland-DIV-Flächen erfüllen.
Generell gilt, dass DIV-Flächen am Acker mindestens einmal in zwei Jahren und maximal zweimal pro Jahr gehäckselt, gemäht oder beweidet werden dürfen. Maximal 25 % der Fläche darf vor dem 1. August gemäht oder gehäckselt werden. Je nach Pflege- bzw. Bewirtschaftungsmaßnahmen sind DIV-Flächen am Acker mit den Schlagnutzungen „Grünbrache“, „Sonstiges Feldfutter“ oder „Ackerweide“ zu beantragen.
Generell gilt, dass DIV-Flächen am Acker mindestens einmal in zwei Jahren und maximal zweimal pro Jahr gehäckselt, gemäht oder beweidet werden dürfen. Maximal 25 % der Fläche darf vor dem 1. August gemäht oder gehäckselt werden. Je nach Pflege- bzw. Bewirtschaftungsmaßnahmen sind DIV-Flächen am Acker mit den Schlagnutzungen „Grünbrache“, „Sonstiges Feldfutter“ oder „Ackerweide“ zu beantragen.
- „Grünbrache“ mit Code „DIV“: ganzjährig keine Nutzung, lediglich Pflegemaßnahmen (z.B. Häckseln des Aufwuchses) erlaubt
- „Sonstiges Feldfutter“ mit Code „DIV“: mindestens einmal jährlich Mahd mit Abtransport des Mähguts
- „Ackerweide“ mit Code „DIV“: ausschließlich zweimaliges Beweiden des Aufwuchses ab 1. August; kein Mähen und Häckseln
Nicht produktive Ackerflächen
Die verpflichtende Stilllegung von mindestens 4 % der Ackerflächen des Betriebs (GLÖZ 8) ist seit 2025 hinfällig. Anstelle dieser Regelung können im Rahmen der freiwilligen Maßnahme „Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen“ maximal 4 % der Ackerfläche von Nicht-UBB- und Nicht-BIO-Teilnehmenden förderfähig als Grünbrache mit Code „NPA“ beantragt werden. Maximal 50 % der beantragten „NPA“-Grünbrachen dürfen bereits vor dem 1. August gepflegt werden.
Die folgende Tabelle gibt einen ausführlichen Überblick über die verschiedenen Grünbrache-Arten mit ihren wichtigsten Bewirtschaftungs- und Pflegeauflagen.
Die folgende Tabelle gibt einen ausführlichen Überblick über die verschiedenen Grünbrache-Arten mit ihren wichtigsten Bewirtschaftungs- und Pflegeauflagen.
Weitere Informationen können auch aus den AMA-Merkblättern der relevanten ÖPUL-Maßnahmen sowie den Merkblättern „Mehrfachantrag 2026“ und „Konditionalität“ entnommen werden.