Lohnerhöhung für Landarbeiter:innen ab 1. September 2026
Anbau- und Erntehelter
Die Kategorie 5 (Anbau- und Erntehelfer) wird ab 1. Jänner 2027 erhöht auf 1.770 Euro zuzüglich einer Erschwerniszulage von 141 Euro.
Diese Erschwerniszulage wird aufgrund der schweren körperlichen Arbeit bei der Anbau- und Erntearbeit gewährt. Die Erschwerniszulage und damit zusammenhängende Überstundenzuschläge sind bis 400 Euro monatlich steuerfrei. Voraussetzung gem. § 68 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ist ein Überwiegen dieser schweren Arbeiten. Der Betrieb muss über die geleisteten Arbeiten mit Erschwernis genaue Aufzeichnungen führen.